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Durch das Pflegekompetenzgesetz sollen Pflegende mehr Handlungskompetenz in der Patientenversorgung erlangen, was pflegerische Berufe durchaus attraktiver machen könnte. Hierzu hatte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 19. Dezember 2023 mit Vertretern diverser Fachverbände getroffen, darunter die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, die Bundesärztekammer sowie einige Kassenvertreter. Die ersten Eckpunkte zum Pflegekompetenz wurden direkt im Anschluss an die Sitzung veröffentlicht.
Was diese genau beinhalten und was das für die Zukunft der Pflege bedeutet, steht im folgenden Artikel.
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Wo liegt das Problem?
In einem Interview nach dem Zusammentreffen der Fachexperten beschreibt Lauterbach die vorherrschende Problematik in Deutschland. Der alternden, zukünftig vermehrt pflegebedürftigen Gesellschaft stehen weniger Pflege-Azubis und die ausscheidende Babyboom-Generation an Pflegekräften gegenüber. Zudem hat das Land Schwierigkeiten, ausländische Fachkräfte anzuwerben. Grund dafür: Die Sprache ist kompliziert, die Bezahlung schlecht und außerdem werden deutschem Pflegepersonal nur geringe Kompetenzen übertragen. Vor allem letzteres stellt einen Knackpunkt dar, denn die deutsche Pflege darf weniger, als sie eigentlich kann.
Welche Ziele verfolgt das Pflegekompetenzgesetz?
Nun soll das Pflegekompetenzgesetz den Pflegeberuf attraktiver machen, indem ausgebildeten Fachkräften erweiterte Kompetenzen übertragen werden. Aus den bisher veröffentlichten Eckpunkten soll bereits noch in der ersten Jahreshälfte 2024 ein Gesetzesentwurf entstehen. Im Folgenden wird ein Blick auf die wichtigsten möglichen Inhalte des Pflegekompetenzgesetzes geworfen.
Loslösung von der ärztlichen Genehmigungspflicht
Gesundheits- und Krankenpfleger sollen im Krankenhaus zukünftig eigene klinische Entscheidungen über bestimmte Interventionen treffen. Beispielhaft werden in diesem Zusammenhang genannt:
- Eigenständige Wundversorgung
- Katheter legen
- Entscheidungen über Verbandstoffe und Salben
- Selbstständige Ernährungsberatung
Selbstständigkeit und erweiterte Führungspositionen
Neben den Interventionen sollen außerdem bestimmte Bereiche der Patientenversorgung komplett auf das Kompetenzfeld der Pflege übertragen werden. Hierzu gehört etwa die Versorgung von Demenzpatienten, die Verschreibung von gewissen Medikamenten und Hilfsmitteln sowie die Leitung von Gesundheitspraxen oder sogar kleinen Krankenhäusern. Auch die Einstufung der Pflegebedürftigkeit als neue Aufgabe der Pflege soll diskutiert werden. Für einige dieser Aufgaben werden jedoch Weiterbildungsmaßnahmen oder akademische Abschlüsse notwendig sein.
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Akademische Wege: Studienoptionen für Pflegende
Um anspruchsvolle Aufgaben, wie das Verschreiben von Medikamenten, übernehmen zu dürfen, sollen neue Studiengänge für Pflegefachkräfte geschaffen werden. Ein Beispiel aus dem Eckpunktepapier zum Pflegekompetenzgesetz ist das Masterstudium zur Advanced Practice Nurse. Mit diesem Masterabschluss soll unter anderem eine eigenverantwortliche, häusliche Krankenpflege sowie die Verordnung von Hilfs- und Arzneimitteln möglich werden.
Mitspracherecht und Repräsentation
Schließlich sieht das Pflegekompetenzgesetz auch Maßnahmen vor, um Sichtbarkeit und Mitspracherecht der Pflegeberufe zu steigern. Im Raum steht etwa eine offizielle Vertretung der Pflege auf Bundesebene, ähnlich der Bundesärztekammer. Das Wort “Bundespflegekammer” hat Lauterbach in seiner Ansprache zwar bisher noch vermieden, jedoch kommentiert die Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Andrea Bergsträßer, dass so eine Vereinigung notwendig sei, um Pflegefachpersonen in Deutschland zu vertreten und mit anderen Heilberufen auf Augenhöhe arbeiten zu können.
Daneben sollen außerdem bei berufsständischen und pflegerischen Fachfragen auf Bundesebene Beteiligungsrechte an die Pflege abgegeben werden. Dies wäre für die Ausarbeitung von Leitlinien und strukturellen Behandlungsprotokollen relevant.
Pflegekompetenzgesetz – Reaktionen und Kritik der Fachwelt
Grundsätzlich fielen die offiziellen Reaktionen auf das geplante Pflegekompetenzgesetz positiv und zum Teil euphorisch aus. Fachvertreter bezeichneten den Entwurf als “Meilenstein der Pflegepolitik” und die Eckpunkte als “wegweisend für die Zukunft der Pflege”. Allerdings gab es auch Kritik an dem Vorhaben. Beim aktuell bereits bestehenden Personalmangel erscheint die Übernahme zusätzlicher Aufgaben etwas paradox. Eine Lösung hierfür steht noch aus.
Der Deutsche Hausärztebund merkt außerdem an, dass das Pflegekompetenzgesetz die ohnehin schon bestehende Unübersichtlichkeit in der Patientenversorgung weiter verstärken würde. Neben Hausärzten, Fachärzten, Krankenhaus und Co. käme somit ein weiterer Akteur auf die Bühne der Versorgung. Der Verband wünscht sich eine koordinierte Bündelung der Patientenversorgung unter dem Dach der Hausarztpraxis, um eine weitere Zersplitterung zu vermeiden.
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Fazit – Auswirkungen des Pflegekompetenzgesetz auf die Pflegepraxis
Das Pflegekompetenzgesetz stellt einen guten Ansatz dar, um die Pflegepraxis in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben. Insgesamt kommt es Patienten und dem Gesundheitssystem zugute, wenn man bereits vorhandene Kompetenzen auch sinnvoll und effektiv nutzt. Bisher stehen dem noch gesetzliche Regularien im Wege, was sich aber durch das geplante Gesetz ändern würde. Wie andere Länder eindrücklich demonstrieren, funktioniert dieser Ansatz in der Praxis oftmals gut. Auch Deutschland könnte mit diesem Ansatz die Selbstwirksamkeit seiner Pflegerinnen und Pfleger stärken und den Beruf insgesamt attraktiver zu machen. Dies gilt sowohl für deutsche, als auch für ausländische Fachkräfte.
Klar ist jedoch auch, dass der Entwurf noch einige organisatorische Lücken aufweist, die es zukünftig noch zu füllen gilt. Ein Anspruch auf Perfektion ist allerdings bei einem ersten Entwurf unangebracht. Entscheidend werden die erste Jahreshälfte 2024 und der daraus resultierende Gesetzesentwurf sein.
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- Pflegekompetenzgesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 18.01.2024)
- Bundesgesundheitsminister Lauterbach zum geplanten Pflegekompetenzgesetz, https://www.youtube.com/... (Abrufdatum: 18.01.2024)