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Das Organspende-Register soll die Erfassung potenzieller Organspender erleichtern und so dazu beitragen, die Transplantationsraten von Organen und Geweben künftig zu steigern. Angesichts von knapp 10.000 Personen, die allein in Deutschland derzeit dringend auf ein Spenderorgan warten, ist es ein wichtiges Instrument, dessen Bekanntheit in der Bevölkerung gesteigert werden muss.
Der folgende Artikel stellt das Register vor und klärt häufige Fragen zum Registrierungsverfahren und zum generellen Prozess der Entscheidungsfindung bei einer möglichen Organ- oder Gewebespende.
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Organspende-Register – Definition
Das Organspende-Register, auch „Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende“, ist ein elektronisches Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Seit März 2024 können darin alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr nach ordnungsgemäßer Bestätigung ihrer Identität freiwillig und rechtsverbindlich ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende eintragen. Zudem kann man bereits ab dem 14. Lebensjahr eine ausdrückliche Ablehnung einer Organspende, allerdings noch keine Bereitschaft dafür, im Register dokumentieren.
Stufenweise Einführung des Organspende-Registers
Als erstes erfolgt eine Freigabe des Registers für die Bevölkerung. Dort kann man anschließend die eigene Position zur Organspende dokumentieren. Dies soll ab Juli bis spätestens September 2024 auch über die Krankenkassen-Apps möglich sein.
Ab Juli 2024 können die Entnahmekrankenhäuser, in denen die Organe und Gewebe zur Transplantation aufbereitet werden, das Register im konkreten Fall einsehen. Ab Januar 2025 ist die Einsichtnahme dann auch für Gewebeeinrichtungen möglich.
Organspende-Register – Zielsetzung und Zweck
Das Organspende-Register soll den Informationsfluss verbessern und Angehörige möglicher Spender und das in die Organspende eingebundene Personal im Krankenhaus entlasten.
Insbesondere unerwartete Ereignisse wie ein schwerer Unfall oder eine plötzlich auftretende Gehirnblutung stellen für Angehörige der betroffenen Person eine massive emotionale Belastung dar. Wenn sie in dieser Situation mit der Frage nach einer möglichen Organ- oder Gewebeentnahme konfrontiert werden und keine unmittelbare schriftliche Willenserklärung der Betroffenen vorliegt, fällt es vielen Menschen schwer, eine Entscheidung zu treffen.
Auch für medizinisches Personal kann es herausfordernd sein, trauernde Angehörige mit der Frage nach einer möglichen Organspende-Bereitschaft zu konfrontieren. Im Zweifelsfall verzichten diese dann auf eine Entnahme. Im ungünstigsten Fall findet sich dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung, nach der die Betroffenen der Spende zugestimmt hätten.
Liegt hingegen ein Eintrag im Register vor, so kann das autorisierte und entsprechend ausgewiesene Klinikteam diesen Eintrag einsehen und bei der Entscheidungsfindung mit den Angehörigen berücksichtigen.
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Wie funktioniert das Organspende-Register?
Die potenziellen Spender versehen das Organspende-Register selbst mit einem Eintrag zur Befürwortung oder Ablehnung der Spende. Dabei können sie auch vermerken, ob nur einzelne Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen. Umgekehrt kann man auch bestimmte Körperteile oder Organe von der Spende ausnehmen.
Liegt ein Eintrag mit Zustimmung zur Entnahme vor, so kann die entnehmende Klinik nach Einblick in das Register und nach ordnungsgemäßer Feststellung der erfüllten Voraussetzungen für die Spende den Prozess in die Wege leiten. Angehörige werden in diesem Fall zwar informiert, jedoch findet kein Gespräch zur Entscheidungsfindung mit diesen statt. Der dokumentierte Wille der Spender ist rechtlich verbindlich. Im umgekehrten Fall einer Ablehnung werden die Angehörigen ebenfalls nicht eingebunden, denn auch dieser Wunsch der Betroffenen ist unumstößlich. Lediglich bei fehlender Dokumentation versucht man im Gespräch mit der Familie, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.
Ablauf der Entscheidungsfindung zur Organspende bzw. Gewebespende
Liegt keine Erklärung der Betroffenen für oder gegen eine Organspende vor, so werden die Angehörigen nach dem Wunsch der Betroffenen befragt. Lässt sich dieser nicht feststellen oder gibt es uneinheitliche Angaben, so wertet man die Aussage der am nächsten stehenden Person, meist des Ehe- oder Lebenspartners, als vorrangig. Hiernach folgen die Kinder in der Hierarchie. Auf jeder Stufe der Verwandtschaft gilt, dass bereits die Erklärung einer einzigen Person gegen die Spende diese verhindert. Genauso wird die Verweigerung einer Entscheidung durch die Angehörigen wie eine Ablehnung gewertet.
Der Eintrag ins Register ist für alle Betroffenen eine wichtige Unterstützung. Er ist kostenlos und man kann ihn jederzeit überarbeiten.
Was braucht man alles für eine Organspende-Erklärung?
Wer seine Bereitschaft zur Organspende bzw. die Ablehnung einer Organ- oder Gewebeentnahme im Register dokumentieren möchte, benötigt ein Ausweisdokument, das die Identität zweifelsfrei nachweist. Dies kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sein, alternativ ein elektronischer Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für EU-Bürger. Zudem braucht man die Krankenversicherungsnummer und eine Email-Adresse. Wer die Daten via Smartphone oder Computer hinterlegen möchte, benötigt die AusweisApp auf dem jeweiligen Gerät und gegebenenfalls ein Kartenlesegerät.
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Bleiben Organspende-Ausweis und Patientenverfügung weiterhin gültig?
Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung behalten ihre Gültigkeit. Auch nach abgeschlossener Einführung des Registers werden damit stets alle Dokumentationen des eigenen Willens bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Organspende berücksichtigt. Liegen inhaltlich widersprüchliche Aussagen vor, so ist stets die aktuellste Erklärung als gültig anzunehmen.
Organspende-Register – Dokumentation in der Übergangszeit
Da das Organspende-Register stufenweise eingeführt wird, ist es in der Übergangszeit zwar bereits von den potenziellen Spendern einsehbar, jedoch können die entnehmenden Einrichtungen das Register noch nicht aufrufen. Daher sollte man gerade in dieser Zeit immer auch eine schriftliche Information, beispielsweise in Form des Organspende-Ausweises im Portemonnaie, mitführen. In jedem Fall empfiehlt es sich, Angehörige in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen oder wenigstens hierüber zu informieren.
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Häufige Fragen
- Was ist das Organspende-Register?
- Was genau ist ein Organspende-Ausweis?
- Welches Gesetz regelt die Organspende in Deutschland?
- Welche Entscheidungsmöglichkeiten kann man auf dem Organspende-Ausweis auswählen?
Das Organspende-Register ist eine zentrale Datenbank unter Führung des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), das ab März 2024 die eigenen Angaben potenzieller Organ- und Gewebespender erfasst und den Organentnahmestellen auf berechtigte Nachfrage zur Verfügung stellt.
Ein Organspende-Ausweis ist ein Dokument, meist in Form einer kleinen Karte, auf dem der eigene Wille für oder gegen eine Organspende dokumentiert werden kann.
In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz (TPG) die Organspende und auch die Gewebeentnahme.
Auf dem Ausweis sind konkrete Eintragungen, von einer Auswahl der Organe oder Gewebe, die gespendet oder nicht gespendet werden sollen, bis hin zu einer generellen Ablehnung oder Befürwortung der Organ- und Gewebeentnahme möglich.
- Organspende-Register, https://www.bfarm.de/... (Abrufdatum: 18.04.2024)
- Fragen und Antworten zum Thema Organspende, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 19.04.2024)
- Organspende-Register, https://www.organspende-info.de/... (Abrufdatum: 19.04.2024)