Bei der Hanse- und Universitätsstadt sind zum 1. September 2025 Ausbildungsplätze zur/zum Notfallsanitäter*in mit der Option zur anschließenden Weiterqualifikation in der Laufbahn Feuerwehrdienst Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt zu besetzen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt über die größte Berufsfeuerwehr des Landes und liegt direkt an der Ostsee. Sie ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Das Berufsbild: Die/der Notfallsanitäter*in wird als Fahrzeugführer*in auf einem Rettungswagen (RTW) eingesetzt und sichert bis zum Eintreffen eines Notarztes die Versorgung von Patienten ab. Es ist hierbei eigenverantwortliches Handeln erforderlich, um lebensrettende Maßnahmen durchführen zu können. Das Herstellen der Transportfähigkeit durch geeignete Maßnahmen sowie der Transport in ein geeignetes Krankenhaus sind notwendig. Die/ der Notfallsanitäter*in assistiert dem Notarzt bei ärztlichen Maßnahmen.
Ihre Ausbildung: Die dreijährige Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in untergliedert sich in einen theoretischen Teil an einer Fachschule für Rettungsdienst und einen praktischen Teil an Krankenhäusern und auf einer Lehrrettungswache. Die Ausbildungsabschnitte werden größtenteils in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock durchgeführt. Schon während Ihrer Ausbildung nehmen Sie an Rettungsdiensteinsätzen teil.
Zugangsvoraussetzungen: - mindestens mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung zur Zulassung für die Ausbildung
- gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst, einschließlich der Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G26.3 für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten
- persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis,
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bis zum Ausbildungbeginn)
- Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens oder des Deutschen Schwimmabzeichens oder gleichwertig
- Bei Brillenträgern - Es dürfen keine akuten, chronischen, progredienten oder bleibenden pathologischen Veränderungen der Augen oder ihrer Anhangsorgane bestehen, die zur Beeinträchtigung des Feuerwehrdienstes führen können. Andernfalls ist eine gesonderte Augenuntersuchung durch die Amtsärztin zu veranlassen.
Die Ausbildung erfordert Nachtarbeit sowie Dienst an Sonn- und Feiertagen. Es wird im 12-Stunden-Schichtdienst gearbeitet.
Das Bestehen eines schriftlichen und physischen Eignungstests sowie das Besteigen der Drehleiter der Feuerwehr sind weitere Voraussetzungen. Der Entscheidung über die Einstellung geht ein persönliches Vorstellungsgespräch voraus. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung vor dem Landesprüfungsamt für Heilberufe mit dem Abschluss „Notfallsanitäter*in“.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: - ein tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem schulischen und beruflichen Werdegang,
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses und ggf. einen Nachweis über die Gesellenprüfung bzw. einen Nachweis über eine Abschlussprüfung im Sinne § 37 Berufsbildungsgesetz,
- eine Kopie des Führerscheins,
- eine Kopie des Deutschen Schwimmabzeichens oder eines gleichwertigen Schwimmabzeichens,
- Bescheinigung über den Link
Des Weiteren senden Sie bitte den ausgefüllten in einem verschlossenen Umschlag mit der Anschrift „Gesundheitsamt Rostock, Paulstraße 22, 18055 Rostock“ und mit der Aufschrift "Ausbildung Notfallsanitäter*in mit anschließender Ausbildung Brandmeister*in".
Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die/den mitziehende*n Partner*in, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
Bewerbungsfrist
12.01.2025
Ausbildungsbeginn
01.09.2025
Wichtige Termine
Sporttest: KW 8
Online-Test: KW 9
Auswahlgespräche: KW 13
Da diese Termine wesentliche Stufen im Auswahlverfahren sind, planen Sie diese Termine bitte ein. Bei zwingend erforderlichen Terminänderungen unsererseits informieren wir Sie umgehend.
Ansprechpartner*innen
personalrechtliche Belange
SG Personal- und Dienstrecht
Tel.: 0381 381 3986 / 3987 / 3988 / 3989
E-Mail: personal.feuerwehr@rostock.de
Vertragsart
Ausbildung
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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