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Bislang gilt für die Elektronische Patientenakte (ePA) das Opt-in-Verfahren: Patienten/-innen müssen sich selbst bei der Krankenkasse um die Zuteilung ihrer digitalen Patientenakte bemühen und können bestimmen, welche Daten dort hinterlegt werden. Das dem Bundesgesundheitsministerium unterstehende Unternehmen Gematik möchte das Zustimmungsverfahren in Zukunft ändern. Der Plan: Patienten/-innen erhalten die ePA ab 2024 automatisch zugeteilt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Bei Datenschützern/-innen stößt dieses Vorhaben auf Kritik.
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Elektronische Patientenakte – Abweichung vom bisherigen Zustimmungsverfahren
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll automatisch für alle kommen. Das verkündete die Gematik nach der Gesellschafterversammlung am 7. November. Das Unternehmen habe einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Pläne auf Twitter: Man müsse die Digitalisierung nutzen, um Medizin besser und effizienter zu machen.
Das Vorhaben stellt eine deutliche Abweichung von den bisherigen Plänen dar. Zum 1. Januar 2021 wurde mit der schrittweisen Einführung der ePA begonnen. Gesetzlich Versicherte erhalten über ihre Krankenkasse eine App, die den Zugang zur digitalen Patientenakte ermöglicht. Im ersten Schritt können Dokumente wie Medikationspläne, der Notfalldatensatz und Arztbriefe elektronisch hinterlegt werden.
Im zweiten Schritt sollen auch Privatversicherte die Vorteile der ePA nutzen können: Die digitale Patientenakte soll so zum Beispiel Papierakten und auf CD gespeicherte Daten überflüssig machen und den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen erleichtern. Außerdem ist geplant, die medizinischen Daten in anonymisierter Form für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen.
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Elektronische Patientenakte – Datenschützer kritisieren die Gematik-Pläne
Anders als bislang geplant, möchten Bundesregierung und Gematik statt des Opt-in-Verfahrens nun ein Opt-out-Verfahren einführen. Das bedeutet: Ab 2024 soll jede/r Versicherungsnehmer/in automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wer das nicht möchte, muss Widerspruch einlegen.
Das neue Verfahren sieht insgesamt vier Stufen zur Umsetzung der ePA vor: Die erste Stufe betrifft die Einrichtung der ePA an sich. In der zweiten Stufe sollen Ärzte/-innen und Medizinische Fachangestellte die digitale Akte mit den relevanten Gesundheitsdaten füllen. In der dritten Stufe können die behandelnden Ärzte/-innen die in der ePA hinterlegten Daten einsehen. Die vierte Stufe schließlich bezieht sich auf die Spende der anynomisierten Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken.
Die Regierung plant, das neue Verfahren nach Prüfung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen durch die Gematik noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Datenschützer/innen üben allerdings Kritik. Der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber hält das angestrebte Verfahren für “datenpolitisch falsch” und warnt davor, dass es auf Kollisionskurs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehen könnte. Auch der Berufsverband Freie Ärzteschaft e.V. lehnt die Pläne ab und sieht durch das Opt-out-Verfahren gar die ärztliche Schweigepflicht in Gefahr.
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- Die elektronische Patientenakte (ePA), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 13.11.2022)
- ePA, https://www.gematik.de/... (Abrufdatum: 13.11.2022)