Integrationsfachkraft (m/w/d)

Schwelm
Vollzeit
18.04.2025
Vollzeit
Stadt Schwelm

Integrationsfachkraft (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleister*innen. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Im Fachbereich 220 – Familie, Bildung, Sport ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als

Integrationsfachkraft (m/w/d)
(39 Std./Woche, Eingruppierung nach EG S08b TVöD-SuE)

in dem städtischen Kinderhort zu besetzen.

Die Tätigkeiten umfassen schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Betreuung und Förderung von drei Kindern
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, Erstellung eines Integrationskonzeptes und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption
  • Gemeinsame Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kinder
  • Teilnahme an Teamsitzungen, Teamveranstaltungen und Aktivitäten der Einrichtung
  • Fortbildungen

Sie haben folgendes Profil:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung als Erzieher*in; Heilpädagog*in, Heilerziehungspfleger*in (Ausbildung in einer Fachschule oder entsprechend der doppeltqualifizierenden Bildungsgänge der Berufskollegs) oder Absolvent*innen der Studiengänge Kindheitspädagogik / Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung
  • Selbstständige und genaue Arbeitsweise
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
  • Besondere Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Besondere soziale Kompetenz
  • Flexibilität
  • Gute Kenntnisse der Entwicklungsanforderungen von Kindern in den jeweiligen Altersgruppen

Wir bieten Ihnen:

  • Eine bis zum 31.07.2026 befristete Stelle nach Entgeltgruppe EG S08b TVöD-SuE zzgl. einer Zulage in Höhe von zurzeit 130,00 € gemäß einer Vollzeitzeitstelle
  • Eine Weiterbeschäftigung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei vorhandener Stellenvakanz im Fachbereich 220 – Familie, Bildung, Sport angestrebt
  • Neben der tariflich geregelten Jahressonderzahlung eine 2. Jahressonderzahlung
  • Betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
  • Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in guter innerbetrieblicher Kultur
  • Aktivitäten und Aktionen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, z. B. (Sport-)Kurse, Impfaktionen, Gesundheitstage
  • Diverse Corporate Benefits / Mitarbeitendenrabattaktionen

Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit. Die Stadt Schwelm ist Trägerin des Prädikats „Total-E-Quality“.

Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.

Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de oder per E-Mail als PDF an bewerbungen@schwelm.de bis zum 08.05.2025 an uns.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Vorstellungsgespräche voraussichtlich in der 22./23. KW 2025 durchgeführt werden.

Hinweis: Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.

Wir bitten um Verständnis, dass ggf. entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.

Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Maschner (Tel. 02336/801-300) oder bei Verfahrensfragen an Frau Gräfe (Tel. 02336/801-215).