Das Reha-Zentrum Bad Kissingen der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Rhön und Saale, ist auf die Behandlung der Indikationen Psychosomatische Erkrankungen, Diabetes mellitus, Adipositas und Herz- und Kreislauferkrankungen spezialisiert. Die neue Abteilung “Duale Reha” bildet den Bereich der Psychodiabetologie ab.
Wir erweitern unser Team und freuen uns auf Ihre Unterstützung!
- Sie üben physiotherapeutische Tätigkeiten aus.
- Sie führen Einzeltherapien wie bspw. Krankengymnastik, Massagen, Elektrotherapie und physikalischen Anwendungen durch.
- Sie führen Gruppentherapien wie bspw. Bewegungsbad, Atem-, Wirbelsäulen- und Schultergymnastik, Ergometertraining, Walking, Nordic-Walking durch.
- Sie führen Körperwahrnehmungsschulungen und konzentrative Bewegungstherapie durch.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und Feiertagen. Wir gestalten Ihre Arbeitszeiten zusammen – so finden wir die ideale Lösung für ein gemeinsames Miteinander.
- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Physiotherapeut*in”.
- Sie bringen Motivation und Freude an der Begleitung unserer Rehabilitandinnen während ihres Aufenthalts in unserer Klinik mit.
- Sie pflegen einen empathischen und einfühlsamen Umgang mit unseren Rehabilitanden.
- Eine Leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Altersversorgung
- Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebssportangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement z.B. Betriebsarzt
- Vergünstigte und gesunde Personalverpflegung nach zertifizierten Ernährungskonzepten
- Kostenfreies Trinkwasser und Obstangebote
- Vergünstigte Parkmöglichkeiten am Klinikgelände
- Corporate Benefits – Genießen Sie Rabattvorteile für unsere Mitarbeitenden bei unzähligen Marken und Shops
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.