„eAU“ – diese Abkürzung steht für die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese soll seit Januar 2023 den Prozess der Krankmeldung für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen erleichtern und beschleunigen. Die Idee dahinter ist, dass durch die Digitalisierung die Papierverschwendung reduziert, der Postweg verkürzt und eine schnelle Übermittlung dementsprechend vorangetrieben wird.
Doch wie läuft das Ganze in der Realität ab? Funktioniert das Konzept tatsächlich oder bedeutet die eAU für Krankenkassen und Arbeitgeber/-innen vielmehr Chaos? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Beitrag.
eAU – Was ist das eigentlich genau?
Die eAU ist eine digitales Dokument, welches Ärzte/-innen ausstellen, um die Arbeitsunfähigkeit eines/r Arbeitnehmers/-in zu bescheinigen. Diese soll seit Januar 2023 die herkömmliche Krankmeldung in Papierform, den sogenannten „Gelben Schein“, ersetzen. Hierzu erhalten die Arbeitnehmer/-innen die eAU in der Regel in Form eines QR-Codes, welchen sie dann an ihre Vorgesetzten weiterleiten können. Diese können den Code dann wiederum scannen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt digital verarbeiten. Die eAU enthält dabei keine privaten Daten wie beispielsweise den Krankheitsgrund oder den Namen des/r Arztes/Ärztin, um derartig sensible Informationen weiterhin ausreichend zu schützen.
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Die Übermittlung an die jeweilige Krankenkasse übernimmt nun nicht mehr die versicherte Person selbst, sondern der/die zuständige Arzt/Ärztin. Die Zuleitung der eAU an die Krankenkasse erfolgt dann wiederum über die Telematikinfrastruktur (TI), die mit dem elektronischen Arztausweis digital signiert wird. Bisher war es Aufgabe der Arbeitnehmer/-innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zudem auch in Papierform an die Vorgesetzten zu übergeben. Dies hat sich nun verändert. Im sogenannten Arbeitgeberverfahren stellen die Krankenkassen die AU-Daten elektronisch bereit. Hier können die Arbeitgeber/-innen diese dann abrufen und in ihrem System abspeichern. Allerdings sind Patienten/-innen weiterhin verpflichtet ihre Vorgesetzten über die Krankschreibung zu informieren.
eAU – Probleme
In der Theorie klingt die eAU nach einem guten Konzept, welches nicht nur Papier, sondern auch Zeit einspart. Getestet wird dieses System sogar bereits seit Oktober 2021 und dennoch – die eAU sorgt für Chaos bei den Krankenkassen und Arbeitgebern/-innen. Die Probleme, die hierzu führen, sind dabei recht vielfältig. So kommt es beispielsweise immer wieder zu technischen Schwierigkeiten, wodurch es nicht möglich ist, die Krankschreibung in einem angemessenen Zeitrahmen zu verarbeiten. Grund hierfür sind unter anderem Serverausfälle oder lange Wartezeiten.
Darüber hinaus können nur Ärzte/-innen mit der entsprechenden Software eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Auch die Tatsache, dass nicht alle Krankheiten beziehungsweise Verletzungen durch eine eAU bescheinigt werden dürfen, stellt eine Einschränkung des Systems dar. Neben den technischen Schwierigkeiten haben viele zudem Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Da die Daten elektronische übermittelt werden, besteht das Risiko, dass sensible Informationen auf diese Weise leichter gestohlen beziehungsweise gehackt werden können. Dies ist insbesondere bei psychiatrischen Erkrankungen keineswegs unerheblich.
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Probleme bei Arbeitgebern/-innen
Auch auf Seiten der Arbeitgeber/-innen funktioniert die Digitalisierung der Krankmeldung nicht einwandfrei. So fehlen sowohl Arbeitnehmern/-innen, als auch Arbeitgeber/-innen häufig die grundlegenden Information bezüglich des Prozesses. Auch hierdurch kann es zu Verzögerungen oder Fehlern bei der Verarbeitung der eAU kommen. Des Weiteren gibt es Meldungen, dass einige Vorgesetzte die eAU aus unterschiedlichen Gründen nicht akzeptieren, wodurch Arbeitnehmer/-innen immer wieder auf die Zahlung des Krankengeldes warten müssen.
Die Idee einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die allen Beteiligten den Prozess erleichtert, wirkt in der Theorie sehr ansprechend. Wie so häufig läuft auch diese Form der Digitalisierung jedoch nicht ohne Komplikationen an. So ist weder die Aufklärung über die genauen Prozesse ausreichend erfolgt, noch herrscht eine einheitliche Akzeptanz der eAU.
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- eAU, https://www.bundesaerztekammer.de/... (Abrufdatum: 24.03.2023)
- Die rote Karte für den gelben Schein, https://www.focus.de/... (Abrufdatum: 24.03.2023)