Krisenintervention, Information, Erstberatung als Erstkontakt mit Bürgern*innen
Information, Beratung und Vermittlung bei Sozial- und Jugendhilfefragen
Kindschaftsrechtsangelegenheiten
Fallführung im Hilfeplanverfahren bei familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung
Beteiligung im Kinderschutz
Fachdienstleistungen für die Ämter Schule und Bildung, Soziales und Jugend und das Jobcenter.
Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (Bachelor of Arts/Diplom mit staatlicher Anerkennung) oder Erziehungswissenschaften mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
Beratungskompetenz, Flexibilität, Team- und Kooperationsfähigkeit sowie bürgerfreundliche Orientierung und Haltung
hohe persönliche und soziale Kompetenz sowie ausgeprägtes Konfliktlösungs-verhalten, hohe psychische Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Initiative
Kenntnisse in den Bereichen der Sozialgesetzgebung, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sowie umfassende Kenntnisse des Stadtbezirks und über alle relevanten Kooperationspartner*innen beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese anzueignen
Erkennen und Umgehen mit strukturellen Ursachen von Problemen
PC-Grundkenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese anzueignen
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B ist erwünscht.