Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagogin /-pädagoge (m/w/d) Kinderschutzdienst Jugendamt

59494 Soest
Vollzeit
28.03.2025
Vollzeit
Kreis Soest

Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagogin /-pädagoge (m/w/d) Kinderschutzdienst Jugendamt

Stellenbeschreibung

Der Kreis Soest ist ein moderner öffentlicher Arbeitgeber und hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung Jugend und Familie zwei Stellen im Kinderschutzdienst zu besetzen.

Der Kinderschutzdienst ist bezirksübergreifend zuständig für

  • die Aufnahme von Kindeswohlgefährdungsmeldungen gem. § 8a SGB VIII
  • die fachliche Bewertung der Meldungen und kollegiale Beratung
  • die Überprüfung der Gefährdung vor Ort
  • die Inaugenscheinnahme des Kindes bzw. der Kinder
  • Interventionen im Rahmen von kindeswohlsichernden Maßnahmen
  • die Installation von Schutzhilfen
  • die Überprüfung der kindeswohlsichernden Maßnahmen
  • die Dokumentation des Vorgangs

Die Bearbeitung und Überprüfung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen gem. § 8a SGB VIII erfolgt verpflichtend gemäß der Dienstanweisung „Schutz- und Kontrollkonzept bei Kindeswohlgefährdung“ sowie der Empfehlung „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ der nordrhein-westfälischen Landesjugendämter.

Im Sinne einer rechtzeitigen Intervention und fachlich fundierten Gefahrenabwehr für das Wohl der Kinder sind kurzfristig persönliche Inaugenscheinnahmen unter Beachtung der vorgegebenen Standards durchzuführen. Dabei ist ein hohes Maß an Fachlichkeit zur Einschätzung der Lebenssituation der Kinder und der erforderlichen Interventionen zwingend notwendig.

Arbeiten in Team zur Sicherung des professionellen Handelns ist unerlässlich. Psychische und physische Belastbarkeit muss aufgrund häufiger Kriseninterventionen ebenso aufgeprägt sein wie das fachliche Können.

Die Aufgabenerfüllung erfüllt zudem ein hohes Maß an Flexibilität.

Zielführende Kooperation und Kommunikation mit dem Eingliederungshilfedienst, dem Erziehungshilfedienst, den Fachdienstleitungen und der Sachgebietsleitung sowie anderen internen und externen Fachdiensten und/oder Institutionen ist unerlässlich.

Eine präzise Dokumentation aller Daten, Fakten und Handlungsschritte im Fachverfahren ist zwingend erforderlich.

Es wird die Bereitschaft zur Weiterbildung und Supervision erwartet.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind

  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit /-pädagogik (mit staatlicher Anerkennung zur/ zum Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogin /-pädagoge) oder
  • ein abgeschlossenes Studium zur / zum Diplompädagogin /-pädagoge, Erziehungswissenschaftler*in oder Kindheitspädagogin /-pädagoge.
  • Sie können sich auch bewerben, wenn Sie einen vergleichbaren Studienabschluss und gleichwertige Fähigkeiten sowie Berufserfahrungen aufweisen, wie mit einem der o.g. Studiengänge.

  • Fundiertes Wissen in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei Kinderschutzverfahren und familiengerichtlichen Verfahren
  • Vertieftes Wissen in der Garantenstellung
  • Erfahrung in der Beurteilung von Kindeswohlgefährdung und Früherkennungsverfahren
  • Fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgebiete
  • wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung im kommunalen Aufgabenspektrum der Sozialarbeit, möglichst auch im Regionalen Sozialen Dienst
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft der Abt. 51
  • Führerschein B bzw. BE oder Klasse 3

Für die Wahrnehmung der Aufgaben erwarten wir insbesondere

  • Teamfähigkeit
  • Hohes Maß an Flexibilität
  • Psychische und physische Belastbarkeit
  • Analytische Kompetenzen
  • Entscheidungskompetenz
  • Handlungsorientierung und Lösungskompetenz

Wir bieten Ihnen

  • Ein Team mit echten Teamplayer*innen
  • Umfangreiche Einarbeitung
  • Fachlich fundierte Begleitung
  • Zusatzqualifikation als zertifizierte „Kinderschutzfachkraft im Jugendamt“
  • Teilnahme an themenspezifischen Fortbildungen
  • Regelmäßige Supervisionen, auch Möglichkeit zur Einzelsupervision
  • 30 Tage Urlaub
  • Zahlung einer gesonderten Fachkräftezulage ab dem zweiten Tätigkeitsjahr
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der „Leistungsorientierten Bezahlung“
  • Angebote des Gesundheitsmanagements
  • Fahrradleasing
  • Jobticket

Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S 14 TVöD (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).

Nähere Auskünfte zu den Stelleninhalten und Anforderungen an die Aufgabenerledigung können beim Abteilungsleiter Herrn Kahlert (Tel.: 02921 30 2056), oder bei der Sachgebietsleiterin Frau Hermann (Tel.: 02921 30 3876) erfragt werden.

Der Kreis Soest fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir streben an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Der Kreis Soest mit ca. 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in 14 Städten und Gemeinden liegt mitten in Westfalen. Er bietet als Hellwegregion gute Lebens- und Freizeitmöglichkeiten für jedes Alter. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen zum Ruhrgebiet, dem Sauerland und dem Münsterland.

Die Kreisverwaltung Soest legt besonderen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie sowie Pflege und Beruf und ist als „Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Soest“ zertifiziert. Mehr Informationen unter www.kreis-soest.de/vorteile.

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis zum 23.03.2025, dazu ist eine kostenlose Registrierung bei „Interamt“ erforderlich. Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen.


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