Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (w/m/d)

41747 Viersen
Ausbildung
07.03.2025
Ausbildung
Kreis Viersen

Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (w/m/d)

Stellenbeschreibung

Dein Start beim Kreis Viersen:

Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (w/m/d)


Einstellungstermin : 01.09.2025

Organisationseinheit : Amt für Bevölkerungsschutz

Aufgabenschwerpunkte: Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstschule Mönchengladbach. Die praktischen Abschnitte erfolgen in Form von Klinikpraktika und in den kreisangehörigen Rettungswachen.

Voraussetzungen:

  • mindestens Fachoberschulreife oder ein Hauptschulabschluss in Kombination mit einer mindestens 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • gesundheitliche Eignung für den Rettungsdienst
  • Besitz des PKW-Führerscheins (Klasse C1) oder die Bereitschaft, diesen während der Ausbildung zu erwerben

Was wir bieten: Wir bieten eine Ausbildungsvergütung nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVAöD – Pflege (jährliche Staffelung von zurzeit 1.340,69€ / 1.402,07 € / 1.503,38 €).

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.

Kontakt:

Fachliche Fragen:
Sascha Caumanns
Abteilungsleitung Rettungsdienst
02162 39-1371

Fragen zum Auswahlverfahren:
Daniela Schmitz
Amt für Personal und Organisation
02162 39-2127

Lara Resing
Amt für Personal und Organisation
02162 39-1010

Jasmin Steininger
Amt für Personal und Organisation
02162 39-2656

Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Ausbildung. Dies bedeutet: Bei guten Ausbildungsleistungen bestehen auch gute Chancen für eine anschließende Übernahme.

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Hast Du Interesse? Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 21.04.2025 .


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