Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Standort in Friedberg (Bayern) einen Operationstechnischen Assistent (m/w/d) oder eine OP-Pflegefachkraft (m/w/d).
IHRE AUFGABEN
Vor- und Nachbereitung des OP-Bereichs
prä-, intra- und postoperative Patientenversorgung
Assistenz bei Operationen vielfältiger Fachrichtungen
Vorbereitung des OPs und Bereitstellung der erforderlichen Instrumente und Medizintechnik
Pflege der Instrumente und der technischen Ausstattung
Vorbereitung und Lagerung der Patienten
Dokumentation des Operationsverlaufs
Sicherstellung der Einhaltung aktueller Hygienerichtlinien
Anlegen von Verbänden
IHR PROFIL
abgeschlossene Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (m/w/d) oder abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (m/w/d) mit entsprechender Berufserfahrung im OP-Bereich
Empathie gegenüber unseren Patienten
Freude an der Arbeit im Team
selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
WIR BIETEN IHNEN
eine familiäre Arbeitsatmosphäre
Eingruppierung als OTA und Pflegefachkraft ohne Fachweiterbildung EG P8 TVöD-K, Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung EG P9 TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif
interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung
Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda
wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeit zum Fahrradleasing – Jobrad-GmbH
betriebliche Altersvorsorge
Mitarbeitervergünstigungen
eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München
KONTAKT
Cornelia Geppert
Pflegedirektorin
Tel.: 0821 - 6004 7200
Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die beruflicheGleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.