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Der Konsum von Cannabis bei der Arbeit, insbesondere seit der Legalisierung, ist ein zunehmend diskutiertes Thema. Insbesondere in Berufen mit hohen Sicherheitsanforderungen – beispielsweise in der Pflege – kann der Konsum von Cannabis erhebliche Auswirkungen haben. Von verringerten kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Unfallrisiko reichen mögliche Risiken. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Risiken sowie die Herausforderungen, die der Konsum von Cannabis in der Arbeitswelt mit sich bringt, und bietet einen Überblick über Maßnahmen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit.
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Cannabis bei der Arbeit – Regelung nach dem Cannabisgesetz
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ist Kiffen für Erwachsene fast überall in Deutschland legal geworden – fast. Verboten ist der Konsum beispielsweise an Kinderspielplätzen, Bildungseinrichtungen und in deren direkter Umgebung. Das ist im CanG auch so fest gehalten. Gleichzeitig arbeitet die Regierung immer weiter an einer Anpassung der Regelungen zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr. Und wie steht es um Cannabis bei der Arbeit? Nach CanG ist dieser nach aktuellem Stand nicht verboten. Das macht den Konsum im Arbeitsumfeld allerdings nicht legal.
Vorgaben zum Arbeitsschutz
Der Konsum von Cannabis bei der Arbeit kann erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsschutz haben – gerade in Berufen wo man Verantwortung übernimmt und direkten Menschenkontakt steht. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat sich dazu bereits vor der Legalisierung klar geäußert. Ihre Position: Null Cannabis und Null Alkohol bei der Arbeit. Rechtlich bezieht er sich dabei auf die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ sowie das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitgebenden und Beschäftigten verbieten, ihre Arbeit in einem Zustand zu erledigen, in dem sie andere gefährden können. Darüber hinaus dürfen Arbeitende, die erkennbar nicht in der Lage sind eine Arbeit nicht auszuführen, nicht eingestellt werden.
Inwieweit wirkt sich Cannabis auf die Arbeitssicherheit aus?
Cannabis, beziehungsweise der berauschende Wirkstoff THC hat signifikante Auswirkungen auf die Kognition. Es verändert die Wahrnehmung, das Reaktionsvermögen und die motorischen Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der Feinmotorik. All das sind Aspekte, die sich auf die Produktivität, Aufmerksamkeit und besonders auf die Arbeitssicherheit auswirken können. Aus diesem Grund sind Unternehmen dazu verpflichtet, Regelungen zu schaffen, durch die der Konsum nicht zu Eigen- oder Fremdgefährdung führt. Genaue Angaben zu unbedenklichen Mengen oder zeitlichen Bestimmungen gibt es nach aktuellem Wissensstand nicht.
Eine besondere Rolle spielen dabei Berufe, die Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit benötigen und in denen Angestellte Verantwortung für andere übernehmen. Im medizinischen Bereich betrifft dies fast alle Berufsgruppen, besonders aber Pflegefachkräfte, die fast ausschließlich in Patientennähe arbeiten. In der Pflege kann Cannabiskonsum und eine dadurch mangelnde Aufmerksamkeit oder Reaktionszeit im schlimmsten Fall zum Tod von Patienten führen.
Konsum vor der Arbeit
Schon der Konsum von Cannabis vor der Arbeit kann erhebliche Auswirkungen auf die Leistung und Sicherheit am Arbeitsplatz haben. Zwar ist die Wirkzeit von Individuen abhängig, sie beträgt aber bei vielen Leuten mehrere Stunden. Dementsprechend gelten die Regelungen zum Nicht-Konsum von Cannabis bei der Arbeit auch für die Zeit davor, den Arbeitsweg sowie für (Raucher-)Pausen.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Cannabis bei der Arbeit – Strenges Verbot für diese Berufe
Das Verbot des Konsums von Cannabis im Arbeitsumfeld hat einen besonders hohen Stellenwert in Berufen, in denen die Arbeitssicherheit im Vordergrund steht. Das kann beispielsweise Angestellte auf dem Bau, im Transport (vor allem im Personentransport!), in Sicherheitsberufen und beim Energieversorger betreffen. Im Gesundheitsbereich gilt das Verbot allem voran für die Berufe, die mit direktem Patientenkontakt arbeiten, also Ärzte, Pflegefachkräfte und Sanitäter. In diesen Berufsgruppen sind der Konsum und der Rauschzustand bei der Arbeit strengstens untersagt.
Cannabis bei der Arbeit – Ein Kündigungsgrund?
Arbeitgebenden ist es gesetzlich verboten Menschen zu beschäftigen, die durch ihren Substanzkonsum – egal ob Alkohol, Cannabis oder andere legale und illegale Drogen – Mitarbeitende oder Kunden gefährden. Wer bekifft zur Arbeit kommt oder auf der Arbeit berauschende Substanzen konsumiert, kann also fast fest mit einem Disziplinarverfahren oder im schlimmsten Fall einer Kündigung rechnen. Darüber hinaus gilt Vorsicht beim Kiffen auf dem Heimweg von der Arbeit – das ist prinzipiell zwar erlaubt (sofern man dabei nicht selbst fährt), kann aber zu Problemen führen, wenn man beispielsweise die firmeneigene Arbeitskleidung trägt. Letzteres kann nämlich dem Ruf der Firma schaden und ist bei vielen Arbeitsstellen nicht gern gesehen.
Medizinisches Cannabis – Ist der Konsum auf der Arbeit geduldet?
Dank seiner schmerzlindernden und appetitsteigernden Wirkung wird Cannabis mehr und mehr auch von ärztlicher Seite verschrieben. In Deutschland ist der Konsum von medizinischem Cannabis am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt, wenn es ärztlich verordnet ist, jedoch müssen Arbeitnehmer dabei sicherstellen, dass ihre Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §3) gilt hier also auch für sie. Arbeitgeber haben das Recht, arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, falls die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird.
Cannabis – Abbau im Körper
Die Wirkstoffe der Cannabispflanze sind CBD und THC, wobei vor allem letzteres die berauschende Wirkung hervorruft. THC ist eine Abkürzung für Tetrahydrocannabinol, ein Botenstoff, der einer Gruppe von Botenstoffen im Körper (die Endocannabinoide) strukturell sehr ähnlich ist. Entsprechend bindet THC im Körper auch an Rezeptoren, an die normalerweise Endocannabinoide binden. Durch Bindung an diese CB-Rezeptoren verändert der Wirkstoff die (Schmerz)Wahrnehmung, die Denkleistung und Konzentrationsfähigkeit, den Appetit und die Herzfrequenz.
Anders als bei den körpereigenen Stoffen – diese baut das Enzym FAAH in kurzer Zeit wieder ab – reichern sich exogene Cannabinoide (also THC) aber im Fettgewebe an und werden dann nach und nach zum Abbau in die Blutbahn gelassen und erst jetzt in der Leber abgebaut. Wie lange die Wirkung anhält, hängt also stark vom Individuum ab.
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- Böhm R, Herdegen T. Pharmakologisch relevante Transmittersysteme und Ionenkanäle. In: Herdegen T, Hrsg. Kurzlehrbuch Pharmakologie und Toxikologie. 5., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2024.
- Koszik A. Intoxikationen. In: retten – Notfallsanitäter. 1. Auflage. Stuttgart: Thieme; 2023.