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Eine Gehaltserhöhung als Pflegekraft zu bekommen erfordert eine individuelle Strategie. Die Höhe des Gehalts hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, u.a. der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Pflegeunternehmen erleiden derzeit hohen Fachkräftemangel, was die Konkurrenz unter den Pflegeeinrichtungen groß macht. Der Fachkräftemangel in der Pflege hat jedoch auch Vorteile: Pflegefachkräfte haben in Bewerbungsprozessen eine stärkere Position, was sich auch in der Gehaltsverhandlung spiegeln darf.
Dieser Text erklärt, wie und wann man als Pflegekraft am besten um eine Gehaltserhöhung bitten kann. Außerdem gibt es Tipps dazu, wie man das Gespräch vorbereitet, in welchem finanziellen Rahmen man sich mit den Forderungen bewegen sollte und allgemeine Tipps für den besten Verhandlungserfolg.
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Gehaltserhöhung – Gründe
Die besten Gründe für eine Gehaltserhöhung in einem Pflegeberuf sind die folgenden:
- erweitertes Aufgabengebiet: Wer seit der Einstellung mehr Aufgaben übernommen hat, sollte beim nächsten Leistungsbeurteilungsgespräch eine Gehaltserhöhung aushandeln. Dazu sollte man konkrete Beispiele für gute Leistungen parat haben.
- Marktwert hat sich gesteigert: Aufgrund des Fachkräftemangels bieten manche Arbeitgeber deutlich überdurchschnittliche Gehälter, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. Das sollte man dem Arbeitgeber mitteilen.
- Patienten/-innen, Kollegen/-innen und Ärzte/-innen sind hoch zufrieden: Gutes Personal zu finden ist schwer, und wer neben Zuverlässigkeit und Professionalität auch noch stets ein Lächeln für die Patienten/-innen übrighat, sollte das betonen.
- man arbeitet nachweislich schnell, effizient und professionell: Wer sich sehr gut auf Aufgaben konzentrieren und ein wesentlich größeres Arbeitspensum erledigen kann als die Kollegen/-innen, hat ein gutes Argument für eine Gehaltserhöhung.
Wann nach einer Gehaltserhöhung fragen?
Das Offensichtliche zuerst: Es ist ungünstig, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, wenn man in der Woche zuvor einen großen Fehler gemacht hat. Der/die Chef/in hat in diesem Fall den Fehltritt frisch im Kopf und nicht die vielen Gelegenheiten, bei denen man geglänzt hat. Und auch direkt nach Urlaub oder Krankheit ist aus denselben Gründen nicht der optimale Zeitpunkt für ein solches Verhandlungsgespräch.
Gute Zeitpunkte für eine Gehaltserhöhung sind aber zum Beispiel nach einer gerade absolvierten Weiterbildung oder nach der Übernahme von mehr Verantwortung im Arbeitsbereich. Auch nach einer außergewöhnlichen Belastungsphase (z.B. Corona, lange Krankheitsvertretung, anhaltende Personalengpässe, viele Nachtschichten etc.) bietet es sich an, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Bestenfalls hat man in solch einer Situation nämlich die eigene Verlässlichkeit und Unentbehrlichkeit bewiesen.
Man sollte nach diesen Ereignissen aber jeweils circa drei Monate verstreichen lassen, bevor man nach mehr Geld fragt. Sonst wird die Forderung nach einer Gehaltserhöhung schnell entkräftet mit: „Jetzt warten wir erst mal, ob Sie der neuen Herausforderung gewachsen sind.“
Gehaltserhöhung – Gehaltsgespräch vorbereiten
Das Gehaltsgespräch sollte gut vorbereitet sein und nicht „zwischen Tür und Angel“ stattfinden. Nach einer Gehaltserhöhung fragt man auch in der kleinsten Hausarztpraxis nicht in der Kaffeeküche. Am besten bittet man um einen Gesprächstermin, zu dem man vorbereitet kommen sollte. Zur Vorbereitung gehören vor allem diese Tipps:
- locker bleiben: Nervosität zeigt, dass einem das Thema wichtig ist. Diese Energie sollte man in die Gehaltsverhandlung investieren und langsam und überlegt sprechen.
- Sach- von Beziehungsebene trennen: Das ist vor allem in kleinen Praxen oder kleineren Krankenhäusern wichtig, wo man sich jahrelang kennt und engen Kontakt pflegt. Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass der/die Chef/in aber primär Klinikinteressen vertritt und nicht als Freund/in im Gespräch ist, sondern als Klinikvertreter/in.
- Taktik wählen: Verhandelt man zu weich und achtet primär auf die gute Beziehung, hat man einen Verhandlungsnachteil. Fährt man hingegen die harte Taktik, könnte die persönliche Beziehung hinterher belastet sein. Daher sollte man hart in den Fakten, aber weich in der Beziehung sein.
- es nicht Gehaltserhöhung nennen: Das Wort „Gehaltsanpassung“ ist sinnvoller. Man möchte sein Gehalt mit der eigenen Leistung und/oder den marktüblichen Gehaltszahlungen in Einklang bringen.
So leitet man eine Gehaltsverhandlung am besten ein: „Danke, dass Sie sich für mich Zeit genommen haben. Ich fühle mich hier im Krankenhaus sehr wohl, mache meinen Job gern und mag das Pflegeteam. Es gibt aber ein Thema, das ich gerne ansprechen möchte – mein Gehalt. Ich habe in den letzten zwei Jahren mehr Verantwortung auf Station übernommen / eine Weiterbildung gemacht / die Einleitung der Praktikanten/-innen übernommen. Aus dem Grund bitte ich Sie um eine Gehaltsanpassung von zehn Prozent.“
Leistungsmappe anlegen
In einer Leistungsmappe sollte alles enthalten sein, was man der Klinik erbracht hat, z.B. Überstunden, überdurchschnittliches Engagement, relevantes Zusatzwissen, Weiterbildungen und zusätzliche Qualifikationen, die dem Arbeitgeber Mehrwert bringen. Sie sollte eine bis drei DIN-A4-Seiten umfassen und zum Gespräch mitgebracht werden.
Eine beigefügte Leistungsbeschreibung sollte kontinuierliche Leistungen (tägliche Arbeiten), zukünftige Leistungen (z.B. geplante Weiterbildungen oder Verantwortungsübernahme) und Stundennachweise sowie freiwillige Mehrarbeit enthalten. Zuletzt gehören Lob und Anerkennung von Kollegen/-innen, Ärzten/-innen und Patienten/-innen hinein, egal ob in Form mündlicher Anerkennung oder Lobesmails. Wer außerdem innerbetriebliche Auszeichnungen erhalten oder mit überdurchschnittlichen Ergebnissen Weiterbildungen abgeschlossen hat, sollte auch dies beifügen.
Gehaltserhöhung – Wie viel darf man verlangen?
Grundsätzlich sollte man mit den Gehaltsforderungen nicht unverhältnismäßig über das Ziel hinausschießen. Man sollte mit gut recherchierten Forderungen aufwarten und diese nicht überschreiten, denn Personaler/innen kennen die geläufigen Gehälter und wissen, was angemessen ist. Allgemein werden bei der Frage nach einer Gehaltserhöhung von entsprechenden Fachleuten zehn Prozent als Richtwert empfohlen. Im Einzelfall kann das aber zu viel oder zu wenig sein, weshalb man den eigenen Marktwert vorher auf jeden Fall recherchieren sollte.
Marktwert recherchieren
Um einen angemessenen Gehaltswunsch zu formulieren, sollte man wissen, welchen Marktwert man im Laufe des beruflichen Werdegangs erreicht hat. Diesen ermittelt man in drei Schritten:
- Vergleichsgehalt ermitteln: Man sollte recherchieren, was Menschen in vergleichbaren Positionen mit ähnlicher Berufserfahrung verdienen. Gehaltsrechner oder aktuelle Gehaltsstudien geben hierfür eine erste wichtige Orientierungsmöglichkeit.
- Zielgehalt setzen: Hat man vor, sich außerdem beruflich weiter zu qualifizieren, sollte man das mit einbeziehen und einen Zeitrahmen formulieren.
- einfach fragen: „Unter welchen Umständen würden Sie mir X Euro bezahlen?“ ist eine clevere Formulierung in der Gehaltsverhandlung. Damit kommt der/die Chef/in in einen Nachdenkprozess, von dem beide Seiten profitieren können.
Argumente, die eine Gehaltserhöhung verhindern sollen
Auch, wenn man die Argumente für eine Gehaltserhöhung sachlich und begründet vorgebracht hat, kann es vorkommen, dass Personaler/innen in Krankenhäusern und Fachärzte/-innen in Praxen Argumente vorbringen, die gegen eine Gehaltserhöhung sprechen. Dies sind die Top 10 der typischen Negativ-Reaktionen, auf die man argumentativ vorbereitet sein sollte:
- „Sie hatten doch erst vor einem Jahr eine Gehaltserhöhung.“
- „Das ist jetzt unpassend, wir haben doch grade erst das teure Röntgengerät gekauft.“
- „Ihre Kolleginnen verdienen auch nicht mehr.“
- „Sie haben aber keine Führungsverantwortung, die mehr Gehalt rechtfertigen würde.“
- „Aber Gehalt ist doch nicht alles, wir tun das doch für die Patienten/-innen.“
- „Ich kann Ihnen nicht mehr Lohn bezahlen, dafür habe ich in dieser kleinen Praxis kein Budget.“
- „Sie haben sich aber in den letzten Wochen einige Schnitzer im Labor geleistet.“
- „Glauben Sie wirklich, dass Ihre beruflichen Leistungen das rechtfertigen?“
- „Ihre aktuelle Position lässt nicht mehr Gehalt zu.“
- „Ich bezahle Ihnen schon deutlich mehr, als Sie ohne Zusatzausbildung zur NäPA (Nichtärztliche Praxisassistenz in Haus- und Facharztpraxen) eigentlich verdienen dürften.“
Argumente entkräften
Manche Argumente von Vorgesetzten sind begründet, andere wiederum nicht. In beiden Fällen lassen sich diese Argumente jedoch oft entkräften. Dabei sollte man sachlich bleiben und auch bei offensichtlichen „fadenscheinigen Ausreden“ nicht genervt oder empört reagieren, sondern kühl und sachlich bleiben. Behauptet die Hausärztin z.B., dass ihre MFA-Gehälter alle gleich hoch ausfallen, sollte man es ruhig erwähnen, wenn man weiß, dass eine Kollegin mehr verdient.
Gehaltserhöhung trotz Tarifvertrag?
Grundsätzlich regeln Tarifverträge das Gehaltsgefüge der Arbeitnehmer/innen, allerdings gibt es auch in tarifgebundenen Kliniken große Gehaltsunterschiede bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation. Eine Gehaltserhöhung trotz Tarifvertrag kann man jedoch unter Umständen verhandeln, wenn man die folgenden Punkte beachtet:
- Ist man richtig eingruppiert und eingestuft? Passt die Einstufung zu den bisherigen Erfahrungen, inklusive Praktika? Wurde alles richtig angerechnet?
- Was ist man in der freien Wirtschaft wert? Zahlt z.B. ein privates Pflegeunternehmen mehr als die tarifgebundene Pflegestation?
- Gibt es Zusatzleistungen über das tariflich festgesetzte Grundentgelt hinaus, z.B. Erschwerniszulagen für körperlich belastende Tätigkeiten, Leistungszulagen, Funktionszulagen für Führungsverantwortung, Sozialzulagen zu Geburt/Hochzeit/Umzug etc.?
Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst 2022
Nach der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sind die Einkommen um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und um 3,2 Prozent in der höchsten Gehaltsstufe angestiegen. Auf folgende Punkte hatten sich Arbeitgeber (Bund und VKA) sowie die Gewerkschaften ver.di, Beamtenbund dbb, GEW und GdP geeinigt:
- Lohn und Gehalt wurden zunächst zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro sowie zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.
- Auszubildende bekommen nun jeweils 25 Euro mehr.
- Für Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart.
- Seit März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wurde.
- Die Wechselschichtzulage stieg von 105 auf 155 Euro monatlich.
- In den Betreuungseinrichtungen wurde Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
Damit gestaltet sich die aktuelle TVöD-Entgelttabelle für den Bereich Pflege 2022 wie folgt:
Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
P 16 | — | 4.490,85 € | 4.648,28 € | 5.156,63 € | 5.749,20 € | 6.010,59 € |
P 15 | — | 4.394,40 € | 4.538,47 € | 4.898,67 € | 5.329,75 € | 5.494,38 € |
P 14 | — | 4.288,08 € | 4.428,68 € | 4.780,16 € | 5.257,71 € | 5.344,85 € |
P 13 | — | 4.181,78 € | 4.318,89 € | 4.661,64 € | 4.909,13 € | 4.973,03 € |
P 12 | — | 3.969,12 € | 4.099,27 € | 4.424,61 € | 4.624,46 € | 4.717,41 € |
P 11 | — | 3.756,50 € | 3.879,67 € | 4.187,58 € | 4.392,07 € | 4.485,03 € |
P 10 | — | 3.545,85 € | 3.660,42 € | 3.985,40 € | 4.142,26 € | 4.241,02 € |
P 9 | — | 3.373,96 € | 3.545,85 € | 3.660,42 € | 3.880,82 € | 3.973,77 € |
P 8 | — | 3.108,44 € | 3.257,43 € | 3.448,44 € | 3.602,71 € | 3.818,50 € |
P 7 | — | 2.932,41 € | 3.108,44 € | 3.379,29 € | 3.514,69 € | 3.654,17 € |
P 6 | 2.473,40 € | 2.634,68 € | 2.797,02 € | 3.142,31 € | 3.230,33 € | 3.392,79 € |
P 5 | 2376,30 € | 2.596,81 € | 2.661,62 € | 2.769,93 € | 2.851,19 € | 3.042,09 € |
Gehaltserhöhung MFA 2022
Auch in anderen medizinischen Berufen sind Gehaltserhöhungen ein Thema. Medizinische Fachangestellte (MFA), die nach Tarif bezahlt werden, erhalten seit Januar 2021 rückwirkend sechs Prozent mehr Gehalt. Seit Anfang 2022 kommen weitere drei Prozent hinzu und in einer weiteren Stufe ab Januar 2023 weitere 2,6 Prozent.
Neben der linearen Gehaltssteigerung sind weitere Gehaltsstufen gestaffelt nach Berufsjahren eingeführt worden. Die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe Hannelore König erklärt dies so: „Substanziell ist die Einführung der neuen Stufen vom 17. bis zum 28. Berufsjahr. Denn die Kolleginnen und Kollegen mit dieser Berufserfahrung sind uns sowohl bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch bei der Ausbildung des Berufsnachwuchses sehr wichtig.“
Neben den Gehältern von MFA werden auch die Ausbildungsvergütungen in drei Schritten angehoben. Seit 2022 steigt die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und betrifft die Gehälter von insgesamt 1,2 Millionen Pflegefachkräften in der Krankenpflege (0,7 Millionen) und Altenpflege (0,5 Millionen).
Gehaltserhöhung – Mit einer Absage umgehen
Man kann noch so gut vorbereitet ins Gehaltsgespräch gehen, noch so gute Argumente haben und es durch gute Arbeit noch so sehr verdient haben – und trotzdem eine Absage erhalten. In diesem Fall ist es wichtig, professionell und souverän zu bleiben. Das erreicht man am besten, indem man:
- entspannt bleibt: Eine Absage ist nicht persönlich gemeint, sondern manchmal finanziell nicht möglich. In diesem Fall kann man das Gespräch mit einem: „Schade. Ich hoffe aber, mein Wunsch bleibt Ihnen im Hinterkopf und sie kommen später wieder auf mich zu”, beenden.
- sich auch für ein Nein bedankt: Höflichkeit ist auch bei Niederlagen unverzichtbar, daher sollte man Größe zeigen.
- Niederlagen akzeptiert: Man kann dennoch sagen, dass man das Gefühl hat, unterbezahlt zu sein und dass man mit dem Verlauf der Verhandlung nicht zufrieden ist. Bleibt man dabei souverän, erhöht man die Chance auf einen späteren Erfolg.
Ersatz durch Benefits
Egal ob die finanzielle Planung keine Gehaltserhöhung zulässt oder es andere triftige Gründe gibt, ein Nein ist ein Nein. Das heißt jedoch nicht, dass die Gehaltserhöhung nicht in anderer Form erfolgen kann. Die beliebtesten Benefits, die eine Alternative zur Gehaltserhöhung darstellen können, sind im Gesundheitswesen:
- Fahrtkostenzuschüsse, Monatstickets oder Tankgutscheine
- Kostenübernahme bei kostenpflichtigen Weiterbildungen
- zusätzliche Urlaubstage
- Betriebskindergarten oder Beitragszuschuss zum örtlichen Kindergarten
- verschiedene Sport und Freizeitangebote wie z.B. Zugang zu klinikinternen Fitnessgeräten von der sportmedizinischen Abteilung oder Freikarte zum örtlichen Schwimmbad
- Essensgutscheine für die Kantine
- Vermögenswirksame Leistung bei Bausparverträgen
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch nach passenden Stellenangeboten im Bereich Pflege sucht, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl, beispielsweise Jobs für Krankenpfleger/innen, Stellenangebote für Altenpfleger/innen, aber auch MFA-Jobs.
Häufige Fragen
- Wie fragt man nach einer Gehaltserhöhung?
- Wie oft darf man nach einer Gehaltserhöhung fragen?
- Wie viel darf man bei der Frage nach einer Gehaltserhöhung verlangen?
- Habe ich ein Recht auf eine Gehaltserhöhung?
Nach einer Gehaltserhöhung fragt man am besten in einem persönlichen Gespräch, das man gut vorbereitet hat. Man sollte mit guten Argumenten, bedachten Sätzen, einer Leistungsmappe und konkreten finanziellen Forderungen auftreten und sachlich und professionell verhandeln. Ein erstes Nein sollte man mit logischen Gegenargumenten entkräften können, z.B.: „Sie sagen zwar, dass ich bereits sehr gut verdiene, ich habe aber recherchiert, dass Pflegefachkräfte mit meinen Fertigkeiten und meiner Berufserfahrung durchschnittlich 300 Euro brutto mehr bekommen.“
Es gibt keine Maximalanzahl, wie oft man nach einer Gehaltserhöhung fragen darf. Ebenso wenig ist geregelt, in welchen zeitlichen Abständen man darum bitten kann. Es kommt also allein auf den Einzelfall an: Wer z.B. vor einem halben Jahr aufgrund erweiterter Zuständigkeiten eine Gehaltserhöhung bekommen hat und nun auch noch eine Weiterbildung absolviert hat, darf durchaus nochmal nachfragen.
Wie viel man bei einer Gehaltserhöhung verlangen darf, ist nicht eindeutig geregelt und daher sehr individuell. Die beeinflussenden Faktoren sind u.a. das Ausgangsgehalt, das Alter, die Zugehörigkeit zur Klinik, die Berufserfahrung, Vergleichsgehälter von Kollegen/-innen und die Arbeitsbelastung. Es kommt aber auch darauf an, wie viel finanziellen Spielraum der Arbeitgeber hat, was z.B. in einer kleinen Facharztpraxis nicht sehr viel ist. Bei der Frage nach einer Gehaltserhöhung werden von entsprechenden Fachleuten allgemein zehn Prozent empfohlen.
Ein juristisches Recht auf eine Gehaltserhöhung besteht nur, sofern dies entweder arbeitsvertraglich festgelegt ist (steht explizit so unter einem eigenen Absatz mit genauen Zeit- und Gehaltsangaben) oder in einem Tarifvertrag geregelt wurde. Dort sind Gehaltserhöhungen meistens an die Unternehmenszugehörigkeit und das Alter geknüpft. Bemerkt man also, dass man ein arbeits- oder tarifvertragliches Recht auf eine Gehaltserhöhung hat und diese noch nicht gezahlt wurde, sollte man dies unbedingt ansprechen.