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Krankentransporte sind eine essenzielle Komponente im Gesundheitswesen, die die sichere und bedarfsgerechte Beförderung von Patienten/-innen gewährleisten. Diese komplexe Aufgabe unterliegt strengen Richtlinien und ist mit Kosten verbunden.
Was hier genau bei einem Krankentransport zu beachten ist, steht im folgenden Artikel.
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Krankentransport – Definition
Der Krankentransport ist als die spezialisierte Beförderung von Personen definiert, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage sind, herkömmliche Verkehrsmittel zu nutzen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf einer adäquaten medizinischen Betreuung während des Transports, um die Sicherheit und das Wohl der Patienten/-innen zu gewährleisten.
Nur professionelle Krankentransporte gewährleisten die sichere Überführung von erkrankten oder verletzten Personen unter medizinischer Betreuung. Dabei steht die Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung im Fokus, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten/-innen während des Transports zu sichern.
Krankentransport – Richtlinie
In Deutschland unterliegt der Krankentransport klaren gesetzlichen Richtlinien, um sicherzustellen, dass die Leistung bedarfsgerecht erbracht wird. Gemäß § 13 Abs. 2 SGB V (Sozialgesetzbuch V) haben Versicherte Anspruch auf Krankentransport, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist und keine andere zumutbare Beförderungsmöglichkeit besteht.
Die genauen Bedingungen und Anforderungen sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Genehmigung von Krankentransportleistungen, die Qualifikation des Personals sowie die Standards, die während des Transports eingehalten werden müssen.
Krankentransport – Verordnung
Die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V“ (Krankentransport-Richtlinie/KT-RL) regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten nach § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 SGB V durch
- Vertragsärzte/-innen,
- Vertragszahnärzte/-innen,
- an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Psychotherapeuten/-innen und
- an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen.
Die Ausstellung der Verordnung sollte im Vorfeld der Beförderung erfolgen. Lediglich in „besonderen Situationen“ (sprich: in Notfällen) besteht die Möglichkeit, die Beförderung im Nachhinein zu verordnen. Ein Notfall tritt ein, wenn der/die Patient/in unmittelbar in Lebensgefahr schwebt oder schwere gesundheitliche Schäden drohen, sofern nicht sofort die erforderliche medizinische Versorgung gewährleistet wird. In Fällen, in denen es unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus für die Versorgung des/-r Versicherten notwendig ist, kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements wie ein/e Verordner/in handeln.
Die Verordnung des Krankentransports folgt außerdem den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes. Sie konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen und legt fest, unter welchen Bedingungen Krankentransportleistungen erbracht werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Ausstattung der Fahrzeuge, die Qualifikation des medizinischen Personals und die Dokumentation während des Transports.
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Notwendigkeit
Die Verordnung von Beförderungsleistungen setzt voraus, dass die Fahrt zwingend medizinisch notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse steht. Dabei muss der zwingende medizinische Grund für die Fahrt auf der Verordnung explizit angegeben werden. Die Notwendigkeit eines Krankentransports ergibt sich meist, wenn Patienten/-innen z.B. nach größeren Operationen, bei schweren Erkrankungen oder in akuten Notfällen nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel oder private Fahrzeuge zu nutzen. Ist ein solcher zwingender medizinischer Grund nicht gegeben, ist die Verordnung unzulässig.
Notwendig im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse sind ausschließlich die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des/-r Patienten/-in und der nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit. Die Notwendigkeit der Beförderung ist für den Hin- und Rückweg separat zu prüfen.
Auch Vertragspsychotherapeuten/-innen können Fahrten verordnen, die im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, sofern der/die Vertragspsychotherapeut/in gemäß der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie berechtigt ist, stationäre Krankenhausbehandlungen zu verordnen.
Was kostet ein Krankentransport?
Die Kosten für einen Krankentransport können je nach Anbieter, Entfernung und Art der medizinischen Betreuung variieren. In der Regel erfolgt die Berechnung nach festgelegten Tarifen, die die genannten Faktoren berücksichtigen. Diese Tarife können auch die Art des Fahrzeugs und zusätzliche medizinische Ausstattung einschließen.
Versicherte müssen dabei einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen, den Rest übernimmt die Krankenversicherung. Diese Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.
Anbieter
Die Bereitstellung von Krankentransportleistungen erfolgt durch verschiedene Anbieter. Neben öffentlichen Rettungsdiensten und gemeinnützigen Organisationen sind auch private Krankentransportunternehmen tätig. Die häufigsten sind:
• Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
• Johanniter-Unfall-Hilfe
• Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
• Malteser Hilfsdienst
• Privatunternehmen wie z.B. Falck Ambulance Service
• Krankentransportwagen (KTW) der Feuerwehren
• Ambulanz- und Krankentransportdienste vor Ort
Krankentransport bestellen
Die Bestellung eines Krankentransports erfolgt in der Regel über die behandelnde medizinische Einrichtung, wie z.B. das Krankenhaus oder die Arztpraxis. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem/-r behandelnden Arzt/Ärztin, der/die die medizinische Notwendigkeit des Transports feststellt.
Sie kann aber auch direkt beim Krankentransportunternehmen erfolgen, z.B. durch den Notruf in Notfällen oder direkt bei einem Krankentransportunternehmen. In diesem Fall müssen bei Kontaktaufnahme die Transportmodalitäten geklärt und die relevanten medizinischen Informationen übermittelt werden.
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- Krankentransport Rezept, https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abrufdatum: 29.11.2023)
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- Fahrkosten Krankentransport, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 29.11.2023)