Im Dezember 2020 haben sich die Tarifparteien in zweiter Runde auf neue Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) geeinigt. In drei Stufen soll das Gehalt bis zum 31. Dezember 2023 um fast 12 Prozent steigen. Inklusive Sonderzahlungen ergibt sich in einigen Fällen eine Gehaltssteigerung um bis zu 18 Prozent. Für niedergelassene Ärzte mit langjährigen Beschäftigten hat der Abschluss deutlich höhere Lohnkosten zur Folge.
Tarifvertrag: Gehalt steigt in drei Stufen
Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (AAA) und der Verband medizinische Fachberufe e.V. (VmF) haben den Tarifabschluss am 8. Dezember 2020 in Berlin getroffen. Zentraler Punkt der neuen Vereinbarung: Die Tarifgehälter steigen in drei Stufen.
- Bis zum 1. Januar 2021 erhöhen sich die Gehälter um 6 Prozent.
- Zum 1. Januar 2022 folgt eine weitere Erhöhung um 3 Prozent.
- Zum 1. Januar 2023 gibt es ein erneutes Plus von 2,6 Prozent.
Im Jahr 2022 steigen zudem die Sonderzahlungen, die Medizinische Fachangestellte ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhalten. Bislang gab es 65 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, ab 2022 sind es 70 Prozent. Neu eingeführt wurden zudem Gehaltsstufen zwischen dem 17. und dem 28. Berufsjahr. Damit sollen Beschäftigte wertgeschätzt werden, deren Erfahrung sowohl bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als auch in der Ausbildung von Nachwuchskräften wichtig ist. Der Tarifvertrag gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2023.
Auch die Ausbildungsvergütung steigt
Wer eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten startet, erhält in Zukunft ebenfalls mehr Gehalt. Ab dem 1. Januar 2021 gibt es im ersten Ausbildungsjahr 880 Euro statt wie bislang 865 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten Azubis 935 Euro statt 910 Euro, im dritten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung von 960 Euro auf 995 Euro.
Ab 2022 steigt die Vergütung in den einzelnen Ausbildungsjahren auf 900, 965 und 1.035 Euro. Ab 2023 erhalten Azubis in den drei Ausbildungsjahren je 920, 995 und 1.075 Euro brutto pro Monat.
Angleichung von MFA-Gehältern im niedergelassenen zum stationären Bereich
Der Tarifvertrag verfolgt unter anderem das Ziel, den Abstand zwischen den Gehältern im niedergelassenen und im stationären Bereich zu verringern. Wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einem Vergleich der Einstiegsgehälter von 2018 bis 2020 ermittelt hat, verdienen junge Medizinische Fachangestellte an den Kliniken rund 500 Euro mehr als in den Arztpraxen – ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen. Das liegt unter anderem daran, dass in den Kliniken mehr Geld für die Personalfinanzierung zur Verfügung steht. Die Arbeit in den Arztpraxen erscheint für Medizinische Fachangestellte zumindest aus finanzieller Sicht unattraktiver. Die neue Tarifvereinbarung soll das ändern.
Für Ärzte mit langjährigen Beschäftigten bedeutet der neue Tarifvertrag jedoch auch, dass ihre Personalkosten deutlich steigen. Werden Sonderzahlungen mit eingerechnet, erhalten Medizinische Fachangestellte mit langer Berufserfahrung fast 18 Prozent mehr Gehalt. Der VmF appelliert jedoch an die Ärzte, hinter den Medizinischen Fachangestellten zu stehen. Da die Vergütung bei der Auswahl eines Ausbildungsberufs eine große Rolle spielt, soll der neue Tarifvertrag mehr junge Menschen für die Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte in der Praxis interessieren und so einem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Zeitlich befristeter Tarifvertrag zur Kurzarbeit
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 gilt zusätzlich ein zeitlich befristeter Tarifvertrag zur Kurzarbeit. Dieser hat zum Ziel, MFA finanziell abzusichern, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit befinden. Dafür wird das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettogehalts aufgestockt. Darüber hinaus schließt der Vertrag betriebsbedingte Kündigungen aus und regelt die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen.
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