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Die elektronische Patientenakte (ePA) soll umgebaut werden. Sie ermöglicht es Versicherten, ihre Gesundheitsdaten jederzeit im Blick zu haben. Praxen und Kliniken müssen sie seit 2022 nutzen. Für Patienten/-innen ist sie freiwillig. Ob Untersuchungen, Arztbriefe, Befunde, Informationen über Vorerkrankungen, die Einnahme von Medikamenten oder der Impfpass, darin ist alles schnell auffindbar gespeichert. Nicht nur Patienten/-innen, sondern auch Ärzte/-innen können sich damit rasch einen ganzheitlichen Eindruck über den Gesundheitszustand verschaffen.
Was bedeutet nun aber der Umbau der Akte und was genau und was ist der Grund?
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Elektronische Patientenakte – Ablauf und Funktionen
Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse sind seit dem Jahr 2021 berechtigt, eine digitale Patientenakte zu nutzen. Damit wird verhindert, dass persönliche Patientendaten unübersichtlich an verschiedenen Orten verfügbar sind, zum Beispiel beim/bei der Haus- und Facharzt/-ärztin. Ab dem zweiten Halbjahr erfolgte die Verwendung in allen Arztpraxen und seit 2022 ebenso in Krankenhäusern. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie die Patientenakte nutzen möchten und auch, welche Informationen darin gesammelt werden. Zudem entscheiden sie den Zeitraum, in dem die Akte einsehbar ist.
Für Ärzte/-innen ist für einen Zugriff zunächst eine Authentifizierung notwendig. Dafür müssen sie folgendes angeben:
- Elektronische Gesundheitskarte
- Persönliche Identifikationsnummer des/der zu behandelten Patienten/-in
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
- PIN des/der Leistungserbringers/-in
Für die Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises müssen Leistungserbringende ein Online-Formular im Portal der Ärztekammer ausfüllen, persönliche Daten eingeben, es anschließend ausdrucken und bei der Poststelle durch ein PostIdent-Verfahren überprüfen lassen.
Umbau elektronische Patientenakte – Worum geht es?
Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich dazu entschieden, die elektronische Patientenakte umzubauen. Dies umfasst folgendes:
Er spricht sich dafür aus, dass Ärzte/-innen und Forscher einen einfacheren Zugriff haben sollen, um die Prävention von Krankheiten zu verbessern. Lauterbach merkt an, dass wichtige Funktionen mit der derzeit angelegten Akte nicht möglich seien.
Patienten/-innen, die beispielsweise ein erhöhtes Risiko für einen Herzinfarkt haben, sollen mit künstlicher Intelligenz aus den Patientendaten herausgefiltert werden. Damit innovative Forschung und Vorsorge auf diese Weise überhaupt möglich sind, will Lauterbach dafür sorgen, genügend Daten vorhanden sind. Dafür sei es erforderlich, Leistungserbringer wie Ärzte/-innen dazu zu verpflichten, die Daten in der Patientenakte abzulegen. Hier gilt es jedoch, datenschutzrechtliche Fragen zu klären und gesetzliche Regelungen zu erzielen.
Zudem fordert Lauterbach eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der angelegten Informationen. Dies ist für Datenschützer und die Krankenkassen bedeutend. Ab dem Jahr 2023 sollen Versicherte die Möglichkeit haben, Patientendaten zur Forschung freizugeben.
Ebenso geplant ist ein Opt-out-Verfahren: Dies bedeutet, dass Versicherte widersprechen müssen, wenn sie gegen den Erhalt der elektronischen Patientenakte sind. Opt-Out bedeutet demnach das Untersagen einer Datenverarbeitung. Das Verfahren unterliegt seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs strengen Regeln. Zudem soll es zukünftig möglich sein, Abrechnungsbelege der Krankenkassen zur Patientenakte hinzuzufügen und diese zu einer anderen Krankenkasse zu migrieren.
Fazit
Die gesetzlichen Kassen müssen seit dem Jahr 2021 Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten, in welcher persönliche gesundheitliche Informationen digital an einem Ort gespeichert werden. Die Funktionen sind aktuell noch begrenzt. Letzten Endes geht es beim Umbau der Akte um die Ziele, Krankheiten vorzubeugen, die Versorgung zu verbessern und Forschung zu betreiben. Opt-Out ist ebenso möglich und steht für das Widerrufs- und das Widerspruchsrecht der Patienten/-innen. Lauterbach fordert in vielen Punkten schnelle Entscheidungen.
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- www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte (Abrufdatum: 22.10.2022)
- www.datenschutzexperte.de/opt-in-und-opt-out/ (Abrufdatum: 22.10.2022)