Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt
Information
Stephan Hohndorf Pflegedienstleitung
T +49 8151 18-1225
Kontakt
Bewerbungen bitte ausschließlich über das Karriereportal der Starnberger Kliniken