Pflegedienstleitung für ambulanten Pflegedienst (m/w/d)

58095 Hagen
Vollzeit
15.11.2024
Vollzeit
Prima Pflege Netzwerk GmbH

Pflegedienstleitung für ambulanten Pflegedienst (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Ihre Aufgaben

  • Personalmanagement und -führung
  • Pflege-, Touren- und Dienstplanung
  • Finanzplanung und -kontrolle, Abrechnung
  • Qualitätssicherung
  • Organisation, Koordinierung und Verwaltung
  • Pflegekonzepte entwickeln und umsetzen
  • Betriebswirtschaftliche Aufgaben

Ihr Profil

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem ambulanten Pflegedienst
  • abgeschlossene Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
  • Führerschein Klasse B (vormals 3)
  • Praxisanleiter (wünschenswert aber nicht erforderlich)
  • Wirtschaftliches Handeln

Warum wir?

  • 5 Tage Woche
  • sofortige Umsetzung des Tariftreugesetzes
  • Jahressonderzahlung durch Zielvereinbarung
  • Firmenwagen zur Privatnutzung inkl. Tankkarte
  • Sonn-, Nachts- und Feiertagszuschlag
  • überdurchschnittliche Zuzahlung von 25% zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Kostenlose Getränke
  • Kostenlose Weiterbildungen / Fortbildungen

Über uns

In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause

So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.