Bellvita Sozialeinrichtungen e.V. sucht zur Verstärkung 1 exam. Pflegefachkraft (m/w/d) in Voll. oder Teilzeit für alle anfallenden Tätigkeiten im Pflegeheim.
Aufgaben
- Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
- Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung der Pflegeplanung und Verantwortlichkeit für den gesamten Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
- Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
- ggf. Übernahme des Nachtdienstes
- ggf. Übernahme der Diensthabenden Fachkraft
Betten und Lagern: - Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
- Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung: - Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
- Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
- Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie: - Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern) im Notfall auf ärztl. Anweisung
- Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
- Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten
Speisenversorgung: - Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Sondenkost verabreichen.
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener: - Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen
Beobachtung und Weitergabe von Informationen: - Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
- schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
- Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung: - Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern
- Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
- Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
- Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
- Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Aufgaben zum Qualitätsmanagement: - Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
- Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
- umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensanweisungen etc.)
- Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Verfahrensanweisungen und Standards, wie etwa Pflegestandards
- regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
- Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene Aufgaben: - wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
- fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
- Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Qualifikation
- Ausbildung als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
Benefits
Wir sind ein sehr Familiäres Pflegeheim mit nur 32 Bewohnern.
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