Düsseldorf
BesGr A12 LBesO oder EG 11 TVöD)
für das Amt 37 – Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Abteilung Aus- und Fortbildung
Die Feuerwehr Düsseldorf ist für den Brandschutz, die technische Hilfe, den Bevölkerungsschutz und den Rettungsdienst in der Landeshauptstadt verantwortlich. Aufgeteilt in fünf Abteilungen (Verwaltung, Aus- und Fortbildung, Technik, Einsatz, Prävention) sorgt die Feuerwehr für die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung ihres hoheitlichen Auftrages. Auf das Stadtgebiet verteilen sich die Feuerwehrleitstelle mit Krisenzentrum, acht Feuer- und Rettungswachen, sieben zusätzliche Rettungswachen sowie die Feuerlöschbootstation und die Feuerwache Technische Dienste und Umweltschutz. Um die Einsatzkräfte aus- und fortzubilden unterhält die Feuerwehr Düsseldorf eine Feuerwehrschule mit einem Atemschutzübungszentrum und einer Brandsimulationsanlage, eine eigene Fahrschule sowie die staatlich anerkannte Rettungsdienstschule.
Für unser Team an unserer Rettungsdienstschule suchen wir professionelle und sympathische Verstärkung. An der Rettungsdienstschule beginnen jährlich mehrere Vollausbildungslehrgänge zur/zum Notfallsanitäter*in. Weiterhin bilden wir Rettungssanitäter*innen im Rahmen der feuerwehrtechnischen Grundausbildung aus und qualifizieren sowie zertifizieren jährlich das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal der Feuerwehr Düsseldorf in der gesetzlich vorgeschrieben 30-Stunden-Fortbildung. Mit unseren Partnern, dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und den im Rettungsdienst beteiligten Organisationen, engagieren wir uns in der Weiterentwicklung der präklinischen Notfallversorgung.
Klassenlehrer*in von Notfallsanitäter*innenklassen sowie Stundenplanung und Betreuung externer Dozent*innen
Einsatz als Dozent*in bei der Ausbildung von Rettungs- und Notfallsanitäter*innen und weiteren Lehrveranstaltungen der Schule inklusive Praxisbegleitung und Mitwirkung in Prüfungen
Auswahl beziehungsweise Erstellung von Lehrmitteln und Unterrichtskonzepten, insbesondere für Notfallsanitäterschüler*innen
Organisation und Leitung von Lehrveranstaltungen.
Studienabschluss in einer rettungsdienst-, pflege-, medizin- oder gesundheitspädagogischen Fachrichtung oder eines geeigneten Lehramtsstudiums im Sinne des § 6 Absatz 2 Notfallsanitätergesetz (oder zeitnaher Studienabschluss ist absehbar)
wünschenswert ist eine erfolgreich abgeschlossene rettungsdienstliche Qualifikation (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter) sowie Praxisanleitenden-Ausbildung
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Erfahrungen als Ausbilder*in / Dozent*in mit hohem Maß an Arbeitsbereitschaft, Belastbarkeit und Initiative
soziale Kompetenz und Methodenkompetenz sowie Führungsfähigkeit / -kompetenz
gültige und uneingeschränkten Fahrerlaubnis B
Personen, welche die Übergangs-Voraussetzungen nach § 31 Absatz 3 Notfallsanitätergesetz erfüllen, können sich ebenfalls bewerben.
Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben auch außerhalb der regulären Kernarbeitszeit sowie zur ständigen Aus- und Weiterbildung in Hinblick auf die Notwendigkeiten der Tätigkeit wird vorausgesetzt. Fachkenntnisse über die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr und den Rettungsdienst sind von Vorteil für die Stellenbesetzung.
Grundlegende Kenntnisse in Standardsoftwareprogrammen der Stadtverwaltung werden erwartet; zudem die Bereitschaft, sich kurzfristig in die für die Aufgabe notwendige Spezialsoftware einzuarbeiten (beispielsweise Schulverwaltungssoftware ORBIS).
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Bei der ausgeschriebenen Tätigkeit handelt es sich um eine innerdienstliche Aufgabe.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den feuerwehrtechnischen Dienst ist daneben auch Einsatzdienst in der Führungsebene „C“ zu leisten. Die Verteilung auf innerdienstliche Arbeitsanteile und Einsatzdiensttätigkeit richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen. Angestellte Bewerber*innen müssen bereit sein, Praxisbegleitungen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten durchzuführen.
Es wird empfohlen, auch außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzugeben, wenn sie für Ihre Eignung und Befähigung für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind.
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.