Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in Familiengerichtshilfe und Jugendhilfe im Strafverfahren (m/w/d)

18507 Grimmen
Vollzeit
14.10.2024
Vollzeit
Landkreis Vorpommern Rügen

Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in Familiengerichtshilfe und Jugendhilfe im Strafverfahren (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Öffentliche Stellenausschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen steht für eine moderne, bürgerfreundliche und
dienstleistungsorientierte Verwaltung.

Unsere ca. 1400 Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung kümmern sich um die Anliegen
der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Standorten im gesamten Landkreis.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Verstärkung als:

Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in Familiengerichtshilfe und Jugendhilfe im
Strafverfahren (m/w/d)


im Fachdienst Sozialpädagogischer Dienst

am Standort Grimmen

Die Anstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 Wochenstunden). Abweichende
Arbeitszeitwünsche können erörtert werden.

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 13. Oktober 2024.

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

  • Aufgaben der Familiengerichtshilfe, wie z.B.:
o Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII vor den

Amtsgerichten und Oberlandesgerichten in Sorgerechts- und Umgangsverfahren,
in Einwilligungs- und Ersetzungsverfahren, in Wohnungszuweisungen und
Gewaltschutzsachen,

o Stellungnahmen sowie Teilnahme an Anhörungen gemäß § 155 Abs. 2 FamFG,
o Stellungnahmen zu Namensänderungen,
o außergerichtliche Beratung gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII zur Erarbeitung von

Umgangsvereinbarungen oder außergerichtlichen Vereinbarungen bei
Sorgerechtskonflikten,

o Hilfesteuerung und -verwaltung begleiteter Umgang bei Trennungs- und
Scheidungskonflikten,

  • Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren, wie z.B.:
o Betreuung der Jugendlichen, der Sorgeberechtigten sowie der

Heranwachsenden im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) vor, während und
nach dem Strafverfahren,

o Erstellung der Sozialprognose zur Vorbereitung einer gerichtlichen
Entscheidung,

o Stellungnahmen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Minderjährigen, zur
Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden und zum
sozialpädagogischen Hilfebedarf,

o Überwachung der Einhaltung von Weisungen und Auflagen sowie Verfügungen
der Staatsanwaltschaft,

o Betreuung während des Vollzuges von Jugendstrafe oder Jugendarrest und die
Mitwirkung bei der Wiedereingliederung,

o Hilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende entsprechend
gerichtlicher Weisungen und Auflagen (z.B. Sozialer Trainingskurs,
Täteropferausgleich, Suchtberatung),

  • Zusammenarbeit u.a. mit dem Pflegekinderdienst, den Amtsvormündern, der
Unterhaltsabteilung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst bei der Bearbeitung von
Meldungen über Kindeswohlgefährdungen.

Unsere Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. staatlich anerkannter
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Erziehungswissenschaften mit dem
Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Pädagogik mit dem Schwerpunkt
Sozialpädagogik oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Kindheitspädagogik oder
  • Studierende, die innerhalb des Jahres 2024 erfolgreich einen der aufgeführten Fach-
bzw. Hochschulabschlüsse absolvieren.
  • sowie Führerschein Klasse B.

Dazu erwarten wir folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Kommunikations- und Teamfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und
Konfliktfähigkeit
  • hohes Maß an Flexibilität und Mobilität auch außerhalb von Sprechzeiten
(Rufbereitschaft),
  • PC-Anwenderkenntnisse.

Ihre Vorteile:

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-
VKA).

  • Eingruppierung in die Entgeltgruppe S12 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) sofern
die tariflichen Voraussetzungen vorliegen
  • tarifliche Zulage für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Jahressonderzahlung, Erholungsbeihilfe, Jubiläumszahlung und vermögenswirksame
Leistungen
  • Gutscheinsystem: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag
  • Zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
(als Tarifbeschäftigte/r)
  • 30 Tage Erholungsurlaub sowie 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr, bezahlte
Freistellung am 24. und 31. Dezember
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten)
  • attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Angebote für medizinische
Checks/Gesundheitsscreenings, Blutspenden, Impulsvorträge, Präventionskurse,
Workshops/Seminare, Sportveranstaltungen und vieles mehr)
  • Zusätzliche arbeitsmedizinische Angebote
  • Freistellung für teambildende Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Betreuungs- und Bildungsangeboten,
Freizeitmöglichkeiten etc. durch unser hauseigenes Welcome Center (03831 357-1258)


Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe Schwerbehinderter und Gleichgestellter
sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern
innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen fest verankerte Grundsätze. Deshalb werden
schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.


Hinweise zur Bewerbung:

Aufgrund eines IT-Sicherheitsvorfalles ist unser Bewerberportal derzeit nicht verfügbar,
sodass Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
(Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Studien- und Berufsabschlüsse,
Arbeitszeugnisse und Seminar- und Lehrgangsnachweise) entweder in Papierform an den

Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Fachgebiet Personalmanagement
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund



oder per Email an

personal@kreisverwaltung-vr.de

übermitteln.

Die Eingangsbestätigungen und Einladungen zu persönlichen Gesprächen versenden wir derzeit
postalisch.

Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten,
werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erstattet.

Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine Original-Dokumente) und
verzichten dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen.

Zur Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform ist die Beilage eines frankierten
Umschlages erforderlich. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle
Unterlagen in Papier- und Dateiform aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Juhl vom Fachgebiet Personalmanagement unter
der Telefonnummer 03831 357-1435 gerne zur Verfügung.

Stralsund, den 27. September 2024
im Auftrag



Sophie Gappa
Stellv. Fachdienstleiterin Personal und Organisation