Die Bezirksregierung Köln sucht
zwei weitere Mitarbeiter:innen (m/w/d)
im Bereich der Zentralen Buchungsstelle
am Standort Köln
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
in Dezernat 12 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unbefristet
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
In Dezernat 12 ist der Bereich der/des Beauftragten des Haushalts angesiedelt. Hierzu gehört in der zentralen Buchungsstelle auch die Buchung aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die zentrale haushaltsrechtliche Prüfung und Bearbeitung von Rechnungen der Fachdezernate des Hauses (einschließlich Beratung, auch telefonisch), ihre Zuordnung zu den Haushalts- und Buchungsstellen sowie die Pflege der Kunden-Stammdaten in EPOS sowie Controlling und Prüfung von Geschäftsvorfällen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) hoch.
Bewerben Sie sich bis zum 04.11.2024 unter:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533793
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei:
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ( www.kmk.org./zab ).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!