Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagogin /-pädagoge (m/w/d) Regionaler Sozialer Dienst

59494 Soest
Vollzeit
15.11.2024
Vollzeit
Kreis Soest

Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagogin /-pädagoge (m/w/d) Regionaler Sozialer Dienst

Stellenbeschreibung

Der Kreis Soest ist ein moderner öffentlicher Arbeitgeber und sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagoginnen /-pädagogen (m/w/d)

für den Regionalen Sozialen Dienst (RSD) in der Abteilung Jugend und Familie. Die kreisangehörigen Städte (Lippstadt, Soest, Warstein) werden durch eigenständige Jugendämter bedient, der RSD des Kreisjugendamtes Soest bedient die restlichen 11 Gemeinden des Kreises Soest.

Der RSD ist zuständig für

  • das Tätigwerden bei Erkennen einer Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII aufbauend auf der gültigen Dienstanweisung
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII
  • Beratung zu und Installation von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII
  • Beratung zu und Installation von Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher gem. § 35 a SGB VIII
  • Beratung zu und Installation von Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
  • Steuerung der Hilfen zur Erziehung sowie das Erstellen von Hilfeplänen gem. § 36 SGB VIII
  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren gem. § 50 SGB VIII und § 162 FamFG
  • Beratung in Fragen der Erziehung gem. § 16 SGB VIII
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. § 17 SGB VIII
  • Beratung in Umgangsfragen gem. § 18 SGB VIII
  • Sozialraumarbeit
  • Durchführung der Rufbereitschaft des Kreisjugendamtes Soest

Zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung sind die notwendigen Arbeitsschritte anhand von QM-Abläufen detailliert beschrieben.

Arbeiten in Team zur Sicherung des professionellen Handelns ist unerlässlich. Psychische und physische Belastbarkeit muss aufgrund häufiger Kriseninterventionen ebenso aufgeprägt sein wie das fachliche Können.

Die Aufgabenerfüllung erfordert zudem ein hohes Maß an Flexibilität.

Zielführende Kooperation und Kommunikation mit dem Helfer*innensystem, der zuständigen Gemeinde, den Fachdienstleitungen und der Sachgebietsleitung sowie anderen internen und externen Fachdiensten und/oder Institutionen ist unerlässlich.

Eine präzise Dokumentation aller Daten, Fakten und Handlungsschritte im Fachverfahren ist zwingend erforderlich.

Es wird die Bereitschaft zur Weiterbildung und Supervision erwartet.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind

  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit /-pädagogik (mit staatlicher Anerkennung zur/ zum Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogin /-pädagoge) oder
  • ein abgeschlossenes Studium zur / zum Diplompädagogin /-pädagoge, Erziehungswissenschaftler*in oder Kindheitspädagogin /-pädagoge.
  • Sie können sich auch bewerben, wenn Sie einen vergleichbaren Studienabschluss und gleichwertige Fähigkeiten sowie Berufserfahrungen aufweisen, wie mit einem der o.g. Studiengänge.

  • Wissen in der Kinder- und Jugendhilfe, bestenfalls auch bei Kinderschutzverfahren und familiengerichtlichen Verfahren
  • Bewusstsein über die Garantenstellung
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgebiete
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft der Abteilung Jugend und Familie
  • PKW-Führerschein

Wir bieten Ihnen

  • Ein Team mit echten Teamplayer*innen
  • Umfangreiche Einarbeitung
  • Fachlich fundierte Begleitung
  • Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • Technische Ausstattung: Diensthandy, Dienstnotebook
  • Möglichkeit der Nutzung von Dienstwagen
  • Teilnahme an themenspezifischen Fortbildungen
  • Regelmäßige Supervisionen, auch Möglichkeit zur Einzelsupervision
  • 30 Tage Urlaub sowie zusätzlich die tariflichen Regenerationstage
  • Möglichkeit angefallene Überstunden über Freizeitausgleich abzubauen
  • Zahlung einer gesonderten Fachkräftezulage ab dem zweiten Tätigkeitsjahr
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der „Leistungsorientierten Bezahlung“
  • Angebote des Gesundheitsmanagements
  • Fahrradleasing
  • Jobticket

Der Dienstsitz befindet sich in Soest. Die Bezirkssozialarbeit erfordert eine Präsenz in dem zugewiesenen Bezirk. Es sind daher auch regelmäßige Sprechstunden, Haus- und Einrichtungsbesuche im jeweiligen Sozialraum durchzuführen.

Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S 14 TVöD (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).

Nähere Auskünfte zu den Stelleninhalten und Anforderungen an die Aufgabenerledigung können beim Abteilungsleiter Herrn Kahlert (Tel.: 02921 30 2056), oder bei der Sachgebietsleiterin Frau Hermann (Tel.: 02921 30 3876) erfragt werden.

Der Kreis Soest fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir streben an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Der Kreis Soest mit ca. 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in 14 Städten und Gemeinden liegt mitten in Westfalen. Er bietet als Hellwegregion gute Lebens- und Freizeitmöglichkeiten für jedes Alter. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen zum Ruhrgebiet, dem Sauerland und dem Münsterland.

Die Kreisverwaltung Soest legt besonderen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie sowie Pflege und Beruf und ist als „Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Soest“ zertifiziert. Mehr Informationen unter https://www.kreis-soest.de/vorteile.

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis zum 01.12.2024, dazu ist eine kostenlose Registrierung bei „Interamt“ erforderlich. Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen.


null