Ab Mitte März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das bedeutet, dass Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorlegen müssen. Die Pflegebranche befürchtet eine Kündigungswelle. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist davon noch nichts zu spüren. Der Deutsche Pflegerat geht allerdings davon aus, dass sich dies noch ändern wird.
Impfpflicht – DKG verzeichnet noch keine gestiegenen Kündigungszahlen
Ab dem 15. März 2022 müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Wer keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann oder will, darf in der Regel nicht mehr weiterbeschäftigt werden. Dadurch sollen Patienten und Angehörige vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden. Die Pflegebranche befürchtete, dass die Pflicht zum Immunitätsnachweis zu deutlich steigenden Kündigungszahlen führen wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht dafür aber noch keine Anzeichen.
Die Impfquote in deutschen Krankenhäusern liegt bundesweit bei rund 90 Prozent, ist also sehr hoch. Regionale Unterschiede sind jedoch nicht ganz auszuschließen. Die DKG räumt daher ein, dass es an einzelnen Standorten zu Problemen kommen kann. Die Krankenhausträger würden daher aktuell auf Aufklärungs- und Informationskampagnen setzen, um noch zweifelnde Beschäftigte zur Impfung zu bewegen.
Deutscher Pflegerat befürchtet Kündigungswelle bei unterstützenden Tätigkeiten
Der Deutsche Pflegerat sieht angesichts dieser Meldung noch keinen Grund zur Entwarnung gegeben. Er befürchtet weiterhin, dass die Impfpflicht zu vermehrten Kündigungen führen wird. Zwar sei bei den Pflegefachpersonal die Impfquote sehr hoch und Kündigungen daher unwahrscheinlich, anders sehe dies jedoch bei den unterstützenden Tätigkeiten aus. Bei Betreuungsassistenten und beim Küchen- und Reinigungspersonal ist die Impfquote etwas geringer als bei den Pflegefachkräften. Einige Beschäftigte hätten auch schon geäußert, ihren Job zu wechseln, falls sie bald einen Immunitätsnachweis vorlegen müssen.
Dem Pflegerat zufolge lässt sich derzeit noch nicht seriös abschätzen, ob die Pflicht zum Immunitätsnachweis wirklich zu einer steigenden Zahl von Kündigungen führen wird. Da jedoch bereits vor der Pandemie ein eklatanter Personalmangel bei den Pflegeberufen herrschte, besteht das Risiko, dass sich diese Situation nun noch verschärft. Jede Kündigung, auch von Beschäftigten in unterstützenden Berufen, könnte zu einem Versorgungsmangel in allen pflegerischen Bereichen führen.
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1. www.tagesschau.de/inland/impfplicht-corona-krankenhaus-gass-101.html (Abrufdatum: 19.01.2022)
2. Einrichtungsbezogene Impfpflicht, www.zusammengegencorona.de (Abrufdatum: 19.01.2022)