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Die Nachtwache in der Pflege ist unter anderem für die Betreuung, Überwachung sowie für die zu dieser Zeit anfallenden pflegerischen Aufgaben zuständig. Damit die Versorgung rund um die Uhr gelingen kann, ist die Nachtwache unentbehrlich, denn in Krankenhäusern, Kliniken oder Altenheimen ruht der Betrieb auch nachts nicht.
Mehr zum Berufsbild Nachtwache in der Pflege, zu den Voraussetzungen und den Besonderheiten bei der Nachwache allgemein gibt es im folgenden Beitrag zu lesen.
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Berufsbild Nachtwache in der Pflege
Pflegekräfte, die in der Nachtschicht arbeiten, haben in der Regel eine pflegerische Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert. Zu diesen Berufen zählen ausgebildete Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Altenpfleger/innen. Es gibt allerdings auch Pflegekräfte, die ausschließlich nachts arbeiten. Solche Pflegekräfte bezeichnet man auch als sogenannte Dauernachtwache in der Pflege.
Voraussetzungen
Um sich für die Tätigkeiten einer Nachtwache in der Pflege qualifizieren zu können, bedarf es einer abgeschlossenen pflegerischen Ausbildung im Gesundheitswesen, zum Beispiel eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege, die drei Jahre dauert und mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Auch ein Quereinstieg ist in bestimmten Bereichen möglich, setzt jedoch meistens berufliche Erfahrungen im Pflegebereich voraus. Nach mehrjähriger Berufserfahrung können Pflegekräfte, die in der Nachtschicht arbeiten, in die Position der Stationsleitung aufsteigen oder als Möglichkeiten zur Weiterbildung ein Studium im Bereich Pflegemanagement anknüpfen.
Nachtwache in der Pflege – Tätigkeiten
Zu den Tätigkeiten in der Nachtwache zählen – so wie auch im Tagdienst – die Betreuung, Überwachung und Pflege von Patienten/-innen. Darüber hinaus erfüllen Pflegekräfte, die als Nachtwache Dienst haben, auch alle weiteren Aufgaben, die in der Nachtschicht anfallen. Beispiele für die Aufgaben einer Nachtwache in der Pflege sind:
- Verbandswechsel
- Bettwäsche wechseln
- Umbetten/Lagerung von Patienten/-innen
- Monitorüberwachung und Kontrolle von Vitalzeichen kritischer Patienten/-innen
- Verabreichung ärztlich verschriebener Medikamente, die auch in den Nachtstunden regelmäßig eingenommen werden müssen
- Betreuung von Patienten/-innen mit starken Schmerzen oder Schlafstörungen
- Flüssigkeitszufuhr
- Rundgänge machen
- im Ernstfall: Erstversorgung und alarmieren des/die zuständige/n Arztes/Ärztin
Eine wichtige Aufgabe der Nachtwache ist die schriftliche Dokumentation vorgenommener Pflegemaßnahmen, Messwerte und Beobachtungen. Nur so hat man eine lückenlose Informationskette. Zum Ende der Schicht erfolgt zudem eine mündliche Übergabe über die Geschehnisse aus der Nacht an die Mitarbeiter/innen und Ärzte/Ärztinnen der Frühschicht. Damit die Versorgung rund um die Uhr gelingen kann, ist die Nachtwache unentbehrlich – der Betrieb in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann nachts reibungslos funktionieren. Mit der Arbeit stellen die Nachtwachen in der Pflege zudem sicher, dass Patienten/-innen gut versorgt sind.
Unterschiede von Nachtwache zu Nachtbereitschaft
Im Gegensatz zur Nachtbereitschaft ist die Nachtwache ein aktiver Dienst, das bedeutet, dass während der Nachtwache nicht geschlafen werden darf. Die nächtliche Arbeitsroutine vieler tätiger Pflegekräfte sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass sich Müdigkeit und Erschöpfung einstellen können und die Gefahr der verlangsamten Reaktionszeiten sowie auch Fehleinschätzungen besteht.
Körperliche Folgen von der Arbeit als Nachtwache
Mit der Nachtarbeit wirkt man dem natürlichen Biorhythmus entgegen. Arbeitnehmer/innen in der Nachtwache müssen sich bei ihrer Tätigkeit deutlich mehr anstrengen, als wenn dieselbe Arbeit tagsüber verübt würde. Denn: Die physiologische Leistungsfähigkeit nimmt zum Ende des Tages ab, der Tiefpunkt ist zwischen drei und vier Uhr morgens erreicht – zu diesem Zeitpunkt ist die Nachtwache allerdings noch aktiv im Dienst und muss gute Arbeit leisten. Gesundheitliche Auswirkungen können bei Arbeitnehmer/innen in der Nachtwache entstehen, da sowohl die Essenszeiten als auch sämtliche andere Aktivitäten durch die Nachtwache zeitlich verschoben werden und zu Appetit- und Schlafstörungen und Magen-Darm-Beschwerden führen können.
Zu den langfristigen Folgen zählen:
- Herz-Kreislauf-Beschwerden
- Chronische Rückenbeschwerden
- Diabetes mellitus
- Bluthochdruck
- ein Zusammenhang zwischen Nachtarbeit und einem erhöhten Risiko einer Krebserkrankung wird vermutet
- psychische Belastungen (als Resultat fehlender sozialer Kontakte)
- Begünstigung von Depressionen bei Pflegekräften
Nachtarbeitnehmer/innen können die Auswirkungen auf ihren Schlaf aber gering halten, indem sie prophylaktische Maßnahmen ergreifen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Entspannungsübungen für den Einstieg nach der Nachtwache ausführen
- Ausschalten von Lärmquellen
- Schlafzimmer abdunkeln
- für eine kühle Raumtemperatur, am besten zwischen 14 und 18 Grad sorgen
- vor dem Schlafengehen lüften oder bei offenem Fenster schlafen
- während der Nachtwachen-Phase tagsüber im Idealfall sieben bis acht Stunden schlafen
Darüber hinaus helfen eine gesunde Ernährung, Sport und soziale Kontakte mit dem veränderten Tag-Nacht-Rhythmus besser zurecht zu kommen. So verschafft man Körper und Geist einen entsprechenden Ausgleich.
Nachtwache – Gehalt
In der Dauernachtwache beträgt der Verdienst zwischen mindestens 26.100 Euro und bestenfalls 34.800 Euro im Jahr. Das Durchschnittsgehalt einer Dauernachtwache liegt bei 29.200 Euro. Monatlich sind das also 2.433 Euro. Das genaue Gehalt hängt hier aber, wie bei allen Pflegeberufen auch, besonders von der Art der Einrichtung und der Arbeitserfahrung ab. Auch das Geschlecht und die Region, in der man tätig ist, können eine Rolle spielen.
So zahlen tarifgebundene Einrichtungen, wie beispielsweise Kliniken in öffentlicher Hand, Gehälter, die durch den TVöD geregelt sind. Dort gibt es Gehaltsstufen, die man mit entsprechender Arbeitserfahrung erreicht. Auch kirchliche Arbeitgeber haben ein Tarifsystem, das dem TVöD recht ähnlich ist. Nur privat betriebene Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime legen ihre Gehälter selbst fest. Dabei zählt also Verhandlungsgeschick. Da diese Einrichtungen aber nicht von einem Träger finanziert werden und besonders stark auf wirtschaftliches Arbeiten achten müssen, fällt das Gehalt einer Dauernachtwache dort meistens geringer aus als im öffentlichen Dienst oder bei der Kirche.
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1. www.bau-rs.de/macht-schichtarbeit-krank-nachtarbeit-und-ihre-gesundheitlichen-folgen/ (Abrufdatum: 20.07.2022)