Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleister*innen. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Im Fachbereich 220 – Familie, Bildung, Sport ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als
Integrationsfachkraft (m/w/d)
(39 Std./Woche, Eingruppierung nach EG S08b TVöD-SuE)
in dem städtischen Kinderhort zu besetzen.
Die Tätigkeiten umfassen schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
Sie haben folgendes Profil:
Wir bieten Ihnen:
Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit. Die Stadt Schwelm ist Trägerin des Prädikats „Total-E-Quality“.
Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.
Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de oder per E-Mail als PDF an bewerbungen@schwelm.de bis zum 08.05.2025 an uns.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Vorstellungsgespräche voraussichtlich in der 22./23. KW 2025 durchgeführt werden.
Hinweis: Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass ggf. entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Maschner (Tel. 02336/801-300) oder bei Verfahrensfragen an Frau Gräfe (Tel. 02336/801-215).