Mit dem Start des Jahres 2022 ist auch die elektronische Patientenakte (ePA) in die zweite Runde gegangen. Neben Impfausweis und Mutterpass sollen die Nutzer/innen der ePA nun auch mittels neuen differenziertem Zugriffsmanagement selbst entscheiden können, welches Dokument sie Ärzten/Ärztinnen zur Verfügung stellen wollen. Doch wie auch schon bei der ersten Version, steckt die elektronische Patientenakte 2.0 im Verzug.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur (TI). In der elektronischen Patientenakte werden alle wichtigen Informationen über den Gesundheitszustand und der Krankheitsgeschichte eines-r Patienten/-in gespeichert. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Befunde, Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Medikationspläne und Blutwerte. Die Idee dahinter: Der Informationsaustausch zwischen verschiedenen medizinischen Leistungsbringern soll vereinfacht werden. Überweist ein/e Hausarzt/-ärztin seine/n Patienten/-in zum Beispiel zum/-r Facharzt/-ärztin, kann der Patient dem/-r Fachmediziner/-in Zugriff auf alle relevanten Untersuchungsergebnisse gestatten.
Ärzte/Ärztinnen in Krankenhäusern erhalten Einblick in elektronische Medikamentenpläne und können bei der Auswahl weiterer Arzneimittel eventuelle Wechselwirkungen beachten. Darüber hinaus soll die ePA medizinische Abläufe und Behandlungen für Patienten/-innen transparenter machen und ihnen mehr Kontrolle über ihre Daten gewähren. Über die ePA-App haben Patienten/-innen jederzeit Einsicht in ihre medizinischen Dokumente und können sich diese in aller Ruhe zu Hause durchlesen. Zugleich können sie entscheiden, welche Daten sie zur Einsicht freigeben möchten – und welche nicht.
Digital vorliegende Dokumente können sie direkt in der App speichern. Existieren die Dokumente bislang nur in Papierform, müssen sie zunächst eingescannt werden. Die Patienten/-innen befüllen die ePA selbst oder können diese in der Arztpraxis von den dort tätigen Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit den gewünschten Dokumenten befüllen lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die 1. Stufe der elektronischen Patientenakte bereits seit dem 1. Januar 2021 als freiwilligen Service an.
Die wichtigsten Neuerungen der elektronischen Patientenakte 2.0
Der Start der elektronischen Patientenakte 1.0 im Jahre 2021 verlief nicht ganz reibungslos. Dies ließ sich vor allem darauf zurückführen, dass längst nicht alle Praxen auf die dafür benötigte IT-Infrastruktur umgerüstet hatten. Inzwischen zündete zum 1. Januar 2022 aber bereits die zweite Stufe der elektronischen Patientenakte – die sogenannte ePA 2.0. Seitdem kann man neben Röntgenbildern, Medikationsplänen und Blutwerten nun auch den Impfpass, das Zahnbonusheft, der Mutterpass, das Kinderuntersuchungsheft usw. auf der elektronischen Patientenakte abspeichern.
Im Falle von Mutter- und Kinderpass müssen Versicherte jedoch die Entscheidung treffen, ob das entsprechende Dokument digital auf der ePA oder in gedruckter Form ausgehändigt wird. Um Fehler zu vermeiden und den Dokumentationsaufwand für MFA möglichst gering zu halten, will man eine doppelte Buchführung vermeiden. Gleichzeitig sollen für die elektronische Patientenakte 2.0 auch Pflegefachkräfte, Hebammen/Entbindungshelfer sowie Physiotherapeuten/-innen um den Nutzerkreis erweitert werden.
Neu ist zudem auch, dass die Nutzer/innen bei jedem Dokument frei entscheiden können, ob Ärzte/Ärztinnen Zugriff drauf haben. Doch auch bei dieser Neuerung kommt es zu deutlichen Verzögerungen. Dies liegt nach Aussagen der Gematik erneut an der technischen Umrüstung. Denn neben den Krankenkassen benötigen auch die Arztpraxen ein Update ihres Konnektors und der Praxissoftware, um die ePA 2.0 reibungslos nutzen zu können. Bislang ist die Umrüstung jedoch noch lange nicht in allen Betrieben erfolgt.
Bruchteil der Versicherten nutzt die ePA
Bislang findet die elektronische Patientenakte eher bescheidenen Anklang: Von rund 27 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK nutzten zum 5. Januar 2022 bundesweit erst knapp 22.150 Patienten/-innen die ePA. Bei der Barmer Versicherung sieht es ähnlich aus: Hier greifen knapp 17.200 von 8,8 Millionen Versicherten auf die Anwendungen der elektronischen Patientenakte zurück. Die DAK-Gesundheit spricht mit Blick auf ihre insgesamt rund 5,5 Millionen Kunden/-innen von einer »niedrigen vierstelligen Anzahl« an Nutzern/-innen.
Die Gründe der niedrigen Zahlen lassen sich zum einen darauf zurückführen, dass die elektronische Patientenakte nicht besonders öffentlichkeitswirksam vorgestellt wurde. Versicherte müssen nämlich selbst aktiv werden und die Akte bei ihrer Krankenkasse einrichten lassen. Zum anderen hapert es noch an der Technik. Zudem sind noch immer enorm viele Versicherte um die Sicherheit ihrer Daten besorgt.
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1. Elektronische Patientenakte: EPA 20 kommt mit Verspätung, pharmazeutische-zeitung.de (Abrufdatum: 05.05. 2022)