Sozialarbeiter*in für die Jugendgerichtshilfe (m/w/d)

48145 Münster
Vollzeit
18.04.2025
Vollzeit
Stadt Münster

Sozialarbeiter*in für die Jugendgerichtshilfe (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Job trifft Lebensqualität. In Münster. Münster wächst. Immer mehr Menschen wollen hier studieren, arbeiten, wohnen, leben. Rund
320.000 Menschen sind heute hier zu Hause. Ein Wachstum, das wir mitgestalten. Als einer der größten Arbeitgeberinnen vor Ort kommt der Stadt Münster eine Schlüsselrolle zu. Unser Ziel: Münsters hohe Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Wir laden Sie ein, daran mitzuarbeiten!

Wir suchen für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet zunächst bis zum 08.11.2025 (ggfls. Verlängerung im Rahmen einer Elternzeitvertretung), in Vollzeit eine*n

Sozialarbeiter*in für die Jugendgerichtshilfe (m/w/d)

Ausschreibungsnummer 52-017/25

Der Kommunale Sozialdienst der Stad Münster bietet ein breites Hilfe- und Beratungsangebot, um die Bürger*innen in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu unterstützen. Innerhalb des Bereichs der Jugend- und Familienhilfe werden auf der Grundlage des § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 JGG Jugendliche und Heranwachsende im Verfahren vor dem Jugendgericht beraten und unterstützt. Ebenso sind die jungen Menschen auch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens bei der Erfüllung der Auflagen und Weisungen zu begleiten. In Münster wurde im Jahr 2022 das Haus des Jugendrechts eröffnet. Ein Ziel ist es, bei mehrfach auffälligen Straftätern die Kooperation zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren zum Wohl des jungen Menschen zu intensivieren. Der Fachdienst begleitet Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren in allen Verfahren der Staatsanwaltschaft und vor dem Jugendgericht.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im im Fachdienst „Jugendhilfe im Strafverfahren“ eine Stelle im Rahmen einer Vertretung für die Dauer des Beschäftigungsverbots und des sich anschließenden Mutterschutzes befristet bis zum 08.11.2025 zu besetzen. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses könnte sich im Rahmen einer Elternzeitvertretung anschließen.

Ihre Aufgaben:
  • Sie begleiten junge Menschen und deren Familien in allen Verfahrensformen vor dem Jugendgericht und im Rahmen von Diversionsverfahren (gem. § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 JGG).
  • Im Rahmen der Verfahrensbegleitung klären Sie den Hilfebedarf von verhaltensauffälligen und/oder straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und vermitteln zu geeignete Maßnahmen der Jugendhilfe.
  • Den Einsatz erzieherischer Hilfen in den Verfahren vor dem Jugendgericht prüfen Sie frühzeitig und leiten diese ggfls. ein.
  • Sie wirken aktiv darauf hin, Untersuchungshaft, Strafhaft und Arrest durch die Vermittlung ambulanter und/oder stationärer Hilfen zu vermeiden.
  • Die Jugendlichen und Heranwachsenden betreuen Sie auch in der Haft und wirken bei der Vollzugsplanung mit dem Ziel der Haftverkürzung und Wiedereingliederung mit.
  • Die fallübergreifende Zusammenarbeit und der Austausch mit der Polizei, der Jugendstaatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts sowie dem Jugendgericht, den Fachkollegen der Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes, der Jugendarbeit, der Streetwork, und der Einrichtungen der Drogenhilfe und Alkoholprävention ist von elementarer Bedeutung.
Ihr Profil:
  • Sie haben ein Hochschulstudium der Studiengänge Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (Bachelor/Diplom) erfolgreich abgeschlossen.
  • Vorteilhaft berücksichtigt wird bereits erworbene Berufserfahrung im Bereich der Jugendgerichtshilfe oder in der Bezirkssozialarbeit.
  • Von Ihrer Fachexpertise überzeugen Sie durch gründliche Kenntnisse der Gesetzgebung, insbesondere vertieften Kenntnissen des JGG und SGB VIII sowie Kenntnisse des StGB und der StPO.
  • Die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Heranwachsenden sowie den externen Akteur*innen erfordert Flexibilität bei der Terminfindung und Arbeitszeitgestaltung.
  • Sie sind dazu in der Lage, Gespräche situationsangepasst zu führen, auf Augenhöhe mit Ihrem Gegenüber zu kommunizieren und auch in schwierigen Situationen ruhig und lösungsorientiert vorzugehen.
Unser Angebot:
  • Gehalt: Wir bieten Ihnen eine transparente tarifliche Bezahlung nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD, das bedeutet je nach Berufserfahrung zwischen 4.002 € und 5.151 € brutto (Vollzeit), hinzu kommt eine Jahressonderzahlung i. H. v. 70,28 % sowie eine leistungsorientiere Bezahlung (LoB).
  • Onboarding: Sie erhalten eine professionelle und gründliche Einarbeitung, um Ihren Start bei uns bestmöglich zu gestalten. Dabei können Sie sich auf ein dynamisches Team mit hilfsbereiten und qualifizierten Kolleg*innen freuen.
  • Mobilität & Flexibilität: Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*innen mit nachhaltigen Mobilitätsangeboten, wie beispielsweise einem vergünstigten „JobTicket“ für den ÖPNV. Um die auf diesem Arbeitsplatz nötige Flexibilität zu unterstützen, statten wir Sie mit einem Laptop für das ortsunabhängige Arbeiten z. B. zwischen zwei Gerichtsterminen aus.
  • Weiterentwicklung: Für Ihre Entwicklung unterstützen wir Sie mit zahlreichen fachlichen sowie persönlichen Fort- und Weiterbildungsangeboten.
Münster setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Vielfalt ein. Wir verfolgen das Ziel, ein wertschätzendes, geschlechtersensibles und familienfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion und Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.

Bewerbungen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind sehr willkommen.

Die Stadt Münster fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.

Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.

Die Besetzung der Stelle kann auch in Teilzeit erfolgen.

Rückfragen zum Verfahren beantwortet Ihnen gerne Julia Kipp vom Personal- und Organisationsamt (Tel. 02 51/4 92 - 10 08, E-Mail: KippJulia(at)stadt-muenster.de). Bei fachlichen Fragen steht Ihnen Annette Tenhumberg (Tel. 02 51/4 92 - 51 06, E-Mail: TenhumbergA(at)stadt-muenster.de) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 21.04.2025 über unseren Online-Bewerbungsmanager. Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess und weitere interessante Stellenausschreibungen finden Sie unter .

SEITE TEILEN