Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen schritt für Schritt erhöht werden. So will die Pflegekommission dem gravierenden Personalmangel in der Pflege entgegentreten. Zu der sich daraus entwickelten Überbelastung des Pflegepersonals sorgen zusätzlich verhältnismäßig wenige Urlaubstage und geringe Verdienstmöglichkeiten für Kündigungen und fehlendes Berufsinteresse. Deswegen soll sich auch beim Urlaubsanspruch etwas tun, bestätigten die Bundesgesundheits- sowie Bundesarbeitsministerien.
Mindestlöhne im Stufen-Verfahren erhöhen
In der Altenpflege wurde bereits 2020 eine Erhöhung der Mindestlöhne von bis zu 5.6 Prozent beschlossen. Davon profitieren derzeit rund 1.2 Millionen Beschäftigte aus Pflegeeinrichtungen unterhalb der Mindestlohngrenze, die ab dem 1. April 2022 je nach Qualifikation folgende Mindestlohn-Erhöhungen zu erwarten haben:
- Pflegehilfspersonal von 12 Euro auf 12.55 Euro
- Pflegehelfer und Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung: von 12.50 Euro auf 13.20 Euro
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger: von 15 Euro auf 15.40 Euro
Weitere Stufen-Erhöhungen
Zusätzlich zu den genannten Mindestlohn-Erhöhungen folgen drei weitere Staffelungen. Die nächste ist zum 1. September 2022 festgelegt:
- Pflegehilfspersonal: auf 13,70 Euro
- Pflegehelfer und Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung: auf 14.60 Euro
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger: auf 17.10 Euro
Ab 1. Mai 2023:
- Pflegehilfspersonal: auf 13.90 Euro
- Pflegehelfer und Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung: auf 14.90 Euro
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger: auf 17.65 Euro
Ab 1. Dezember 2023:
- Pflegehilfspersonal: auf 14.15 Euro
- Pflegehelfer und Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung: auf 15.25 Euro
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger: auf 18.25 Euro
Bruttoeinkommen und Arbeitsstunden
Durch die gestaffelte Erhöhungen der Mindestlöhne für das Personal in der Altenpflege kommt es ab Dezember 2023 zu folgenden Bruttolöhnen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden:
- Pflegehilfspersonal: circa 2.399,44 Euro pro Monat
- Pflegehelfer und Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung: circa 2.585,97 Euro pro Monat
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger: circa 3.094,97 Euro pro Monat
Erhöhung des Urlaubsanspruchs
Höhere Mindestlöhne für ein angemessenes Gehalt von Altenpflegerinnen und Altenpflegern sind noch nicht alles. Auch der Arbeitsstress ist in diesem Beruf meist hoch. Aus diesem Grund wurde auch der gesetzliche Urlaubsanspruch in zwei Staffeln erhöht. Für mehr Erholungszeit sorgen bereits im Jahr 2022 sieben zusätzliche Urlaubstage, die zuzüglich zu dem bisherigen Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen bei einer Fünf-Tage-Woche gewährt werden.
2023 kommen nochmals zwei Tage bezahlten Erholungsurlaub hinzu. Insgesamt wird der Mindesturlaubsanspruch folglich um neun Tage auf 29 Tage Jahresurlaub bis 2023 erhöht. Dies gilt auch für Pflegekräfte aus ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Pflegemindestlohn in der Privatpflege
Von einer Erhöhung der Mindestlöhne für Pflegekräfte sind Personen in der Privatpflege nicht betroffen. Dazu zählt beispielsweise die häusliche Pflege eines Angehörigen in einem Privathaushalt. Hier bleibt der Mindestlohn von 9.82 Euro pro Stunde bis auf Weiteres bestehen.
Allerdings hat sich die Bundesregierung bereits dazu geäußert, auch hier eine Steigerung des Mindestlohns in absehbarer Zeit vorzunehmen. Diese ist Teil der im Koalitionsvertrag beinhalteten Vorhaben. Die Erhöhung ist hier auf 12 Euro benannt. Bleibt abzuwarten, wann die Mindestlöhne für die Privatpflegekräfte gesetzlich verabschiedet werden und bei den Pflegerinnen und Pflegern ankommen.
Mindestlöhne “längst überfällig”
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nennt die Beschlüsse der Pflegekommission als längst überfällig. Pflegefachkräfte sind tagtäglich anstrengender sowie stark kräftezehrender Aufgaben und psychischen Belastungen ausgesetzt. Ihnen verdankt die Gesellschaft, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ein würdevolles Dasein durch fachgerechte und tatkräftige Unterstützung der Pflegekräfte erfahren dürfen. Sie sind ein wichtiges Glied in unserer Gesellschaft, ohne welche die Lebensqualität zahlreicher Hilfs- und Pflegebedürftiger in Gefahr wäre, so Heil.
Weiter teilt er mit, dass zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Entlohnung mindestens in der nun gesetzlich vorgeschriebenen Tarifhöhe ab den jeweiligen Daten, der richtiger Schritt sei. Allerdings bleibt offen, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen der Beschluss über die Erhöhungen der Mindestlöhne nach sich ziehen kann.
Mögliche Auswirkungen höherer Mindestlöhne
Durch die Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege steigen für Arbeitgeber auch die Personalkosten. Parallel zu diesem Beschluss ist zu berücksichtigen, dass die höheren Personalkosten nicht über die Pflegeversicherungen abgedeckt werden. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat die Mehrkosten allein zu tragen. Das kann entsprechende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben, wie Arbeitgeberverbände befürchten.
Diakonie
Die Diakonie äußerte sich bereits in diesem Punkt. Sie gibt an, dass keine erheblichen direkten Auswirkungen im Unternehmen oder auf die Einrichtungen zu erwarten sind. Als Begründung benennt die Diakonie, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland bereits über den neu beschlossenen Mindestlöhnen vergütet werden.
Internationale Konzerne und Finanzinvestoren
Bekannterweise zielen Investoren auf hohe Gewinne ab. In Deutschland dominieren internationale Konzerne und Finanzinvestoren den Markt an Altenheimen und Pflegeeinrichtungen. Hier besteht Handlungsbedarf seitens der Regierung, um das Wohlergehen von Pflegekräften und Pflegebedürftigen vor Gewinnmaximierungen zu stellen, teilte Sylvia Bühler aus dem Verdi-Bundesvorstand mit.
Experten sind sich dahingehend einig, dass die Mindestlohn-Erhöhungen Investitionen zwar in Zukunft unattraktiver gestalten werden, aber das wiederum auch Auswirkungen auf zahlreiche Einrichtungen haben wird, die auf Finanzinvestoren angewiesen sind.
Pflege- und Altenheime allgemein
Ob mit oder ohne Investoren, die Mehrkosten im Personalwesen werden in zahlreichen Pflegeheimen Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn die Gewinne dadurch geschmälert werden, reduziert dies auch verschiedene Budgets, beispielsweise für Instandhaltungen und Ausstattungen. Der Arbeitgeberverband befürchtet, dass dann Pflegebedürftige und/oder Familienangehörige für den Ausgleich der Mehrkosten herangezogen werden müssten, um die Lebens-, Wohn- und Pflegequalität von Bewohnerinnen und Bewohnern zu gewährleisten.
Passende Stellenangebote für Altenpfleger und Altenpflegerinnen
Wer auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot für Pflegekräfte ist, findet bei Medi-Karriere eine breite Auswahl – zum Beispiel Jobs für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Altenpfleger/innen-Stellenangebote.
1. Deutlich höhere Mindestlöhne in der Altenpflege, www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 13.02.2022)
2. Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub in der Altenpflege, www.aok.de (Abrufdatum: 13.02.2022)