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Seit September 2022 hatte die Gewerkschaft ver.di gemeinsam mit anderen Gewerkschaften für ein höheres Pflege-Gehalt und verbesserte TVöD Tarife (Tarifverträge für den öffentlichen Dienst) mit dem Bund und seinen Arbeitgebern verhandelt. Nach einer Nullrunde im Jahr 2023 folgte nun Anfang März 2024 eine Erhöhung der Gehälter aller Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes.
Diese Änderung betrifft über 2,5 Millionen Beschäftigte aus der Pflege und anderen Branchen, die beim Bund oder bei den Kommunen angestellt sind. Mehr Infos zur Tarifrunde und der Gehaltserhöhung im Artikel.
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Wie läuft eine Tarifrunde beim TVöD ab?
Eine Tarifrunde beim TVöD beginnt mit Vorbereitung und Forderungsphase, in der Gewerkschaften das neue Pflege-Gehalt oder andere Arbeitsbedingungen festlegen. Anschließend folgen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den öffentlichen Arbeitgebern. Bei Einigung wird ein Tarifabschluss unterzeichnet. Dieser wird oft durch eine Mitgliederbefragung bestätigt. Nach Zustimmung beider Seiten tritt der Tarifvertrag in Kraft.
Tarifrunde 2023
Die Verhandlungen Anfang 2023 benötigten insgesamt drei Verhandlungsrunden zwischen dem 24. Januar und dem 29. März. Die Forderungen der Gewerkschaften von einer Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro und das Angebot der Arbeitgeber über eine Laufzeit von 24 Monaten (Erhöhung um acht Prozent und eine Einmalzahlung von 3.000 Euro) konnten zunächst nicht zusammenfinden. In der Zwischenzeit gingen zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Straße, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Im April folgte der Schlichtungskompromiss, der neben der Gehaltserhöhung auch eine Inflationsausgleichprämie über insgesamt 3.000 Euro beinhaltete, die zwischen Juni 2023 und Februar 2024 an die Beschäftigten ausgezahlt wurde.
Mehr Pflege-Gehalt: Erhöhung im März
Am 1. März dieses Jahres trat die Erhöhung des Pflege-Gehalts in Kraft. Alle Pflegekräfte und sonstige medizinische Fachkräfte, die nach TVöD bezahlt werden, erhielten eine Erhöhung um 200 Euro und weiteren 5,5 Prozent. Bei Angestellten, bei denen der Betrag unter 340 Euro lag, wurde stattdessen eine Gehaltserhöhung um 240 Euro festgelegt.
Gehaltserhöhung für Auszubildende
Beschäftigte, die sich in einem Ausbildungsverhältnis – beispielsweise in der Ausbildung zur Pflegefachkraft – befinden, fallen nicht unter die normalen TVöD Regelungen. Dennoch wurde für sie ebenfalls eine Gehaltserhöhung vereinbart. Hierbei handelte es sich um eine Erhöhung aller Gehaltsstufen um 150 Euro im März 2024.
Durch die Änderungen sieht die neue Gehaltstabelle mit dem Pflege-Gehalt nach TVöD entsprechend so aus:
Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
P16 | - | 4.948,85 € | 5.114,94 € | 5.651,24 € | 6.276,41 € | 6.552,17 € |
P 15 | - | 4.847,09 € | 4.999,09 € | 5.379,10 € | 5.833,89 € | 6.007,57 € |
P 14 | - | 4.734,92 € | 4.883,26 € | 5.254,07 € | 5.757,88 € | 5.849,82 € |
P 13 | - | 4.622,78 € | 4.767,43 € | 5.129,03 € | 5.390,13 € | 5.457,55 € |
P 12 | - | 4.398,42 € | 4.535,73 € | 4.878,96 € | 5.089,81 € | 5.187,87 € |
P 11 | - | 4.174,11 € | 4.304,05 € | 4.628,90 € | 4.844,63 € | 4.942,71 € |
P 10 | - | 3.951,87 € | 4.072,74 € | 4.415,60 € | 4.581,08 € | 4.685,28 € |
P 9 | - | 3.770,53 € | 3.951,87 € | 4.072,74 € | 4.305,27 € | 4.403,33 € |
P 8 | - | 3.490,40 € | 3.647,59 € | 3.849,10 € | 4.011,86 € | 4.239,52 € |
P 7 | - | 3.304,69 € | 3.490,40 € | 3.776,15 € | 3.919,00 € | 4.066,15 € |
P 6 | 2.820,44 € | 2.990,59 € | 3.161,86 € | 3.526,14 € | 3.619,00 € | 3.790,39 € |
P 5 | 2.718,00 € | 2.950,63 € | 3.019,01 € | 3.133,28 € | 3.219,01 € | 3.420,40 € |
Gültig von 01.04.2024 bis 31.12.2024
Quelle: TVÖD-P
Tarifabschluss 2023: Gültigkeit und Laufzeit
Die Laufzeit des aktuellen Tarifabschlusses beträgt 24 Monate, zurück gerechnet seit dem 1. Januar 2023. Insgesamt ist die neue Gehaltstabelle also nur noch bis zum 31.Dezember 2024 gültig, dann werden neue Gehälter und Bedingungen im TVöD verhandelt.
Für wen gilt der Tarifabschluss?
Der Tarifabschluss im TVöD betrifft insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen aus allen möglichen Bereichen, die Mitglied in einer der vertragschließenden Gewerkschaften sind. Dies betrifft im Gesundheitsbereich vor allem die Gewerkschaften ver.di und GEW. Von den Regelungen ausgenommen sind beispielsweise Angestellte in leitenden Positionen, aus Drittfirmen oder auch Praktikanten, Auszubildende und Studierende. Beschäftigte, die bei den Ländern angestellt sind, haben einen eigenen Tarifvertrag, den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Für sie gelten ebenfalls andere Regelungen.
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Tarifabschluss für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder erzielt, https://www.verdi.de/... (Abrufdatum: 09.04.2024)
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TVöD-B, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 09.04.2024)