Ab dem 16. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen dann nachweisen, dass sie entweder gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Nun räumt das Bundesgesundheitsministerium (BGM) ein, dass die Pflicht zum Immunitätsnachweis nicht konsequent umgesetzt werden kann. Der Grund: Die Gesundheitsämter müssen in jedem Einzelfall ein Tätigkeitsverbot aussprechen, sind aber jetzt schon überlastet.
Impfpflicht – Gesundheitsämter durch Aufgaben überlastet
Die einrichtungsbezogene Pflicht zum Immunitätsnachweis gilt für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, sofern keine nachweisbaren gesundheitlichen Gründe gegen eine Impfung sprechen. Sind Beschäftigte weder geimpft noch genesen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Bis diese Entscheidung vorliegt, dürfen ungeimpfte Beschäftigte weiterarbeiten.
Nach Angaben des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) gehen die Gesundheitsämter davon aus, dass im Durchschnitt fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen über keinen eindeutigen Immunitätsnachweis verfügen. Die Prüfung jedes Einzelfalls stellt für die Gesundheitsämter eine erhebliche Mehrbelastung dar.
Zudem kann sich das Verfahren hinziehen: Bei fehlendem Nachweis wird den Betroffenen zunächst eine Frist zur Vorlage der Impfdokumente gesetzt. Anschließend ist eine Anhörung vorgesehen. Einige Gesundheitsämter, etwa aus Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, haben bereits angekündigt, mit der Prüfung aller Fälle fachlich und personell überfordert zu sein.
Deutscher Pflegerat befürchtet Personalengpässe
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regt eine Verlängerung der Fristen für die einrichtungsbezogene Pflicht zum Immunitätsnachweis an. Wesentliche Fragen zur Umsetzung seien noch ungeklärt. Das mache es nötig, die Fristen anzupassen.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt derweil vor Personalengpässen in der Pflege. Aufgrund des bereits bestehenden Personalmangels könne sich die Pflege nicht erlauben, dass auch nur ein einziger Beschäftigter kündigt. Durch eine Impfpflicht verhängte Tätigkeitsverbote für Pflegefachkräfte würden die prekäre Versorgungslage noch verschärfen.
Neues Meldesystem geplant
Auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht will das Bundesgesundheitsministerium mit einem neuen Meldesystem reagieren. Außerdem soll es mehr niedrigschwellige Impfangebote geben. Einen entsprechenden Antrag stellte das BGM am Montag bei der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern vor.
Unter anderem sollen die Bundesländer ein möglichst flächendeckendes Impfquoten-Monitoring vornehmen und die Impfquote in allen medizinischen und Pflegeeinrichtungen erheben. Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote sollen daraufhin gezielte Impfangebote erhalten.
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