Prüfung und Bewertung von Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen freier Träger gemäß §§ 78a folgende SGB VII sowie deren Beratung
Verbindungsfunktion zum Landesjugendamt und Landschaftsverband (LVR)
Vorbereitung von und Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu fachlichen Standards im Bereich der Angebote von Hilfen zur Erziehung.
Vorbereitung und Durchführung von Qualitätsdialogen mit den kooperierenden Jugendhilfeträgern.
Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialpädagog*in/Diplom-Sozialarbeiter*in
mehrjährige Erfahrung in der Arbeit im Allgemeinen Sozialdienst und der Bearbeitung von Hilfen zur Erziehung
hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität sowie konzeptionelles und vernetztes Denken
sicheres und angemessenes Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen verbunden mit Verhandlungsgeschick
sichere Anwendung der Regelungen aus der Sozialgesetzgebung mit den Schwerpunkten SGB VIII, IX, X.