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Wozu dient Aufstiegs-BAföG? Eine berufliche Weiterbildung kann nicht nur den eigenen Horizont erweitern, sondern auch Gehaltsaussichten verbessern und das Angebot an Stellenangeboten erweitern. Für den Zeitraum der Fortbildungsmaßnahme können allerdings finanzielle Sorgen auftreten – wenn der Lehrgang in Vollzeit stattfindet, teure Prüfungskosten mit sich bringt oder das Gehalt der Arbeit in Teilzeit nicht ausreicht. Hier greift das Darlehen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das es nicht nur für Schüler/innen und Studierende gibt, sondern auch für Menschen in Weiterbildung. Mehr Infos zu der Förderung gibt der folgende Artikel.
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Aufstiegs-BAföG – Definition
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Entgeltleistung, die Menschen bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen unterstützt. Genau wie das BAföG für Studierende, geht die Förderung von Bund und Ländern aus und dient als finanzielle Stütze für den Lebensunterhalt der Beziehenden. Anders als der veraltete Begriff – Meister-BAföG – vermuten lässt, ist die Förderung nicht nur für Meister-Schüler/innen, sondern auch für Lernende an Erzieher- und Technikerschulen, sowie Besucher/innen von Fachwirtkursen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage der Forbildungsförderung findet sich im Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG). Es beschreibt unter anderem die Ziele und Anforderungen für den Anspruch auf Aufstiegs-BAföG und es gibt Regelungen zur Höhe des Darlehens und der Rückzahlung.
Aufstiegs-BAföG – Wie kann es Pflegekräfte weiterbringen?
Mit der abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegefachkraft eröffnet sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Aufstiegsfortbildungen in der Pflege. Solche Weiterbildungsgänge können in Voll- oder Teilzeit stattfinden. Durch Aufstiegs-BAföG können Pflegekräfte ihren Lebensunterhalt während der Weiterbildungszeit finanzieren oder das Gehalt als Pflegekraft in Teilzeit aufbessern. Zu beliebten staatlichen Abschlüssen in der Pflege gehört beispielsweise eine Weiterbildung in der Anästhesie- und Intensivpflege, als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen oder zur Stationsleitung.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Aufstiegs-BAföG – Voraussetzungen
Aufstiegs-BAföG fördert über 700 Weiterbildungsjahrgänge in drei verschiedenen Bildungsstufen:
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in
- Bachelor Professional
- Master Professional
Anders als beim Studierenden- oder Schüler-BAföG ist das Aufstiegs-BAföG nicht vom Alter des/-r Antragstellers/-in oder ähnlichen Faktoren abhängig, sondern wird nach Art und Dauer des Lehrgangs vergeben. Maßnahmen der ersten Förderungsstufe müssen mindestens 200 Stunden umfassen. Lehrgänge auf der zweiten und dritten Stufe haben die Mindestanforderung von 400 Stunden. Auch Fern- und mediengestützte Lehrgänge kann man fördern lassen – allerdings unter der Voraussetzung regelmäßiger verbindlicher Kommunikation, Präsenzveranstaltung oder Leistungsüberprüfungen.
Aufstiegs-BAföG beantragen
Aufstiegs-BAföG ist Ländersache und man muss es entsprechend beim zuständigen Ministerium beantragen. Entscheidend ist hierbei, in welchem Bundesland sich der aktuelle ständige Wohnsitz des/-r Antragstellers/-in befindet. Den Antrag kann man seit August 2016 elektronisch stellen. Neben persönlichen Informationen gehören Auskünfte zum Verdienst (auch des/-r Partners/-in), eventuellen Kindern, Teilnahme- und Prüfungsnachweise, eine Zulassungsbestätigung und ein Krankenversicherungsnachweis zum Antrag. Darüber hinaus gibt man ein Formular zu den tatsächlichen Lehrgangskosten dazu.
Aufstiegs-BAföG – Wie viel wird ausgezahlt?
Die Höhe des Aufstiegs-BAföG ermisst sich am sogenannten Gesamtbedarf. Dieser liegt bei Alleinstehenden seit dem 1. Januar 2022 bei 963 Euro monatlich. Die folgende Tabelle zeigt den errechneten Betrag für verschiedene Bedarfsbereiche:
Bedarf | Förderhöhe |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis 15.000 € |
Materialkosten | bis 2.000 € |
Lebenserhaltskosten (Vollzeitfortbildung) | bis 963 € monatlich |
zusätzlicher Unterhalt Ehepartner/in | 235 € pauschal |
zusätzlicher Unterhalt für Kinder mit Anspruch auf Kindergeld | 235 € pauschal |
zusätzlicher Betreuungszuschlag für Kinder unter 14 Jahre oder mit Behinderung | 150 € pauschal |
Wie viel muss man zurückzahlen?
Generell teilt man sich die Rückzahlung des Aufstiegs-BAföG mit dem Staat, zahlt also nur 50 Prozent des Darlehens selbst zurück. Dieser Betrag kann durch einen Kredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, die staatlich deutsche Förderbank) abgedeckt werden. Dieser hat einen Zins von 3,52 Prozent effektiver Jahreszinssatz (Stand Dezember 2023, nächste Anpassung 1. April 2024). Das Darlehen selbst muss innerhalb der ersten zehn Jahre nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückgezahlt werden. Nach einer bestandenen Abschlussprüfung werden weitere 50 Prozent des nicht-zurückgezahlten BAföG erlassen. Die Unterhaltskosten werden vollständig bezuschusst und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wenn der Arbeitsweg in der Selbstständigkeit weitergeht, kann man vollen Erlass auf das staatliche Darlehen bekommen – allerdings nur, wenn man mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Angestellte/n oder Auszubildende/n dauerhaft beschäftigt.
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- Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, Bundesministerium der Justiz (zuletzt ergänzt 07.07.2023)
- Aufstiegs-BAföG, Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Stand August 2023)