An unserem Schulzentrum für Gesundheitsberufe des Allgemeinen Krankenhauses Celle bieten wir zum 01. August 2025 die Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d) an.
Allgemeine Informationen:
Die Ausbildung basiert auf den Regelungen des bundesweit gültigen Pflegeberufegesetzes (PflBG 2017) mit der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV 2018).
Die Ausbildung bereitet auf die Gesundheitsversorgung von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Akutversorgung, in Pflegeeinrichtungen sowie im häuslichen Setting vor.
Der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d) setzt ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein voraus.
In der Ausbildung entwickelst Du durch verschiedene Lernsituationen Kompetenzen, um Menschen aller Altersstufen in den individuellen Lebenssituationen pflegefachlich zu beraten und zu unterstützen. Du erlernst insbesondere die Feststellung des speziellen Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Evaluation der Pflege. Dieses Wissen wird in der praktischen Ausbildung vertieft. Dabei durchläufst Du als Auszubildender verschiedene Stationen unseres Krankenhauses und kommst dadurch mit den technischen Innovationen im Gesundheitswesen in Berührung. Weitere Einsätze erfolgen in der stationären Langzeitpflege (Pflegeheim), in der ambulanten pflegerischen Versorgung sowie in den Bereichen der Psychiatrie und Pädiatrie.
Zugangsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder Ausbildung in der Sozial- und Pflegeassistenz, bzw. Krankenpflegehilfe/ Altenpflegehilfe
Vergütung:
1. Ausbildungsjahr 1.340,69 € brutto/Monat
2. Ausbildungsjahr 1.402,07 € brutto/Monat
3. Ausbildungsjahr 1.503,38 € brutto/Monat
Bewerbungsunterlagen:
Für weitere inhaltliche Fragen zur Ausbildung steht Dir gerne Frau Tielemann, unsere Leiterin des Schulzentrums für Gesundheitsberufe, unter Telefon 05141- 72-2401 zur Verfügung.
Leiterin Schulzentrum für Gesundheitsberufe
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach) Einstellungsvoraussetzung.