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Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen: Das Pflegekompetenzgesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit von Pflegefachpersonen, der flächendeckenden pflegerischen Versorgung und der individuellen Anpassbarkeit des Pflegesystems. Mehr zu den Eckpunkten des Gesetzesentwurfs, dem aktuellen Stand und möglichen Kritikpunkten im Artikel.
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Pflegekompetenzgesetz – Was ist das?
Das Pflegekompetenzgesetz (PflKG) regelt die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Pflegefachkräften in Deutschland. Es stärkt die eigenständige Entscheidungs- und Handlungskompetenz von Pflegekräften. Das gilt insbesondere in Bereichen wie Behandlungs- und Grundpflege, sowie für die Versorgung von Patienten. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige durch flexible und niederschwellige Angebote zu entlasten.
Was passiert mit einem Gesetzesentwurf?
Der Gesetzesentwurf für das Pflegekompetenzgesetz wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen – heißt das, dass das PflKG jetzt kommt? Nicht direkt. Ein Gesetzentwurf muss zunächst in den zuständigen parlamentarischen Gremien beraten und kann durch Lesungen im Bundestag diskutiert und geändert werden.
Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat tritt das Gesetz nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ob das PflKG noch vor der Wahl am 23. Februar 2025 umgesetzt werden kann, ist also ungewiss. Sollte es aber beschlossen werden, tritt es am ersten Tag des folgenden Kalendermonats in Kraft.
Wieso braucht Deutschland ein Pflegekompetenzgesetz?
„Pflege kann mehr, als sie bislang darf. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser einsetzen können und stärker in die Versorgung eingebunden werden als heute.“ So lautete die Argumentation von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Gesetzesentwurf.
Primär soll mit dem Pflegekompetenzgesetz genau das passieren: Die Kompetenz des Pflegeberufs rechtlich festgestellt und Rahmenbedingungen geschaffen werden. Damit will das Bundeskabinett dem Fachkräftemangel funktionell entgegentreten und gleichzeitig den Pflegeberuf mit mehr Handlungskompetenz ausstatten – um ihn so attraktiver zu gestalten.
Das ist dringend notwendig, denn durch den demografischen Wandel und die steigenden Zahlen an Patienten steht die Pflege vor ganz neuen Herausforderungen. Gleichzeitig kann davon die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapieberufen und Pflege profitieren.
Was sind die wichtigsten Neuerungen nach Pflegekompetenzgesetz?
Das Pflegekompetenzgesetz bringt namensgebend umfassende Neuerungen zur Stärkung der Pflegefachkräfte und deren Handlungsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Versorgungsqualität mit sich. Es umfasst Maßnahmen zur Kompetenzerweiterung, zur Digitalisierung durch Telepflege, zur Förderung regionaler Versorgungsstrukturen und zur Stärkung von Ehrenamt und Selbsthilfe.
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Kompetenz von Pflegekräften stärken
Im Pflegekompetenzgesetz wird die Handlungsfähigkeit von Pflegekräften gesetzlich festgehalten und erweitert. Einerseits regelt der Entwurf die Kompetenz zur pflegerischen und präventiven Leistungserbringung nach ärztlicher Weisung, andererseits definiert es auch einen Katalog mit ärztlichen Leistungen, die auf entsprechend qualifiziertes und geschulter Pflegepersonal übertragen werden können.
Das hat zur Folge, das Pflegefachpersonen in Zukunft beispielsweise in der häuslichen Pflege auch delegierte Tätigkeiten, die sie sonst nur im Krankenhaus durchführen können, leisten könnten. Das gleiche gilt für Beratungskompetenzen. Auch die selbstständige standardisierte Ausführung von heilkundlichen Aufgaben soll zukünftig durch Pflegepersonen möglich werden.
Telepflege
Das Pflegekompetenzgesetz ermöglicht den verstärkten Einsatz von Telepflege, um die Versorgung von Patienten effizienter und flexibler zu gestalten. Pflegefachkräfte können dabei digitale Technologien nutzen, um Beratungen, Anleitungen und Überwachungen aus der Ferne durchzuführen.
Dies erleichtert vor allem in ländlichen Regionen den Zugang zu professioneller Pflege und ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung, ohne dass Pflegekräfte oder Patienten weite Wege zurücklegen müssen. Telepflege trägt somit zur Entlastung des Pflegesystems und zur Verbesserung der Versorgungsqualität bei.
Organisation der Pflegeberufe stärken
Die Sozialgesetzbücher SGB XI und SGB V werden nach Pflegekompetenzgesetz an die Aufgaben und Herausforderungen für die Pflege angepasst. So soll eine strukturierte regionale Versorgung sichergestellt und gleichzeitig die Mitsprachemöglichkeit von Pflegefachpersonen in ihrem Bereich verbessert werden. Die betrifft unter anderem die Finanzierung von Hilfsmitteln zur Versorgung und Prävention, die durch die Bedarfsermittlung zuständiger Pflegefachpersonen anfallen.
Die Änderung betrifft darüber hinaus die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung von Pflegemodellen und nimmt bei der Finanzierung Pflege- und Krankenkassen in die Pflicht.
Zugang zu Präventionsleistungen
Das Pflegekompetenzgesetz verpflichtet außerdem die Pflegekassen, unabhängig Präventionsberatung für Pflegebedürftige zu ermöglichen und die eigenverantwortliche Bedarfsermittlung von Pflegefachpersonen einzubeziehen. Deren Kompetenzbereich hängt wiederum von ihrem berufsentsprechenden Qualifikationsniveau ab.
Regionale Versorgungsangebote
Zur Verbesserung des Versorgungsangebots für Pflegeleistungen sieht das Pflegekompetenzgesetz eine Förderung für Netzwerke (Anzahl anhängig der Einwohnerzahlen) vor. Damit sollen regionale Angebote flächendeckend weiterentwickelt und den Bedingungen vor Ort (beispielsweise der Bevölkerungsverteilung) angepasst werden.
Datenaustausch
Auch die Versorgungsdaten der Pflegekassen sollen nach PflKG besser genutzt werden: Pflegekassen sind nach dem neuen Gesetzesentwurf verpflichtet, ihre Versorgungsdaten zur Entwicklung regionaler pflegerischer Versorgungssituationen mit den Beteiligten zu teilen, um mit deren Fachexpertise und gemeinsam mit Trägern der Sozial- und Eingliederungshilfe Empfehlungen zum Tragen von Kosten, strukturellen Anpassungen und der Datenaufbereitung auszuarbeiten.
Gleichzeitig soll das System durch individuelle vierteljährliche Beratung und Anpassung flexibilisiert werden. Darunter zählen auch digitale Angebote.
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Ehrenamt und Selbsthilfe stärken
Das Pflegekompetenzgesetz sieht vor, ehrenamtlich arbeitende im Pflegesystem zusätzlich zu unterstützen und sie beispielsweise bei Fahrtkosten und Weiterbildungen zu fördern. Des Weiteren sieht das Gesetz die verbesserte Förderung der Selbsthilfe vor, beispielsweise für die Organisation von Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen für Pflegebedürftige und Angehörige.
Wohnraum und -m#öglichkeiten für Pflegebedürftige
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Wohnraums für Pflegebedürftige sollen mit dem neuen Gesetzesentwurf individueller anpassbar gemacht werden. Dabei sollen beispielsweise bestehende oder neu gegründete Wohngruppen besser gefördert und mit verbesserten pflegerischen Verträgen ausgestattet werden.
Kritik am Pflegekompetenzgesetz
Trotz vieler guter Ansätze, die das Pflegekompetenzgesetz enthält, kommt doch auch Kritik am Entwurf. Primär dreht sich diese um die konkrete Umsetzung der Forderungen, besonders bezüglich der Finanzierung. Nicht nur bleibt diese letztendlich an Steuerzahlern und Beitragszahlern der Pflegekassen hängen, sondern auch vor Ort in den Pflegeheimen und -diensten fehlt es an Finanzierungsmöglichkeiten.
Langfristig könnte das Gesetz das Personal zwar entlasten oder den Beruf sogar attraktiver für Nachwuchspflegekräfte machen, im Moment mangelt es den Diensten aber an personellen Möglichkeiten, mit denen die Vorschläge auch umgesetzt werden können.
Auch die Digitalisierung (Telepflege) und der regionale Zusammenschluss der Pflegedienste ist in den Augen einiger Kritiker unrealistisch: Es mangele dafür an nötiger Infrastruktur. Den „Schnellschuss“ nicht unterstützen will beispielsweise Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Fakt ist aber: Die Handlungsfähigkeit von Pflegekräften ohne Rücksprache mit Ärzten ist in anderen Ländern längst gang und gäbe.
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- Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Bundesgesundheitsministerium, (Abrufdatum: 17.12.2024)