Ausbildung Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer (m/w/d)
Eine Ausbildung, so individuell wie Du! Werde Teil unseres Teams, profitiere von einer guten Ausbildung und Bezahlung nach Tarifvertrag. Nach Deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bieten wir Dir viele Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Altenhilfe der Stadt Augsburg ist ein leistungsstarkes städtisches Unternehmen in der Rechtsform eines Eigenbetriebs. Mit rund 750 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten Arbeitgebern der Altenpflege im Großraum Augsburg.
Bewerbe Dich jetzt für die Ausbildung zur Pflegefachhelferin / zum Pflegefachhelfer (m/w/d) Altenpflege - 1-jährig
Die Ausbildung umfasst Unterricht an einer Pflegeschule sowie eine praktische Ausbildung in unseren Senioreneinrichtungen und einen Praxiseinsatz in der Akutpflege (Krankenhaus). Sie bietet einen guten Einstieg in alle Berufe der Pflegebranche. Unsere Auszubildenden können ihre Pflegeschule aus unseren Kooperationspartnern selbst wählen.
Wir bieten
- einen guten Verdienst: 812,49 monatlich während der Ausbildung
- eine vielseitige und spannende Ausbildung
- Teamarbeit und intensive Begleitung während der Ausbildung
- Beschäftigungsgarantie nach der Ausbildung
- tolle Perspektiven: durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erfüllst Du die Zugangsvoraussetzungen zur 3-jährigen Ausbildung als Pflegefachfrau/ Pflegefachmann (m/w/d) und kannst diese evtl. auf 2 Jahre verkürzen
- Unterstützung bei Fördermöglichkeiten, z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzungen
- Haupt-/Mittelschulabschluss
- Mindestalter 16 Jahre
Ausländische Schulabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn ihre Anerkennung nachgewiesen wird. Die hierfür zuständige Stelle ist das Bayerische Landesamt für Schule:http://www.las-bayern.de/content/abt3/r1/allgemeinbildende_schulabschluesse.html
Wenn Du die Anforderungen erfüllst, dann freuen wir uns über Deine Online-Bewerbung. Bitte bewirb Dich mit dem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Kopien von Schul- bzw. Berufsabschlüssen und evtl. Anerkennungsbescheiden ausländischer Abschlüsse. Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine ausreichende Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Darüber hinaus ist gemäß des aktuellen Infektionsschutzgesetzes für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber ein Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 der COVID-19 Schutznaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) bzw. ein Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) erforderlich.
Für Fragen erreichst Du Ina Krämer unter der Telefonnummer 0821/324-6166 oder kontakte uns per E-Mail Bewerbung.altenhilfe@augsburg.de