Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet mit einer Übergangsregelung. Ab dem 1. Oktober 2021 verliert die Papier-AU an Gültigkeit, Arztpraxen müssen die Bescheinigung auf elektronischem Wege an die Krankenkassen verschicken. Praxen, die noch nicht über die technischen Ausstattung verfügen, haben für die Umstellung bis zum 31. Dezember 2021 Zeit.
Einführung in zwei Schritten
Rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen Ärzte in Deutschland pro Jahr aus. Bislang musste der bekannte “gelbe Schein” in vierfacher Ausführung vorliegen: für den Arbeitgeber, für die Krankenkasse, für den Versicherten und für die Arztpraxis. Der Versicherte war dafür zuständig, die Bescheinigung bei Arbeitgeber und Krankenkasse einzureichen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Grundlage für die Digitalisierung der AU-Bescheinigung geschaffen. Künftig informieren Ärztinnen und Ärzte Krankenkassen und Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten – und zwar auf elektronischem Wege.
Die Einführung der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsversicherung erfolgt in zwei Schritten: Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Arztpraxen die AU-Bescheinigung auf digitale Weise an die Krankenversicherer übermitteln. Nach ursprünglichem Plan sollte die Umstellung bereits zum 1. Januar 2021 erfolgen. Da jedoch noch nicht alle Praxen über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, wurde der Termin verschoben. Zudem haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine Übergangsregel vereinbart. Praxen bleibt dadurch bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, die erforderliche Ausstattung anzuschaffen und den “gelben Schein” durch die elektronische AU-Bescheinigung zu ersetzen.
Im zweiten Schritt sollen ab dem 1. Juli 2022 auch die Arbeitgeber digital über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten informiert werden. Zuständig für die Weiterleitung der AU-Bescheinigung sind die Krankenkassen. Patienten erhalten weiterhin einen Ausdruck auf Papier. Falls Patienten es wünschen, stellen Praxen auch einen unterschriebenen Ausdruck für den Arbeitgeber aus.
Welche Vorteile bietet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Digitalisierung des Verfahrens soll Vorteile für alle Beteiligten bieten:
- Die Versicherten müssen sich nicht mehr um die Zustellung der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse und an ihren Arbeitgeber kümmern.
- Arbeitgeber und Krankenkassen erhalten die AU-Bescheinigung schneller und zuverlässiger.
- Durch die digitale Übermittlung der AU-Bescheinigung entfallen Medienbrüche, Erstellungs- und Übermittlungskosten werden reduziert.
- Das digitale Übermittlungsverfahren ermöglicht den Krankenkassen eine lückenlose Dokumentation und erleichtert damit die Abrechnung bei der Zahlung von Krankengeld und weiteren Versorgungsleistungen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen in der Praxis gegeben sein?
Um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu können, müssen Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Zudem müssen sie einen sogenannten KIM-Dienst nutzen. Darunter versteht man einen E-Mail-Dienst, auf den ausschließlich TI-Teilnehmer zugreifen können. Die KBV stellt unter der Adresse kv.dox einen eigenen KIM-Dienst zur Verfügung. Darüber hinaus benötigt das Praxisverwaltungssystem (PVS) ein Update. Dieses wird vom jeweiligen Hersteller des PVS ausgespielt.
Um die digitale AU-Bescheinigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, brauchen Ärzte zudem einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), der mindestens der Generation 2.0 entspricht. Der eHBA wird von der Landesärztekammer ausgegeben. Nach Informationen der Bundesärztekammer haben bis Ende Juli 2021 bereits 100.999 Ärzte ihren eHBA erhalten.
Wie funktioniert das Ausstellen der eAU?
Das Ausstellen der eAU soll nicht komplizierter sein als der Ausdruck eines Papierformulars. Im PVS muss lediglich die AU ausgewählt und ausgefüllt werden. Um das Dokument zu signieren, müssen Ärzte den eHBA in ein Lesegerät stecken und eine PIN eingeben. Da dies im Praxisalltag recht viel Zeit kostet, wurden zwei komfortablere Lösungen entwickelt:
- Per Komfortsignatur können Ärzte nach einmaliger Eingabe der PIN in einem bestimmten Zeitraum bis zu 250 Signaturen freigeben.
- Per Stapelsignatur können mehrere Dokumente gleichzeitig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Sobald die Dokumente unterschrieben sind, können sie digital an die Krankenkassen versandt werden. Das funktioniert ebenfalls auf Knopfdruck aus dem PVS heraus.
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