Pflegehelfer (m/w/d)

09126 Chemnitz
Vollzeit
18.04.2025
Vollzeit
Freistaat Sachsen

Pflegehelfer (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Stelleninformationen

Schulen in Landesträgerschaft
Qualifikationsebene: Duale Berufsausbildung, Meister und vergleichbar
Dienstort: Chemnitz
Anstellungsverhältnis: befristet

Bewerbungsfrist: 28.04.2025

Aktenzeichen: R12-0321/324/29

Bewerbungsadresse

Landesamt für Schule und Bildung
Referat 12 - Herr Hesler
Reichenhainer Straße 29 a
09126 Chemnitz

E-Mail: bewerbung.landesschulen@lasub.smk.sachsen.de

Die Befristung erfolgt sachgrundlos gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Bewerber/innen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, können daher nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung, dass bisher kein Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen besteht bzw. bestanden hat, ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Träger der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen ist der Freistaat Sachsen. An unserer Schule lernen blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Umfeld. Wir verknüpfen Bildungs- und Therapieangebote eng miteinander und bieten zahlreiche Freizeitbeschäftigungen an.

Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Sämtliche Grundpflegeleistungen auf Weisung der zuständigen Pflegefachkräfte, Lehrer, Erzieher und der Pädagogischen Fachkräfte im Unterricht an blinden, sehbehinderten bzw. mehrfachbehinderten blinden, sehbehinderten Kindern und Jugendlichen,
  • Unterstützung des Erlernens und Übens bzw. der Anwendung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen,
  • Unterstützung des pädagogischen Personals bei:
    • der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit,
    • der Fürsorge und Aufsicht sowie
    • dem Transport und der Begleitung der Kinder und Jugendlichen auf Veranstaltungen, Exkursionen, Wanderungen und anderen Vorhaben innerhalb und außerhalb des Geländes,
  • Unterstützung des pädagogischen Personals bei Pflege, Wartung und Reinigung der Einrichtungsgegenstände und Freizeiteinrichtungen,
  • Zusammenarbeit mit Erziehern, Lehrern, Fachkräften, Unterrichtshilfen, Therapeuten und Fachdiensten.

Voraussetzung für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ist:

  • ein Abschluss als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (w(m/d) bzw. Kinderpfleger/in, Pflegehelfer/in, Altenpflegehelfer/in, Sozialassistent/in oder ein Abschluss in einem erzieherischen Beruf oder
  • ein Abschluss als Hauswirtschafter/in oder
  • andere geeignete Abschlüsse / Qualifikationen,
  • sicherer Umgang mit den Softwareprogrammen MS-Word und MS-Excel.

Wünschenswert und von Vorteil sind Erfahrungen im Bereich der Pflege und Betreuung von (mehrfach-)behinderten, insbesondere blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:

  • eine ausgeprägte Bereitschaft zur Arbeit im Team,
  • ein hohes Maß an Empathie gegenüber den Schüler/innen,
  • eine den Aufgaben entsprechende körperliche Belastbarkeit.

Rahmenbedingungen:

  • Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der jeweiligen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe KR 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
  • Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach Ihrer nachgewiesenen einschlägigen Berufserfahrung
  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden in der Regel jeweils Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Tätigkeit ist nicht teilzeitgeeignet.

Wir bieten Ihnen:

  • ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
  • ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten Team,
  • am Jahresende eine Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffentli-chen Dienst der Länder (TV-L),
  • eine zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL),
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des entsprechenden Verkehrsverbundes in Sachsen.

Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind tätige Mitarbeiter/innen u. a. in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfungen bzw. ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz ist der Bewerbung beizufügen.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!