Wir suchen für das Universitätsklinikum Münster zum 01. August 2025 Dich!
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Kaufleute im Gesundheitswesen lernen während ihrer Ausbildung die zentralen Bereiche Finanzwesen, Controlling, Materialwirtschaft/Einkauf und Personalwesen sowie die dezentralen Bereiche wie z. B. die Patientenverwaltung in unseren verschiedenen Geschäftsbereichen und Fachkliniken kennen. Kaufleute im Gesundheitswesen planen und organisieren Verwaltungs- und Dienstleistungsprozesse in den unterschiedlichsten Bereichen des Universitätsklinikums. Sie sind für die Leistungsabrechnung mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern, das betriebliche Finanz- und Rechnungswesen sowie die Bearbeitung von personalwirtschaftlichen Vorgängen zuständig. Darüber hinaus zählen auch die Erstellung von Kalkulationen, die Beschaffung und Verwaltung benötigter Materialien, Produkte und Dienstleistungen sowie die Mitwirkung beim betrieblichen Qualitätsmanagement zu ihrem Tätigkeitsbereich. Bei ihrer Arbeit setzen Kaufleute im Gesundheitswesen modernste Software ein, um Abläufe zu optimieren.
Dein Aufgabenbereich:
Wir freuen uns auf:
Wir bieten Dir:
Bei Rückfragen wende Dich bitte an Thomas Wagstaff, T 0251 83-48838 oder Eva Wallmeier, T 0251 83-52955.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung über unser Karriereportal!
Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engagement jedes Einzelnen. Wir brauchen Dein Engagement, um selbst im Kleinen Großes für unsere Patienten leisten zu können. Dafür bieten wir Dir viele Möglichkeiten, damit Du selbst weiter wachsen kannst.
BESTE BEDINGUNGEN:
Teilnahmemöglichkeit am Hochschulsport
Gesundheitsförderung
Erfahrene und qualifizierte Ausbildungsanleitung
Fort- und Weiterbildung
Weitere Vorteile
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.