Ab dem Jahr 2024 sollen im Pflegebudget der Krankenhäuser nur noch die Personalkosten für qualifizierte Pflegekräfte in der unmittelbaren Personalversorgung berücksichtigt werden können. So sieht es der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Juli vorgestellt hat. Der Gesetzesentwurf fasst die Maßnahmen zusammen, mit denen die wachsende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkasse ausgeglichen werden soll.
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Keine Finanzierung mehr für Pflegehilfskräfte
Die Zuwächse bei den Beitragseinnahmen gehen zurück, gleichzeitig steigen die Kosten: Aufgrund dieser Entwicklung werden den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr rund 17 Milliarden Euro fehlen. Davon gehen aktuelle Berechnungen aus. Um die Finanzierungslücke ohne zusätzliche Maßnahmen zu schließen, müsse der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 von 1,3 auf etwa 2,3 Prozent steigen, mit einer weiteren Steigerung von 0,2 bis 0,3 Prozent pro Folgejahr, rechnet das Bundesgesundheitsministerium vor. Dazu soll es nicht kommen. Daher legt das “Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” eine Reihe von Maßnahmen fest, welche die Kostenlast auf mehrere Schultern verteilen sollen.
Vor allem möchte Lauterbach die Pharmaindustrie zur Kasse bitten. Außerdem plant der Bund, 2023 einen weiteren Zuschuss von zwei Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds zu zahlen, finanziert aus Steuermitteln. Zusätzlich will er ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds vergeben. Die Krankenversicherungen selbst müssen ihre Beitragssätze mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich finanzieren. Dazu werden die vorhandenen Finanzreserven herangezogen. Weiterhin sieht das Gesetz vor, die sogenannte Neupatientenregelung in der ambulanten Versorgung zu streichen. Diese Regelung besagt, dass Ärzte/Ärztinnen für die Behandlung von neuen Patienten/-innen eine extrabudgetäre Vergütung von zehn Euro abrechnen können.
Einsparungen sollen auch durch Beschränkungen im Pflegebudget herbeigeführt werden. Ab 2024 sollen Krankenhäuser nur noch Pflegefachkräfte aus dem Pflegebudget heraus bezahlen können, und das auch nur, wenn diese in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden.
Pflegebudget: Kritik am Gesetzesentwurf
Die Sparpläne treffen die Krankenhäuser in einer Zeit, in der sie ohnehin mit Personalknappheit zu kämpfen haben. So warnt der Marburger Bund vor weiteren Personalausfällen aufgrund der Corona-Pandemie und sieht Engpässe auf die Kliniken zukommen. Betroffen seien vor allem Einrichtungen in Schleswig-Holstein, wo derzeit besonders hohe Infektionszahlen auftreten.
Das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ruft dementsprechend scharfe Kritik hervor. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der rund ein Drittel der deutschen Krankenhäuser vertritt, äußert sich “entsetzt” über die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums. Das Gesetz führe dazu, dass Krankenhäuser die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte verlören und diese schließlich entlassen müssten. Dadurch steige die Arbeitsbelastung der examinierten Pflegefachkräfte, die für viele Hilfstätigkeiten zudem überqualifiziert seien. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) geht ebenfalls davon aus, dass die geplanten Sparmaßnahmen die hohe Belastung der Pflegefachkräfte nicht mindern, sondern noch verschärfen werden.
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1. Gesetze schocken Kliniken, www.presseportal.de/pm/151343/5266742 (Abrufdatum 07.07.2022)
2. Pressemitteilung StmGP Bayern, www.stmgp.bayern.de (Abrufdatum 07.07.2022)