Die Arbeit als Pflegekraft ist anstrengend. Nicht selten führt die Kombination aus hoher körperlicher und seelischer Belastung dazu, dass Pflegekräfte nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Sie haben ein besonders hohes Risiko, frühzeitig berufsunfähig zu werden. Die staatlichen Ausgleichsleistungen reichen meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte schließt diese Versorgungslücke.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU-Versicherung, zahlt eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer zu 50 Prozent und mindestens sechs Monate berufsunfähig ist. Versichert ist dabei jeweils der zuletzt ausgeübte Beruf, nicht etwa die allgemeine Arbeitsfähigkeit. Die BU-Versicherung zahlt also auch dann, wenn die Versicherten theoretisch noch einer anderen Beschäftigung nachgehen könnten. Die Berufsunfähigkeit muss zudem nicht zwingend dauerhaft bestehen. Auch bei längerfristigen, aber heilbaren Erkrankungen wie einem Burn-out oder einem Bandscheibenvorfall können die Versicherten Leistungen in Anspruch nehmen.
Warum ist eine BU-Versicherung für Pflegekräfte wichtig?
Die Arbeit in der Alten- und Krankenpflege ist belastend für den Körper und häufig auch für die Psyche. Studien zufolge leiden zwischen 40 und 76 Prozent aller Pflegekräfte unter Rückenschmerzen durch das Heben und Umbetten von Patienten. Der kontinuierliche Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln kann zu Hauterkrankungen führen. Zudem sind Pflegekräfte einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Hinzu kommt die psychische Belastung durch lange Arbeitszeiten, Überstunden, Zeitdruck und Schichtdienst.
Körperliche wie seelische Belastungen führen dazu, dass viele Pflegekräfte nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Sie scheiden bereits früher aus dem Beruf aus und sind dann auf staatliche Ausgleichszahlungen angewiesen.
Staatliche Leistungen reicht oft nicht aus
Können Pflegekräfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, erhalten sie zunächst eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Anschließend zahlen die gesetzlichen Kassen ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Bescheinigt der Arzt eine Berufsunfähigkeit, erhalten Betroffene unter bestimmten Bedingungen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beträgt maximal ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Um die gesetzliche BU-Rente zu erhalten, müssen Pflegekräfte mindestens fünf Jahre lang in die staatliche Rentenkasse eingezahlt haben. Außerdem dürfen sie keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen, auch keiner geringfügigen Tätigkeit.
Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente aus. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält ungefähr die Hälfte dieser Summe. Voraussetzung für den Bezug der Erwerbsminderungsrente ist allerdings, dass die Betroffenen gar keiner beruflichen Beschäftigung mehr nachgehen können. Besteht die Möglichkeit, in einen anderen Beruf zu wechseln, gibt es keine staatlichen Leistungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte schließt Versorgungslücken
Selbst die volle Erwerbsminderungsrente ist in der Regel zu gering, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und alle notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken. Eine private BU-Versicherung schließt diese Versorgungslücke. Die Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente können Versicherungsnehmer selbst festlegen. Die BU-Versicherung leistet zudem bereits, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt, und bezieht sich lediglich auf die konkret vor dem Eintritt der BU ausgeübte Tätigkeit.
Wie viel kostet eine BU-Versicherung für Pflegekräfte?
Angesichts des hohen Risikos einer Berufsunfähigkeit ist der Abschluss einer privaten BU-Versicherung für Pflegekräfte dringend anzuraten. Aufgrund dieses hohen Risikos setzen die Versicherungsunternehmen für Pflegekräfte allerdings auch recht hohe Beiträge an. Die konkrete Beitragshöhe richtet sich zudem nach dem Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nach dem Vorliegen gesundheitlicher Vorbelastungen sowie nach der Höhe der vereinbarten BU-Rente. Wer eine BU-Rente von 1.000 Euro erhalten möchte, muss in der Regel mit Beiträgen zwischen 80 und 100 Euro im Monat rechnen.
Darüber hinaus bestehen die Versicherungsunternehmen häufig auf Leistungseinschränkungen. Zum Beispiel können Sie die Rentenauszahlung verweigern, wenn die Berufsunfähigkeit durch ein Rückenleiden oder eine psychische Erkrankung ausgelöst wird.
Wie lassen sich die Kosten senken?
Pflegekräfte sollten sich nach einer BU-Versicherung mit möglichst wenigen Leistungsausschlüssen umsehen. Um die Kosten dennoch möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die BU-Versicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Im jungen Alter liegen oft noch keine gesundheitlichen Vorbelastungen vor, sodass die Beitragszahlungen günstiger ausfallen.
Darüber hinaus sollten sich Pflegekräfte die Zeit nehmen und die verschiedenen Anbieter gründlich vergleichen. Ein vermeintlich günstiges Angebot passt nicht unbedingt am besten zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen.
BU-Versicherung für Pflegekräfte: Was gibt es noch zu beachten?
Beim Abschluss einer BU-Versicherung gibt es neben den reinen Kosten noch einige weitere Punkte zu beachten. Hier gibt es den Überblick.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Der Abschluss einer BU-Versicherung setzt in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus. Es empfiehlt sich dringend, alle dabei gestellten Fragen ehrlich zu beantworten und alle erforderlichen ärztlichen Unterlagen vorzulegen. Werden Vorerkrankungen verschwiegen, darf der Versicherer die Leistungsauszahlung verweigern.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Die abstrakte Verweisung bezeichnet das Recht der Versicherer, die Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Eventuell müssen Versicherungsnehmer dann einen anderen Job annehmen, auch wenn dieser wesentlich schlechter bezahlt ist. Der Vertrag sollte daher eine Klausel zum Ausschluss der abstrakten Verweisung enthalten.
Infektionsklausel
Eine Berufsunfähigkeit kann auch aufgrund einer Infektionskrankheit eintreten. Pflegekräfte, insbesondere in der Krankenpflege, sind hier einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Die gewählte BU-Versicherung sollte auch dann Leistungen auszahlen, wenn eine Infektion zu einem behördlich ausgesprochenen Arbeitsverbot führt.
Kurzer Prognosezeitraum
Die Rente sollte bereits ausgezahlt werden, wenn eine Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate vorliegt.
Nachversicherungsgarantien
Für Pflegekräfte sind die sogenannten Nachversicherungsgarantien ein besonders wichtiger Vertragsbestandteil. Bei Vertragsbeginn wird ein Nachversicherungskatalog vereinbart, der Leistungen umfasst, die zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.
Ausreichend lange Laufzeit vereinbaren
Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Versicherung den gesamten Zeitraum bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren abdeckt. Einige Versicherer sehen nur eine Absicherung bis zum Erreichen des 60. oder 62. Lebensjahrs vor. Bis zum Renteneintritt sind es dann noch fünf oder sieben Jahre, die im Fall einer Berufsunfähigkeit ohne eigenes Einkommen überbrückt werden müssten.