Wir suchen für die Abteilung B III 1a Patientenadministration zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitarbeitende (w/m/d) für die administrative Patientenaufnahme
Das Universitätsklinikum Ulm steht mit seinen Mitarbeitenden für eine moderne Patientenversorgung mit hoher Qualität, Spitzenforschung und eine auf die Zukunft ausgerichtete medizinische Lehre sowie Ausbildung in attraktiven Berufsfeldern. Voraussetzungen dafür sind qualifizierte und engagierte Mitarbeitende.
Ihre Aufgaben:
stationäre und ambulante administrative Patientenaufnahme
telefonische Terminvereinbarung
allgemeine administrative Tätigkeiten
Was wir Ihnen bieten:
Überdurchschnittliche Vergütung nach dem Tarifvertrag der vier Uniklinika in Baden-Württemberg (www.agu-uniklinika.de/ego/)
Jahressonderzahlung und Betriebliche Altersvorsorge
Individuelle Einarbeitung und Personalentwicklungsplanung
Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen
Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. betriebseigene Kindergarten und Kinderkrippe
Personalwohnheim und Zuschuss ÖPNV
Betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Kooperationen mit verschiedenen Fitnessstudios)
Vielfältige Corporate Benefits/Vergünstigungen
Das bringen Sie mit:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum medizinischen bzw. zahnmedizinischen Fachpersonal (w/m/d) oder abgeschlossene kaufmännische Ausbildung vorzugsweise im Gesundheitsmanagement oder vergleichbarer Abschluss
Gute SAP IS-H Kenntnisse
MS Office Kenntnisse (Word)
Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
Freude an fachbereichsübergreifender Zusammenarbeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung!
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Kontakt: Nähere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie von: Frau Sandra Hörmann Leiterin Abteilung B III 1a Patientenadministration Tel. 0731 500 66339 E-Mail: sandra.hoermann@uniklinik-ulm.de
Die Einstellung erfolgt durch die Verwaltung des Klinikums. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.