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Die Heilkundeübertragung stellt eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und Medizinern/-innen dar. Sie ist eine Chance für beide Seiten, denn einerseits werden Ärzte/-innen durch die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten entlastet. Andererseits erhalten Pflegefachkräfte ein größeres Aufgabenfeld mit mehr Abwechslung und Verantwortung und erfahren somit eine Aufwertung ihres Berufs.
In diesem Artikel wird Heilkundeübertragung definiert und erklärt, wie das Prinzip genau funktioniert sowie was Pflegefachkräfte demnach an zusätzlichen Tätigkeiten ausführen dürfen.
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Heilkundeübertragung – Definition
Die Heilkundeübertragung bezieht sich auf die Übertragung von medizinischem Wissen und Kompetenzen von einer Berufsgruppe auf eine andere innerhalb des Gesundheitswesens. Diese Übertragung ermöglicht es, bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten, die traditionell einer bestimmten Berufsgruppe vorbehalten waren, auf andere Berufsgruppen zu übertragen. Das Ziel der Heilkundeübertragung besteht darin, die Zusammenarbeit und Effizienz im Gesundheitssystem zu verbessern, die Versorgung der Patienten/-innen zu optimieren und den Bedarf an spezifischen Fachkräften besser zu decken.
Die Heilkundeübertragung kann verschiedene Formen annehmen, z.B. die Delegation bestimmter medizinischer Aufgaben von Ärzten/-innen auf nicht-ärztliches Personal wie Krankenschwestern/-pfleger, Pflegefachkräfte oder medizinisches Assistenzpersonal. Dies geschieht i.d.R. auf der Grundlage von klaren rechtlichen, organisatorischen und qualitativen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass die übertragenen Tätigkeiten ordnungsgemäß und sicher ausgeführt werden.
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Heilkundeübertragung – Das gilt es zu beachten
Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen stellt keine Verletzung des Berufsrechts oder der Zuständigkeiten dar, sondern vielmehr eine gezielte Anpassung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, um den sich verändernden Anforderungen des Gesundheitswesens gerecht zu werden. Durch die Heilkundeübertragung kann die Versorgung effizienter gestaltet und die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden, indem die Ressourcen des Gesundheitssystems optimal genutzt werden.
Es ist wichtig, dass die Heilkundeübertragung sorgfältig geplant, überwacht und regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen, Qualitätsstandards und ethischen Grundsätzen entspricht. Eine gute Zusammenarbeit, klare Kommunikation und regelmäßige Schulungen spielen dabei eine wichtige Rolle, um eine reibungslose und sichere Heilkundeübertragung zu gewährleisten.
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Heilkundeübertragung – Wie das Prinzip rechtlich funktioniert
§ 63 Abs. 3c SGB V regelt die allgemeinen Grundlagen der Heilkundeübertragung in Modellvorhaben und definiert Art und Umfang der Tätigkeiten sowie die zur selbstständigen Ausübung jeweils erforderlichen Qualifikationen. Aber Achtung: Medizinische Fachangestellte (MFA) sind hiervon ausgenommen.
Vor der Übertragung von bestimmten medizinischen Tätigkeiten (s.u.) muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, d.h. der/die zuständige Arzt/Ärztin muss die Pflegefachkraft eindeutig dazu anweisen. Die vorangehende Diagnose und die Indikationsstellung bleiben damit nach wie vor allein in ärztlicher Hand.
Heilkundeübertragung – Zusätzliche Tätigkeiten für Pflegefachkräfte
Im Rahmen der Heilkundeübertragung können Pflegefachkräfte künftig die nachfolgenden medizinischen Tätigkeiten übernehmen, sofern sie ihnen von einem/-r zuständigen Arzt/Ärztin übertragen wurden:
- Blutentnahmen
- Infusionen
- Injektionen
- Legen und Überwachen von Sonden und Kathetern
- Verordnung und Versorgung mit Medizinprodukten, die beim Legen von Ableitungen, Entlastungen oder Zugängen benötigt werden
- Schmerztherapie
- Überleitungsmanagement in weiterbehandelnde Einrichtungen
Diese Liste von Tätigkeiten kann je nach Einzelfall um erweitert werden. Wichtig ist, dass ein/e Arzt/Ärztin die notwendige Behandlung zuvor diagnostiziert und festgelegt hat.
Internationale Unterschiede in der Pflege
Pflegekräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, stellen oft fest, dass die hiesigen Pflegefachkräfte weniger Tätigkeiten ausführen dürfen, als sie es aus ihrer Heimat gewöhnt sind. Dort umfasst die Tätigkeit als Pflegefachkraft meist zusätzliche verantwortungsvolle Aufgaben, die hier nur von ärztlichem Personal übernommen werden dürfen. Die Heilkundeübertragung ist somit ein Schritt, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen auch hier zu erweitern.
Heilkundeübertragung – Anwendungsbereiche
Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen wird in verschiedene Anwendungsbereiche unterteilt, die als Module bezeichnet werden. Sie legen die einzelnen Fachbereiche fest, in denen medizinische Tätigkeiten an Pflegefachkräfte übertragen werden können.
Dies sind jeweils die erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit:
- Menschen aller Altersstufen in diabetischer Stoffwechsellage
- Menschen aller Altersstufen, die von chronischen Wunden betroffen sind
- Menschen, die von einer Demenz betroffen sind
- Menschen aller Altersstufen, die von einem Hypertonus betroffen sind
- Menschen aller Altersstufen, die von Schmerzen betroffen sind
- Menschen aller Altersstufen, die von spezifischen Ernährungs- oder Ausscheidungsproblemen betroffen sind
- Menschen aller Altersstufen mit einem Tracheostoma
- Menschen aller Altersstufen, die von akuter oder chronischer Beeinträchtigung der Atmung betroffen sind
Stellenangebote für Pflegefachkräfte
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- Pflegeausbildung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 13.06.2023)