Grundsätzlich stellt ein Minijob für alle eine gute Möglichkeit dar, die während dem Studium oder dem Hauptberuf noch etwas dazu verdienen möchten. Ein Minijob in der Pflege bietet darüber hinaus die Chance mit Menschen zusammen zu arbeiten und sich sozial zu engagieren. Hierbei können die Einsatzgebiete der Nebenjobs im Bereich der Pflege ganz vielfältig sein.
Minijob dem/der Arbeitgeber/in melden
Bevor man mit einer Nebentätigkeit loslegen kann, sollte man sich folgende Frage stellen: Muss der Minijob, im Falle, dass dieser zusätzlich zu einem Hauptjob ausgeübt wird, dem/der Arbeitgeber/in gemeldet werden? Nein, in der Regel besteht keine Verpflichtung den/die Arbeitgeber/in über den Nebenjob zu informieren, solange dies nicht anders im Arbeitsbeziehungsweise Tarifvertrag vereinbart ist. Sollte der Minijob allerdings in einem Konkurrenzverhältnis zum Hauptberuf stehen oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, wären die Interessen des/der Arbeitgeber/in gefährdet und diese/n müsste man über den Nebenjob informieren.
Verbieten kann der/die Arbeitgeber/in den Minijob in erster Linie nicht, da im Grundgesetz für jeden das Recht der Berufsfreiheit niedergeschrieben ist. Auch hier stellt die Gefährdung der Interessen des/der Arbeitgeber/in erneut eine Ausnahme dar. Sollte also der Nebenjob in einem Konkurrenzverhältnis zum Hauptberuf stehen, ein Gesetz verletzt werden oder aufgrund des Minijobs eine Beeinträchtigung der psychischen beziehungsweise physischen Gesundheit entstehen, ist es dem/der Arbeitgeber/in in Einzelfällen erlaubt, den Minijob zu verbieten.
Arbeitszeiten
Der gesetzliche Mindestlohn für Minijobs in der Krankenpflege beträgt bisher in den meisten Bundesländern 11,60 Euro. Das heißt, eine Pflegekraft muss rund 38 Stunden im Monat arbeiten, um auf die 450 Euro zu kommen, die in einem Minijob monatlich maximal verdient werden dürfen. Diese Stundenzahl kann man durch Nachtschichten oder Dienste am Wochenende verringern, da es für diese lukrative Zuschüsse gibt. Da diese Zuschüsse in der Regel als steuerfrei gelten, könnte man so bei gleichbleibender Stundenzahl auch noch etwas mehr als 450 Euro verdienen. Allerdings sollte man dabei nicht den Maximalbetrag aus den Augen verlieren, den man monatlich dazu verdienen darf.
Maximale Stundenzahl
Um die Maximale Stundenzahl zu definieren, spielen zwei Dinge eine wichtige Rolle. Zum Einen darf der Verdienst die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Hierbei würde die maximale Stundenzahl für Minijobs in der Pflege bei 38,8 Stunden im Monat liegen. Zum Anderen müssen vor allem bereits hauptberuflich in Vollzeit beziehungsweise in Teilzeit Tätige darauf achten, dass diese die maximale Stundenzahl pro Woche nicht überschreiten. Sie dürfen sie mit ihren Jobs in Kombination auf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche kommen.
Auch sollten Pflegekräfte bedenken, dass sowohl der gesetzliche Mindestlohn mit dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro, als auch die Minijobverdienstgrenze auf 520 Euro erhöht wird. Somit kann man monatlich etwa 43 Stunden arbeiten, um den maximalen Verdienst für Minijobs zu erreichen.
Vorteile eines Minijobs in der Pflege
Da man mit einem Minijob bis zu 450 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann – das heißt, es werden keine Steuer-, beziehungsweise Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen – bietet ein Minijob vor allem finanzielle Vorteile. Nebenjobs in der Pflege sind hierbei besonders lukrativ, da der gesetzliche Mindestlohn für Pflegepersonal deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegt.
Mögliche Tätigkeiten
Minijobs für Pflegefachkräfte können durch ganz unterschiedliche Tätigkeiten gestaltet werden. Ganz allgemein sollte jeder, der sich für einen Minijob in der Pflege interessiert, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen den Patient/innen gegenüber besitzen. Außerdem sollte nicht vernachlässigt werden, dass Pflegekräfte vor allem auch körperliche Arbeit
verrichten müssen. Eine gewisse körperliche Fitness ist bei diesem Nebenjob also durchaus wichtig.
Auch der Stand der medizinischen Aus-/Vorbildung spielt eine Rolle dabei, welche Tätigkeiten letztlich erledigt werden können. So können die Aufgaben über das Waschen der Patienten/-innen, das Helfen beim Essen, Bettentransporte, einfache medizinische Aufgaben bis hin zu anspruchsvollen medizinischen Aufgaben des Pflegepersonals variieren.
Im privaten Bereich/ Ambulanter Pflegedienst
Eine Möglichkeit für einen Minijob in der Pflege ist die Arbeit im privaten Bereich oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Die Pflege von Verwandten zweiten oder dritten Grades oder aber auch familienfremder Personen stellt eine Tätigkeit im Sinne eines Nebenjobs für Pflegekräfte dar.
Im Krankenhaus
Gerade für Studenten/-innen ist es häufig eine interessante Erfahrung während des Studiums einen Minijob in der Pflege zu haben. Dieser Nebenjob bietet die Chance einen ersten Einblick in den späteren Beruf zu bekommen, mit Menschen zu arbeiten und das medizinische Wissen praktisch schon etwas zu vertiefen.
In der Altenpflege
In Alten- und Pflegeheimen sind ebenfalls Nebenjobs in der Pflege zu finden. Auch hier geht es vor allem darum, den Bewohner/innen des Altenheimes bei täglichen Aufgaben unter die Arme zu greifen oder ihnen auch ab und zu einfach ein wenig Gesellschaft zu leisten.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
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1. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/stunden-minijob-210988/ (Abrufdatum: 21.03.2022)
2. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/minijob-2-145594/ (Abrufdatum: 21.03.2022)