Sie sind Diplom-Psychologe (m/w/d) in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d)? Absolvieren Sie Ihre praktisch-klinische Tätigkeit im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der Drei-Burgen-Klinik Bad Kreuznach. Arbeiten Sie in der Einzel- und Gruppenpsychotherapie und erstellen Sie sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen. Ganz nebenbei: Wir zahlen Ihnen monatlich 2.000 Euro.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 (600 Stunden) der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten erforderliche praktisch-klinische Tätigkeit bei uns zu absolvieren.
Sie arbeiten in der Einzel- und Gruppenpsychotherapie und begleiten so die psychotherapeutische Betreuung unserer Patientinnen und Patienten bei der Krankheitsbewältigung und bei psychischen Komorbiditäten. Außerdem erstellen Sie sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen.
Dabei sind wir flexibel - genau wie Sie.
Ihre erforderlichen 600 Stunden können Sie in Blöcken von je 30 Stunden/Woche innerhalb von sechs Monaten erbringen. Bei den Ausbildungszeiten sind wir flexibel.
Ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis wird durch die praktische Tätigkeit nicht begründet.
Möchten Sie sich unsere Arbeit erst einmal anschauen, dann können Sie gerne bei uns hospitieren.
Sie
Es gibt viele gute Gründe, für die Rente zu arbeiten:
Zögern Sie nicht, sondern schicken Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen an
Sie haben noch Fragen?
Zur Stelle, zu uns oder zur Bewerbung?
Dann wenden Sie sich bitte an: Frau Diplom-Psychologin Vera Simon-Reichert, Telefon: 06708 82 6313 oder an Frau Diplom-Psychologin Daniela Rehm, Telefon: 06708 82 6311. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an: personalservicestelle_dbk@drv-rlp.de
Weitere Information finden Sie auf
www.drv-rlp.de/karriere
Bewerben sich Menschen mit Behinderung oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX, berücksichtigen wir die Bewerbung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation besonders. Gleiches gilt auch für Frauen in Bereichen, in denen diese im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind.