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Das Pflegeberufegesetz regelt seit dem Jahr 2020 die Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern/-innen, Altenpflegern/-innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/-innen. Deren Ausbildungsweg wurde damit generalisiert und so grundlegend reformiert. Laut Untersuchungen fehlten in den letzten Jahren in diesen Bereichen Tausende Fachkräfte. Auch die fünfstellige Anzahl offener Stellen zeigt, dass es sich um einen extrem vom Fachkräftemangel betroffenen Bereich handelt. Durch die grundlegende Reform der vormals getrennten Pflegeberufe sollen wieder mehr junge Menschen für diese gesellschaftlich wichtigen Aufgaben gewonnen werden.
In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Inhalte, Neuerungen und Chancen des Pflegeberufegesetzes vorgestellt werden.
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Pflegeberufegesetz – Definition
Das neue, seit 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz definiert die Inhalte, Organisation und letztlich auch Attraktivität der Ausbildung für Pflegeberufe. Früher gab es für die Krankenpflege und die Altenpflege einzelne Gesetze und Ausbildungswege. Diese werden nun im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Das führt zu einer generalistischen Pflegeausbildung in den ersten beiden Jahren. Im dritten Jahr spezialisiert man sich dann auf eine Fachrichtung oder behält den allgemeinen Zweig bei.
Das wichtigste Ziel des Pflegeberufegesetzes ist es, die Qualität und Attraktivität der pflegerischen Ausbildung zu stärken. Zwei getrennte Gesetze zur Alten- und Krankenpflege werden nun zu einem zusammengeführt. Dieses ist die Basis für die generalistische Pflegeausbildung.
Pflegeberufegesetz – Wesentliche Regelungen
Da es sich nunmehr um eine generalistische Ausbildung handelt, lernen Schüler/innen in den ersten beiden Jahren zusammen. Die früher getrennten Bereiche der Ausbildung für Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen werden zusammen vermittelt. So können Fachkräfte als Allrounder nach der Ausbildung die Berufsbezeichnung “Pflegefachmann /Pflegefachfrau” tragen und in allen Bereichen ggf. auch übergreifend arbeiten. Das führt zu mehr Flexibilität für alle Beteiligten.
Es besteht im dritten Lehrjahr aber weiterhin die Möglichkeit, sich für eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege zu entscheiden. Genauso kann man aber auch den allgemeinen Zweig beibehalten. Erst 2025 soll evaluiert werden, ob diese Vertiefungen noch sinnvoll sind oder ob die Ausbildung für die Pflegeberufe nur noch generalistisch organisiert werden soll.
Zu den wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes zählen die Mindestanforderungen an Pflegeschulen, um die Ausbildungsqualität insgesamt zu erhöhen. Durch die Einführung eines neuen Pflegestudiums soll die Wissenschaft in der Praxis mehr Nutzen nah an den Menschen stiften. Auszubildende können nun in den Pflege neue Chancen ergreifen, um Karriere zu machen bzw. sich für unterschiedliche Aufgabenbereiche mit Verantwortung zu empfehlen.
Eine für angehende Auszubildende sehr wichtige Regelung ist, dass das Schuldgeld entfällt: Die neue Pflegeausbildung ist kostenlos. So entfallen finanzielle Hürden. Auf der anderen Seite soll eine Ausbildungsvergütung mehr Menschen für diesen Beruf gewinnen.
Durch die neuen Regelungen sind außerdem mehr Perspektiven erschließbar, denn als Generalisten können Pflegefachfrauen und -männer in unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Und das auf Wunsch auch über die Landesgrenzen hinaus. Denn die neue generalistische Pflegeausbildung soll in der gesamten Europäischen Union anerkannt sein.
Grundlagen der generalistischen Pflege-Ausbildung
Grundsätzlich ist seit Jahren der Trend zu beklagen, dass sich immer weniger Nachwuchs für eine Pflegeausbildung begeistern kann. Dem gegenüber steht der demografische Wandel. Die Anzahl zu pflegender Menschen wird immer größer, wobei die Herausforderungen aufgrund komplexer Erkrankungen wie Demenz steigen. Das neue Pflegeberufegesetz ist als Initiative gedacht, um die Lücke zwischen Fachkräften und Versorgungsbedarf zu schließen. Auszubildende müssen sich nun nicht mehr streng zwischen der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege entscheiden: Sie erwerben mit einem generalistischen Berufsabschluss Fachkompetenzen für alle Bereiche.
Nachdem zwei Drittel der generalistischen Pflegeausbildung abgeschlossen sind, findet eine Zwischenprüfung statt. Hierbei wird der Ausbildungsstand überprüft. Im letzten Drittel können sich Auszubildende für eine fachliche Vertiefung entscheiden oder aber die Ausbildung generalistisch als Pflegefachmann/-frau abschließen.
Pflegeberufegesetz – Voraussetzungen für die generalistische Ausbildung
Das neue Pflegeberufegesetz macht eine Ausbildung allen Personen mit mittlerer Reife möglich. Auch mit einem Hauptschulabschluss ist es möglich, die Pflegeausbildung zu beginnen. Hierzu ist im Vorfeld eine einjährige Pflegehelferausbildung zu absolvieren. Diese wird später angerechnet, sodass nicht mit einer wesentlichen Verlängerung der gesamten Ausbildungsdauer zu rechnen ist. Zudem sammeln Anwärter auf diesem Weg wertvolle Praxiserfahrungen im Berufsleben.
Pflegeberufegesetz – Neuer Ausbildungsablauf
Ablauf und Inhalte der neuen Ausbildung werden im Pflegeberufegesetz genau vorgegeben, wobei es in den Bundesländern zu Abweichungen kommen kann. Der Unterricht an Pflegeschulen und Praxiseinsätze sind genau vorgegeben, sodass eine Mischung von Theorie und Praxis prägend sein werden. Die berufspraktischen Anteile überwiegen leicht.
Durch die nun generalistisch geregelte Ausbildung ist es vorgesehen, dass alle drei Bereiche (Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege) auf dem Lehrplan stehen. Natürlich werden nach wie vor alle Grundlagen wie Grundpflege, Wundversorgung, Anatomie, Mobilisationstechniken etc. vermittelt.
Ausbildungsplätze als Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Generalistische Pflegeausbildung – Weitere Unterschiede zur alten Ausbildung
Neu und ein deutlicher Hinzugewinn an Flexibilität ist, dass Pflegefachfrauen und -männer nach erfolgreicher Ausbildung in allen genannten Bereichen arbeiten können, auch übergreifend. Sie sind nicht mehr auf einen bestimmten Bereich festgelegt, womit sich auf dem Arbeitsmarkt deutlich mehr Chancen ergeben. Hintergrund ist, dass generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte alle wichtigen Kompetenzen vereinen, die jetzt und in Zukunft stark gefragt sein werden.
Ein wesentlicher Unterschied zur alten Pflegeausbildung ist, dass das Schulgeld abgeschafft wurde. Die Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann ist kostenlos, eine vormals vorhandene finanzielle Hürde ist gefallen. Auf der anderen Seite erhalten Auszubildende eine Vergütung. Es gibt nun mit dem neuen Pflegeberufegesetz wesentlich mehr finanzielle Anreize.
Insgesamt soll im Vergleich zum alten Ausbildungssystem auch die Qualität erhöht werden. Inwiefern das tatsächlich gelingt, wird sich wohl erst in einigen Jahren ganz klar zeigen. Durch neu definierte Mindestanforderungen ist die qualitätsorientierte Richtung klar vorgegeben.
Durch das neue Berufsprofil und auch die Möglichkeit eines Studiums haben Pflegefachkräfte deutlich bessere Verdienstchancen sowie Aufstiegsmöglichkeiten. Sie sind nun bei der Berufsausübung bzw. Arbeitgeberwahl wesentlich flexibeler – und das durch die EU-weite Berufsanerkennung auch über die Landesgrenzen hinweg.
Pflegeberufegesetz – Duales Pflege-Studium
Durch das Pflege-Studium sind weitere berufliche Möglichkeiten ergreifbar. Das Studium vereint Theorie/Wissenschaft und Praxiseinsätze, sodass mit einem Bachelorabschluss in der Tasche viele Tätigkeitsfelder anvisiert werden können. Organisatorisch ist es so, dass die jeweiligen Hochschulen mit den praktisch ausbildenden Einrichtungen Kooperationsverträge abschließen.
Absolventen/-innen erhalten nach Beendigung des Pflege-Studiums zwei Abschlüsse: Die Berufszulassung (als Äquivalent zur Berufsausbildung) und den akademischen Grad.
Pflege-Studium – Voraussetzungen
Zu beachten ist, dass die Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Wer sich für ein Pflegestudium interessiert und einschreiben möchte, muss die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland klären. Durch unterschiedliche Regelungen ist in einigen Bundesländern ein Studium auch ohne Abitur möglich, wobei als ‘Ersatz’ gewisse Berufserfahrungen vorausgesetzt werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch herrscht schnell Klarheit über die eigenen Startvoraussetzungen für ein perspektivenreiches Pflegestudium.
Pflege-Studium weniger beliebt
Obwohl es das Pflege-Studium nun schon einige Zeit als Alternative zur pflegerischen Ausbildung gibt, ist dieses weit weniger beliebt. Das liegt vor allem daran, dass für das Pflege-Studium keinerlei Vergütung vorgesehen ist - auch nicht für die Praxiseinsätze, die Studierende verpflichtend absolvieren müssen. Das macht es vielen schwer, eine zusätzliche finanzielle Lebensgrundalge durch Nebenjobs zu erreichen und sich gleichzeitig voll auf die Lerninhalte zu konzentrieren.
Finanzierung der Pflege-Ausbildung
Die Frage der Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung steht im Raum, da kein Schulgeld mehr erhoben wird und Auszubildende auf der anderen Seite eine Vergütung erhalten. Mit speziellen Landesfonds wird die Pflegeausbildung finanziell auf eine völlig neue und einheitliche Grundlage gestellt. Mit einem Umlageverfahren werden ausbildende und auch nicht ausbildende Einrichtungen für die Finanzierung herangezogen. Für angehende Auszubildende ist mit Blick auf Kosten nur relevant, dass diese mit dem Pflegeberufegesetz für sie entfallen.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch auf der Suche nach passenden Stellenangeboten im Bereich Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl. Hier gibt es beispielsweise zahlreiche Stellenangebote für Altenpfleger/innen, Jobs für Pflegefachkräfte und Krankenpflege-Jobs allgemein.
Häufige Fragen
- Was regelt das Pflegeberufegesetz?
- Warum gibt es ein neues Pflegeberufegesetz?
- Wer bezahlt die Pflege-Ausbildung?
- Was änderte sich 2020 in der Pflege?
Das neue Pflegeberufegesetz soll den Beruf insgesamt attraktiver machen und die Versorgung in allen Bereichen flexibilisieren. Es regelt die Qualität der Ausbildung und insbesondere alle Ausbildungsinhalte sowie die Prüfungsordnung.
Durch den Fachkräftemangel und das schlechte gesellschaftliche Image von Pflegeberufen sah sich der Gesetzgeber gezwungen, mit der generalistischen Pflegeausbildung neue Wege zu gehen. Die Pflegeausbildung soll attraktiver, zukunftsfähiger und flexibler werden, um den Bedarf an Fachkräften im Gesundheitsbereich decken zu können.
Ausbildungskosten entfallen nach der Reform des Pflegeberufegesetzes, eine angemessene Vergütung ist vorgesehen. Die Kosten werden durch einen Ausgleichsfonds getragen. Darin zahlen auch Kliniken ein.
Seit 2020 wird die Pflegeausbildung generalistisch durchgeführt. Vorher getrennte Ausbildungen wurden zusammengelegt. Auszubildende können als Pflegefachfrau / Pflegefachmann Allrounder werden oder sich im dritten Lehrjahr weiterhin spezialisieren (z. B. auf Altenpflege und Kinderkrankenpflege).
- Die Reform des Pflegeberufegesetzes, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum 26.10.2022)