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Blanko-Verordnungen für Physiotherapie sollen ab November 2024 möglich sein. Dann nämlich erweitert die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Möglichkeiten für Ärzte zur Verschreibung von Physiotherapie.
Bisher mussten Ärzte sehr wirtschaftlich bei den Verordnungen denken. Das wird mit der Neuerung der Blanko-Verordnungen für Physiotherapie gelockert. Alle Informationen darüber, wie sich die Änderung auswirkt, gibt es im folgenden Artikel.
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Bisherige Vorgaben für Verordnungen
Die Heilmittel-Richtlinien für Verordnungen für Physiotherapie sind streng geregelt. Je nach Indikation und Diagnose legt der Heilmittelkatalog eine Höchstmenge der Behandlungseinheiten fest. Jede darüber hinausgehende Verordnung muss zwingend ausreichend medizinisch indiziert sein. Mögliche Ausnahmen sind der langfistige Heilmittelbedarf oder ein besonderer Verordnungsbedarf. Für beide gibt es ausführliche Diagnoselisten.
Bereits im April 2024 erfolgte eine vergleichbare Neuerung. Seit dem ersten des Monats können Ärzte und Psychotherapeuten Blanko-Verordnungen für Ergotherapie ausstellen. Das ist möglich für Gelenkerkrankungen und leichte Demenz. Die Ergotherapeuten selbst bestimmen anschließend Frequenz und Menge der Behandlung und übernehmen die wirtschaftliche Verantwortung.Blanko-Verordnungen für Ergotherapie
Neue Blanko-Verordnungen für Physiotherapie
Ab November 2024 haben Ärzte nun neue Möglichkeiten für die Verordnung von Physiotherapie. Sie können Blanko-Verordnungen ausstellen für einige bestimmte Diagnosen. Diese zählen vor allem zu dem Bereich der Schultererkrankungen sowie starken Verbrennungen.
Grundlegendes Prinzip dabei ist, dass die behandelnde Physiotherapiepraxis die Menge und Frequenz der Anwendungen festlegt. Damit übernehmen sie auch die wirtschaftliche Verantwortung. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass die Physiotherapeuten direkt entscheiden können, welche Maßnahmen für den individuellen Patienten hilfreich sind.
Möglich ist diese Änderung durch einen Vertrag, welchen der GKV-Spitzenverband mit den wichtigsten Heilmittelverbänden geschlossen hat.
In Kürze wird die KBV eine Praxisinfo zusammenstellen, die die wichtigsten Infos für die Praxis enthält, und diese veröffentlichen.
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Ablauf in der Arztpraxis
Wie gewohnt beginnt der Prozess in der Arztpraxis mit der Diagnosestellung durch den behandelnden Arzt, der daraufhin die Notwendigkeit einer Physiotherapiebehandlung festlegt. In die Verordnungssoftware gibt der Arzt daraufhin den entsprechenden ICD-10-Kode und die Diagnosegruppe “EX” für “Erkrankungen der Extremitäten” ein.
Die Software erkennt dann automatisch die Kombination von Kode und Diagnosegruppe. Wenn die Ausstellung einer Blanko-Verordnung möglich ist, bietet das Programm diese an. Gibt es keine medizinischen Kontraindikationen, so klickt der Arzt diese entsprechend an, woraufhin die Software die Heilmittelverordnung als Blanko-Verordnung kennzeichnet.
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Einschränkungen
Die Verordnung von Blankoscheinen ist nur für im Vertrag festgehaltene Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich. Darunter fallen beispielsweise folgende:
- Luxationen des Schultergelenks
- Läsionen der Rotatorenmanschette
- Frakturen der gelenkbildenden Knochen
- starke Verbrennungen in der Schulterregion
Die GKV stellt eine vollständige Liste der Indikationen mit zugehörigen Codes zur Verfügung.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Im Regelfall sind alle Vertragsärzte zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Das bedeutet, dass die Verordnungen vier Bedingungen erfüllen müssen:
- Ausreichend: Leistungen sind ausreichend, wenn sie nach Umfang und Qualität ausreichende Möglichkeiten für Heilung bieten und ein Mindeststandard garantiert ist.
- Zweckmäßig: Leistungen sind zweckmäßig, wenn sie sich für die Herbeiführung des Heilerfolgs eignen und hinreichend wirksam sind.
- Notwendig: Notwendige Leistungen sind unentbehrlich, unvermeidlich und unverzichtbar.
- Wirtschaftlich: Wirtschaftliche Leistungen beschreiben eine Therapie, die im Vergleich zu anderen ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis hat.
Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots wird durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung kontrolliert.
Das besondere an Blanko-Verordnungen ist nun, dass sie genau dieser Prüfung nicht unterliegen. Die Verantwortung liegt nicht mehr bei den Ärzten, sondern den behandelnden Physiotherapeuten.
Passende Stellenangebote im Gesundheitswesen
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- Blankoverordnung ab November auch für Physiotherapie möglich, https://www.kbv.de/... , (Abrufdatum: 15.09.2024)
- Heilmittel, https://www.kbv.de/... , (Abrufdatum: 15.09.2024)
- Anlage 1 des Vertrages nach § 125a SGB V in der Physiotherapie, https://www.gkv-heilmittel.de/... , (Abrufdatum: 15.09.2024)
- Vereinbarungen nach §125 SGB V, https://www.gkv-spitzenverband.de/... , (Abrufdatum: 15.09.2024)
- Verordnungssteuerung, https://www.kbv.de/... , (Abrufdatum: 15.09.2024)