Operationstechnischer Assistent (m/w/d)

Universitätsklinikum Ruppin Brandenburg

Operationstechnischer Assistent (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Für unseren Zentral-OP suchen wir einen

Operationstechnischen Assistenten /Gesundheits- und (Fach-) Krankenpfleger (m/w/d)

Die Ruppiner Kliniken sind Schwerpunktversorger und Hochschulklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane. Die Medizinische Hochschule Brandenburg ist eine staatlich anerkannte Hochschule und steht für innovative Lehrkonzepte, fachübergreifende und multidisziplinäre Lehre und Forschung. Mehr als 2.500 Mitarbeiter setzen sich jährlich für die Versorgung von 26.000 stationären Patienten ein und prägen in 21 Fachdisziplinen die Medizin von morgen.

Wir bieten

  • ein eingespieltes, motiviertes und freundliches Team
  • eine gründliche Einarbeitung
  • eigenverantwortliche Tätigkeit
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • OP-Zulage
  • Vergütung nach Tarif
  • betriebseigene Kita
Operatives Zentrum:
  • modern eingerichtet
  • Zentral-OP mit sechs Operationssälen interdisziplinär nutzbar
  • umfangreiches Leistungsspektrum

Wir wünschen uns:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
  • Berufserfahrung im OP
  • Teamfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Belastbarkeit
  • hohe Flexibilität in der Umsetzung neuer Erkenntnisse in die Praxis

Neuruppin, die Geburtsstadt Fontanes und Schinkels, ist mit ca. 35.000 Einwohnern das Tor zur reizvollen Ruppiner Schweiz einer seen- und waldreichen Urlaubsregion mit hohem Erholungs- und Freizeitwert. Berlin ist in ca. 45 min durch regelmäßige Verbindungen mit dem Prignitz Express sowie über die Autobahn A 24 erreichbar.

Für Rücksprachen steht Ihnen die Pflegedirektorin, Frau Rita Hemkendreis, zur Verfügung: (03391) 39-3011.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Online-Bewerbung.

PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de

Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.