Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die o. g. Planstelle in Teilzeit mit 85 v. H. (33,15 Wochenstunden) - befristet für den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes, Mutterschutzfrist und anschießende Elternzeit der Stelleninhaberin – voraussichtlich bis 21.06.2026 - im Amt für Schule und Sport, in der Abteilung Schulorganisation, zu besetzen:
Das Aufgabengebiet umfasst: - Unterstützung behinderter Schüler/innen bei der Teilhabe am Unterricht
- Hilfe beim Umziehen, bei der Esseneinnahme, bei der Körperpflege oder der sanitären Versorgung
- unterstützende Maßnahmen motorischer Tätigkeiten, z. B. mit dem Rollstuhl oder bei der Handführung
- Medikamentengabe und Dokumentation
- Hilfe in gesundheits- und lebensbedrohenden Situationen
- Abstimmung zu therapeutischen oder sonderpädagogischen Hilfsmitteln, Transport und Beschaffung von visuellen und digitalen Hilfsmitteln
- Begleitung der Interaktionen von behinderten und nichtbehinderten Schüler/innen
- Begleitung bei Unterrichtsgängen, Klassenfahrten, Exkursionen, Praktika, zu individuellen Fördermaßnahmen und Hilfe bei der Inanspruchnahme von berufsorientierenden Maßnahmen
- Kooperation mit Therapeuten, Pflegediensten und fachmedizinischen Bereichen
- Einweisung und Anleitung von Bundesfreiwilligendienstleistenden bzw. Mitarbeiter/innen sozialer und Pflegedienste
Die Voraussetzungen sind: - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialassistent/in (m, w, d) oder Sozialpädagogische Assistent/in (m, w, d), Kinderpfleger/in (m, w, d), Heilerziehungspfleger/in (m, w, d) oder eine Berufsausbildung in gleichartigen Fachrichtungen
- einschlägige Berufserfahrungen im Aufgabengebiet bzw. in ähnlichen oder vergleichbaren Aufgabenfeldern sind wünschenswert
- Kenntnisse Schulgesetz M-V, Verwaltungsvorschrift medizinischer Maßnahmen
- Kenntnisse in Schwerbehinderten-, Sozialhilfe- und Gesundheitsfragen sowie im Umgang mit Hilfsmitteln für verschiedene Behinderungen
- Ersthelferausbildung wünschenswert
- selbstständiges, sorgfältiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit
- körperliche und psychische Belastbarkeit
- Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
- freundlich gewinnendes Wesen
- Bereitschaft für geteilten Dienst an mehreren Einrichtungen bei Bedarf
Entgelt: Die Vergütung erfolgt nach TVöD, Entgeltgruppe S 04 (Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst).
Darüber hinaus bieten wir Ihnen: - sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
- Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
- Jahresurlaub 30 Tage
- DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30 %)
- Standortsicherheit Rostock
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Vor einer Einstellung ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gem. § 30a BZRG vorzulegen. (Das Führungszeugnis ist erst nach schriftlicher Aufforderung vorzulegen.)
Zum Zeitpunkt der Einstellung ist der Nachweis einer Masernimmunität gemäß Infektionsschutzgesetz zu erbringen (nach 1970 geborene).
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner/die mitziehende Partnerin (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Weitere Informationen unter:
Bewerbungsfrist
24.01.2025
Tätigkeitsaufnahme
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsart
Teilzeit, befristet
Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Bärbel Seemann
Tel. 0381 381-1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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