Die Bezirksregierung Münster besetzt
eine unbefristete Stelle im Umfang von 0,5 als
Schulpsychologe/Schulpsychologin (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L):
an der Regionalen Schulberatungsstelle in Gelsenkirchen
Stellenumfang 0,5
Der Einsatz erfolgt am Standort Gelsenkirchen.
Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein geeignetes mit einem Mastergrad abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, das in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuft wurde. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.
Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Mobiles Arbeiten ist möglich und notwendig. Die Teilnahme an den Teamsitzungen ist obligatorisch. Es ist teilweise erforderlich, zu den üblichen Unterrichtszeiten tätig sein zu können.
Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) der Stadt Gelsenkirchen, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsycholog:innen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.
Der Einsatz in den Schulen der Stadt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.
Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V.
m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen – lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und Geburtsdatum, ggf. Lichtbild, Zeugnisse, lückenloser Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise - bis zum 11.12.2024 als ein gesamtes PDF-Dokument an:
ausschreibungen47.Z@brms.nrw.de
oder auf dem Postweg an:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 47.Z-SPsych-GE
z.Hd. Frau Dieker
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/47/index.html
Auskünfte über die konkrete Stelle erhalten Sie bei der Leitung der Regionalen Schulberatungsstelle Gelsenkirchen, Herrn Carsten Joiko (Tel.: 0209/169-6681 ), Auskünfte über das Verfahren bei Frau Dieker (Tel.: 0251/411-5615 ).