Wir suchen für die onkologischen Stationen 11 A und B zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit onkologischer Fortbildung Dich!
In Voll- oder Teilzeit
Vergütung je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung gem. TV-L
Das Aufgabengebiet umfasst alle in der onkologischen Station anfallenden medizinischen und organisatorisch administrativen Tätigkeiten. Dazu gehören die Betreuung unserer Patienten und Patientinnen sowie die Unterstützung bei Diagnostik und Applikation von Therapien. Mit einer entsprechenden Fachweiterbildung „Onkologie“ gemäß Cucciculum der Bundesärztekammer kann Dein Aufgabengebiet erweitert werden. So kannst Du gemeinsam im Team mit den Pflegenden die Versorgung unserer onkologischen Patientinnen und Patienten sicherstellen.
Der Teamgedanke steht bei uns im Vordergrund. Werde Teil unseres Teams und sorge mit uns für eine patientenzentrierte und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Freu Dich auf die Chance, in einem zukunftsorientierten Unternehmen im Gesundheitswesen mitgestalten zu können und darauf, selbst persönlich und beruflich gefordert und gefördert zu werden. Bring Dich und Deine individuellen Stärken und Fähigkeiten bei einem medizinischen Maximalversorger ein. Hand in Hand arbeiten wir interdisziplinär auf Basis einer langfristigen Dienstplanung.
Deine Aufgaben:
Wir bieten Dir:
Weitere Auskünfte erteilt Dir gern Anna-Lena Reuter, T 0251 83-56807.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung über unser Karriereportal!
Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engagement jedes Einzelnen.
BESTE BEDINGUNGEN:
Abwechslungsreich
Fort- und Weiterbildung
Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
Familienfreundlich
Weitere Vorteile
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.